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Nadja Weippert

GRÜNE 17.04.2024 4:44 min Tagungsabschnitte 19/15

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Beamtengesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Gestern erreichten uns zwei Nachrichten, die überregional Aufmerksamkeit erregten: zum einen der Brand der historischen Börse in Kopenhagen und zum anderen der Brand einer Chemiefabrik in Braunschweig - hier bei uns in Niedersachsen. In beiden Fällen versuchen nach wie vor Feuerwehrleute im Dauereinsatz, Schlimmeres wie etwa ein Übergreifen auf anliegende Häuser oder gar drohende Explosionen zu verhindern. Und in beiden Fällen setzen die teils ehrenamtlichen Einsatzkräfte ihr eigenes Leben aufs Spiel, um andere Menschen zu retten und zu schützen. Ich möchte hier den bei dem laufenden Einsatz in Braunschweig Verletzten eine gute, schnelle und vollständige Genesung wünschen und ihnen ausdrücklich danken. Danke, dass Sie und alle weiteren Kräfte der Blaulichtfamilie tagtäglich für die Sicherheit und die Gesundheit der Menschen in unserem Land einstehen. Danke, dass Sie da sind und selbstlos helfen - egal, wann, wo oder von wem Sie gebraucht werden! Diesen Dank kann man hier im Plenum gar nicht oft genug wiederholen. Und doch müssen dem Dank der Politik nun dringend auch Taten folgen. Schließlich ist die Gesetzesnovelle zum Brandschutzgesetz bekanntermaßen seit Jahren überfällig. Deshalb ist heute ein guter Tag für unsere Feuerwehren und das Ehrenamt in Niedersachsen, liebe Kolleg*innen. Denn nach jahrelangem Zögern und Zaudern der Vorgängerregierung unter CDU-Beteiligung bringt nun Rot-Grün mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf endlich ein modernes Niedersächsisches Brandschutzgesetz auf den Weg. An dieser Stelle möchte ich mich nicht nur bei unserer Innenministerin für den vorliegenden Gesetzentwurf bedanken, sondern auch insbesondere bei unserem grünen Gestaltungs- und Ermöglichungsfinanzminister Gerald Heere. Vielen Dank! Wer die Historie kennt, weiß, dass ganz genau in dieser Personalie der entscheidende Unterschied liegt. Ein von Rot-Schwarz vorgelegter Gesetzentwurf wurde in der letzten Wahlperiode im Laufe der Beratungen inhaltlich und finanziell immer weiter entkernt, sodass am Ende nur noch ein Gerippe der ursprünglichen Fassung übrigblieb, das selbst die Feuerwehren ablehnten - aus Angst vor einer Verschlechterung der Ist-Situation. Von „bedarfsgerecht“ konnte damals nicht die Rede sein. Das war leider das Gegenteil von Dank und Respekt, liebe Kolleg*innen. Deshalb werden wir es nun gemeinsam besser machen. Wir sind es den Kameradinnen und Kameraden unserer freiwilligen Feuerwehren sowie den Kommunen schuldig. Schließlich hat sich viel verändert in den letzten Jahren. Die Einsatzzahlen sowie die Herausforderungen sind stark angewachsen - zum einen durch den Klimawandel mit seinen Naturkatastrophen und Extremwetterereignissen, wie wir sie beispielsweise Ende letzten Jahres und Anfang dieses Jahres in unserem Bundesland selbst hautnah erleben durften, und zum anderen durch den technischen Wandel, wie etwa durch E‑Mobilität, Photovoltaik und den Einsatz von Drohnen. All das stellt insbesondere unsere Ehrenamtlichen in den freiwilligen Feuerwehren vor neue Aufgaben. Deshalb ist es wichtig, unsere Kamerad*innen sowohl mit moderner Ausstattung als auch durch aktuelle zeitgemäße Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu unterstützen und damit letztlich zu entlasten. Mit dem vorliegenden rot-grünen Gesetzentwurf gehen wir genau diese Herausforderungen an und stärken unsere freiwilligen Feuerwehren. Einen Punkt, der mir besonders wichtig ist und der mir bekanntermaßen am Herzen liegt, möchte ich hier noch einmal besonders hervorheben. Es wurde auch schon gesagt: der neue Freistellungsanspruch für Betreuer*innen von Kinder- und Jugendfeuerwehren. Denn die ehrenamtlichen Betreuer*innen unserer Kinder- und Jugendfeuerwehren betreiben aktive Zukunftsarbeit für unser Feuerwehrwesen in Niedersachsen. Sie sorgen damit dafür, dass wir auch in Zukunft in Zeiten des Wandels in diesem Land in Sicherheit leben können. Ich freue mich daher auf die weitere Beratung im Ausschuss. Eine letzte Bemerkung: Der Landesfeuerwehrverband hat ein Motto. Dieses Motto lautet: Vielfalt ist unsere Stärke. - Alle Menschen sind in der Feuerwehr willkommen, mitzumachen und sich zu engagieren - und zwar egal, welche Nationalität, egal, welche Hautfarbe, egal, welches Geschlecht, egal, welche sexuelle Orientierung. Das möchte ich hier deutlich sagen. Unsere Feuerwehren stehen auf dem Boden des Grundgesetzes. Diese Bemerkung geht natürlich hier nach rechts außen. Vielen Dank.

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