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Julia Retzlaff

SPD 29.08.2024 6:05 min Tagungsabschnitte 19/18

Rechte und Schutz von Kindern stärken: Pubertätsblocker und Werbung für Geschlechtsumwandlungen untersagen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte alle! Es gibt in Deutschland ein Recht auf Selbstbestimmung auch in Sachen Geschlecht. Manche wissen das noch nicht. So steht es auf dem Regenbogenportal, das Sie als AfD-Fraktion hier so lautstark kritisieren und diskreditieren. Nun hätte ich Ihnen als Erklärung für Ihren Antrag gerne Unwissenheit unterstellt. Man kann sich ja mal irren oder auch einfach schlecht informieren. Aber es handelt sich wieder mal um eine bundesweite, gezielte Kampagne der AfD, um Ängste vor Veränderung zu schüren und Geschlechtervielfalt und Selbstbestimmung zu bekämpfen. Denn manche, so wie Sie, sehr geehrte Abgeordnete Behrendt, haben auch keine anderen politischen Themen als Geschlecht oder Sexualität und einen scheinbar kaum zu besänftigenden Bedarf nach Austausch darüber. Das ist der einzige Themenkomplex, zu dem Sie Anträge im Sozialausschuss einbringen. Und dann sind diese nicht mal selbst parlamentarisch erarbeitet, sondern stumpf abgeschrieben. Ihr heute eingebrachter Antrag ist wie Ihre anderen wenigen Beiträge im Sozialausschuss auch nichts anderes als Copy-Paste von den gleich oder ähnlich lautenden Anträgen der AfD-Fraktionen anderer Länderparlamente, zum Beispiel in Sachsen vor einem Jahr. Sie haben sich nicht mal die Mühe gemacht, in der Begründung der Druckvorlage den Hinweis auf den Freistaat Sachsen gegen „Niedersachsen" auszutauschen. Die gute Nachricht aber vorweg: Der Antrag wurde im Sächsischen Landtag abgelehnt, so wie es auch in anderen Parlamenten geschehen ist, und das aus guten Gründen. Sehr geehrte alle, wenn wir über Transgeschlechtlichkeit sprechen, geht es um Menschen, um Schicksale, um extremen Leidensdruck, den betroffene Personen empfinden können, wenn sie sich nicht mit ihrem angeborenen Geschlecht identifizieren können. Es geht um das Selbstbestimmungsrecht von Geschlecht. Und es muss vor allem auch darum gehen, mit einer von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen empfundenen und geäußerten Geschlechtsdysphorie verantwortungsvoll umzugehen. Das bedeutet, betroffene Kinder und Jugendliche sowie Erziehungsberechtigte bestmöglich über mögliche Entwicklungsverläufe von Geschlechtsdysphorie zu informieren und über die medizinischen Möglichkeiten wie auch Risiken aufzuklären. Ihr Antrag, sehr geehrte AfD-Fraktion, bezweckt das Gegenteil von alldem. Ihre Partei wertet Transgeschlechtlichkeit als Trans-Hype ab. Ohne wissenschaftliche Belege bzw. in Umkehr von wissenschaftlichen Erkenntnissen behaupten Sie, dass Transgeschlechtlichkeit in den allermeisten Fällen nur ein vorübergehendes Phänomen sei. Sie beklagen, dass eine vermehrte Öffentlichkeit für geschlechtliche Vielfalt junge Menschen erst dazu bewegen würde, eine Transition des angeborenen Geschlechts in Erwägung zu ziehen, und leiten davon ab, dass Kinder und Jugendliche vor Aufklärungs-, Beratungs- und Sensibilisierungsangeboten zu Transgeschlechtlichkeit geschützt werden müssten. Das ist zynisch. Die über die letzten Jahrzehnte errungene Sichtbarkeit von queeren Lebensrealitäten ermöglicht es glücklicherweise, dass sich junge Menschen heute besser mit ihrem eigenen Geschlecht auseinandersetzen und sich eher trauen, Beratung in Anspruch zu nehmen und sich als trans oder queer zu outen. Und doch müssen viele Transpersonen - Ja, wirklich! Ich würde Sie als AfD-Fraktion bitten - Sie haben diesen Antrag eingebracht. Hier findet eine fachliche Debatte statt. Da verbitte ich mir diese unqualifizierten Bemerkungen. Auch Entgleisungen ins Tierreich haben hier nichts zu suchen. Wir warten jetzt ganz kurz. Und doch müssen viele Transpersonen noch unter Diskriminierung und Unverständnis leiden und sind Gewalterfahrungen ausgesetzt. Die Rhetorik der AfD schürt das an. Es braucht also unbedingt gute Beratungsangebote, damit Transpersonen und Eltern bestmögliche Unterstützung und Hilfe bekommen, den besten Weg für sich und ihre Kinder zu finden. Es braucht ganz unbedingt Angebote zur weiteren Sensibilisierung in der Gesellschaft und besonders auch in den Institutionen, denen Kinder und Jugendliche anvertraut sind. Sehr geehrte alle, bei Pubertätsblockern handelt es sich um verschreibungspflichtige Medikamente, die nur nach ausführlicher fachärztlicher Beratung und auf Grundlage wissenschaftlicher Leitlinien eingenommen werden dürfen. In der Forschung und in der Ärzteschaft in Deutschland ist der Einsatz von Pubertätsblockern und geschlechtsumwandelnden Hormontherapien bei Unter-18-Jährigen mit Geschlechtsinkongruenz bzw. Geschlechtsdysphorie nicht unumstritten. Diese Maßnahmen politisch aber in einer Gemengelage des wissenschaftlichen Diskurses, wie er gerade stattfindet, zu verbieten, ist der falsche Weg. Die körperliche und seelische Gesundheit der Jugendlichen in der vulnerablen Lebensphase der Pubertät muss bei der Abwägung der Behandlung im Mittelpunkt stehen. Sehr geehrte AfD-Fraktion, es zeigt sich sehr genau, dass es Ihnen mit Ihrem Antrag bei Weitem nicht darum geht, Kinder und Jugendliche zu schützen, sondern Individualität zu unterdrücken und junge Menschen in das Korsett tradierter Rollen- und Geschlechterstereotype zu drängen. Was wir aber brauchen, ist Mut, sich gemeinsam auf den Weg für eine Gesellschaft zu machen, in der wir stark durch unsere Unterschiedlichkeit und Vielfalt sind. Danke für die Aufmerksamkeit.

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