Falko Mohrs
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen
hören. Herr Minister Mohrs, bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte noch einmal auf ein paar Dinge eingehen, die in den, wie ich finde, sehr ausführlichen, intensiven Beratungen im Ausschuss zur Sprache gekommen sind. Der GBD und Herr Professor Steinhauer, der diejenige Persönlichkeit ist, die in diesen Fragen bundesweit die größte Expertise hat, haben die hier gestellten Fragen im Ausschuss schon beantwortet. Ich hatte den Eindruck: Dass man sie hier wiederholt hat, hat vor allem dem Versuch gedient, Dinge unklarer darzustellen, als sie es in den Ausschusssitzungen waren. Deshalb war es gut, in der einen oder anderen Sache noch einmal Klarheit in die Debatte zu bringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst aber: Ich bin allen Beteiligten den eben Erwähnten, aber auch den Bibliotheken des Landes sehr dankbar. Wir haben, beginnend in der vergangenen Wahlperiode das wurde schon gesagt, und fortgesetzt in der laufenden Wahlperiode einen längeren Weg hinter uns gebracht, auf dem wir uns damit auseinandergesetzt haben, wie die Fragen von Bibliotheken und digitalen Veröffentlichungen neu zu fassen und in unterschiedlichen Aspekten zu berücksichtigen sind. Das haben wir beispielsweise getan, indem wir im März des letzten Jahres die Open-Access-Förderung „NiedersachsenOPEN", ferner ein Projekt der Technischen Informationsbibliothek zur digitalen Langzeitarchivierung und die Unterstützung innovativer Texterkennungen für historische Dokumente. an den Start gebracht haben. In der digitalen Welt wird sehr vieles nicht mehr in körperlicher, also gedruckter Form in Form von Papieren, Broschüren, Büchern oder Ähnlichem zur Verfügung gestellt, ist aber trotzdem der Art und Weise nach genau diesen körperlichen Werken nachempfunden. Genau dort wird angesetzt. Es geht darum, dass auch die Dinge, die nicht mehr in gedruckter Form vorliegen, aber trotzdem für das kulturelle Gedächtnis und das kulturelle Erbe von Relevanz sind, zu archivieren. Dabei haben wir andere Dinge zu berücksichtigen als bei der gedruckten Form - weil der Ort des Herausgebers vielleicht nicht relevant dafür ist, wo das Pflichtexemplar erfasst wird oder weil es sein kann, dass bereits kleine Veränderungen an der URL dazu führen, dass diese Werke später nicht mehr verlässlich aufgefunden werden können. Deswegen gehen wir in Niedersachsen diesen Weg - übrigens im Nachgang zu vielen anderen Bundesländern. Wir konnten also auf die Erfahrungen aufsetzen, die in anderen Bundesländern gesammelt worden sind, Herr Hillmer. Und deswegen haben wir uns mit Herrn Steinhauer auch genau die Persönlichkeit ausgesucht, die in anderen Bundesländern diesen Weg mitgegangen ist und daraus gelernt hat und dann im Ausschuss all die Fragen beantwortet hat. Wir setzen auf das auf, was in Niedersachsen eine lange Tradition hat, denn für uns gibt es das Pflichtexemplarwesen bereits seit 1737. Das galt zugegebenermaßen damals für die körperlichen Werke, aber in der Übersetzung jetzt eben auch für die unkörperlichen. Deswegen gilt mein Dank vor allem der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek hier in Hannover, die diesen ganzen Weg sehr konsequent und mit hoher Fachlichkeit mit uns gegangen ist und in Zukunft für uns in Niedersachsen der zentrale Ort sein wird. Ich danke dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der im Ausschuss nach meinem Eindruck entgegen der Wahrnehmung einiger sehr intensiv all die Fragen beantwortet und damit dazu beigetragen hat, dass bei allen Beteiligen Klarheit da sein könnte. In diesem Sinne danke ich Ihnen für intensive Beratungen und würde mich freuen, wenn Sie diesem Gesetz zustimmen. Es ist ein Beitrag dafür, dass wir unser kulturelles Erbe in Niedersachen auch in digitaler Form weiterhin sammeln. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
