Dr. Andreas Philippi
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich mache es mal ganz einfach; dann müssen alle nicht so lange suchen. Wir sind gut vorbereitet. In § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 steht: „je eine Vertreterin oder ein Vertreter sowohl der evangelischen als auch der katholischen Kirche, die von den zuständigen kirchlichen Behörden vorzuschlagen sind, sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter einer im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers bestehenden jüdischen Kultusgemeinde, die oder der von dem Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen vorzuschlagen ist". Also brauchen wir gar nicht weiter zu suchen. Das steht eindeutig darin. Über Dinge, die irgendwo im Gesetz stehen, müssen wir jetzt nicht streiten. Das ist eindeutig, oder? - Gut. Danke. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend einen Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick etwas technisch erscheinen mag. Tatsächlich geht es aber um etwas sehr Grundsätzliches, nämlich um die Frage, wie wir die Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Niedersachsen gestalten. Mit der vorliegenden Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum SGB VIII setzen wir zentrale bundesrechtliche Entwicklungen um, nämlich das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und das Ganztagsförderungsgesetz. Gleichzeitig gehen wir bewusst einen eigenen niedersächsischen Weg, indem wir diese Vorgaben praxisnah und zukunftsorientiert ausformen. Meine Damen und Herren, die Kinder- und Jugendhilfe steht heute vor anderen Herausforderungen als noch vor wenigen Jahren; das ist unstrittig. Die Lebenslagen junger Menschen sind deutlich vielfältiger geworden, ihre Bedarfe sind, differenzierter, und vor allem sind ihre Stimmen auch selbstbewusster geworden. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat diese Entwicklung aufgegriffen und klare Leitlinien formuliert, nämlich: mehr Inklusion, mehr Beteiligung, mehr Orientierung an der tatsächlichen Lebensrealität. Diesen Anspruch übertragen wir konsequent auf die Strukturen hier in Niedersachsen. Es geht also der Landesregierung darum, dass Jugendhilfe nicht nur über junge Menschen spricht, sondern sie stärker einbezieht - und dass sie die Vielfalt ihrer Lebenslagen auch institutionell widerspiegelt. Ein wesentlicher Ansatzpunkt dafür sind die Jugendhilfeausschüsse. Dort werden zentrale Entscheidungen vorbereitet und getroffen. Dort wird die Jugendhilfe konkret gestaltet. Deshalb ist entscheidend, welche Perspektiven dort vertreten sind. Der Gesetzentwurf öffnet diese Gremien stärker für zusätzliche Erfahrungen und Fachlichkeit. Ebenso wird gezielte Expertise etwa zu Fragen der Inklusion und der Geschlechtergerechtigkeit junger Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen berücksichtigt. Jugendhilfe wird dadurch nicht abstrakter, sie wird praxisnäher. Ein zweiter und unstrittiger zentraler Bestandteil des Gesetzes betrifft den Ganztagsanspruch für Grundschulkinder. Ab dem 1. August 2026 besteht bundesweit ein Anspruch auf ganztägige Förderung, der eine Betreuung im Umfang von acht Stunden an Werktagen umfasst. Für die Umsetzung vor Ort bedeutet das das ist unstrittig erhebliche organisatorische Anforderungen. Deshalb treffen wir mit diesem Gesetz eine wichtige ergänzende Regelung: Die örtlichen Träger können Schließzeiten für Tageseinrichtungen festlegen - begrenzt auf bis zu vier Wochen im Jahr und natürlich auf die Schulferien. Diese Regelung schafft Planungssicherheit für die Einrichtungen und ihre Beschäftigten, aber auch für die Eltern. Gleichzeitig bleibt der Anspruch der Familien unangetastet: Wenn Einrichtungen schließen, muss eine alternative Betreuung sichergestellt werden. Damit verbinden wir Verlässlichkeit für Eltern mit praktikablen Rahmenbedingungen für die Träger. Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist fachlich fundiert und zugleich praxistauglich. Wir stärken mit diesem Gesetz die Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen, indem wir sie moderner, offener und zugleich leistungsfähiger gestalten. Wir sorgen dafür, dass mehr Perspektiven Gehör finden, ohne die Handlungsfähigkeit der Strukturen zu beeinträchtigen. Und wir setzen neue bundesrechtliche Ansprüche so um, dass sie im Alltag tatsächlich funktionieren werden. Ich bin überzeugt, dass damit ein wichtiger Schritt für die Zukunftschancen junger Menschen in unserem Land gemacht wird. Ich werbe daher um Ihre Zustimmung. Vielen Dank und Glück auf! Vielen Dank, Herr Minister Philippi.
