Carina Hermann
a) Bestätigung der Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes b) Bestätigung der Anpassung der Aufwandsentschädigung gemäß § 7 Abs. 1 a des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes
Frau Hermann von der CDU-Fraktion. (Rednerwechsel) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Es gehört tatsächlich zu den eher schwierigeren Aufgaben der Abgeordneten, selbst über die Höhe beispielsweise der Diäten und Aufwandsentschädigungen, aber auch über die Zuschüsse zu entscheiden, die die Fraktionen zur Erfüllung ihrer parlamentarischen Aufgaben erhalten. Darüber zu entscheiden, ist das Recht der Abgeordneten, aber auch unsere gemeinsame Pflicht. Denn wer soll es sonst machen, wenn nicht die frei gewählten Abgeordneten als demokratisch legitimierte Volksvertretungen? Es liegt aber auch in der Natur der Sache, dass solche Entscheidungen unter besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit stehen. Zu Recht schauen Sie, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, aber auch Sie, die Journalistinnen und Journalisten, ganz besonders hin, wenn Abgeordnete darüber entscheiden, mehr Mittel für sich, ihre Mitarbeiter oder die Fraktionen zu beschließen. Deshalb ist es unerlässlich, dass die Abgeordneten der Öffentlichkeit sehr genau erklären, was mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes, aber auch zur Anpassung der Grundentschädigung sowie der Aufwandsentschädigungen auf sich hat. Es ist unsere Pflicht als Abgeordnete, zu begründen, warum wir jährlich insgesamt 3,1 Millionen Euro für die parlamentarische Arbeit ausgeben wollen. Was wird mit diesem Geld geschehen? Wenn heute absehbar eine große Mehrheit dieses Hauses der vorliegenden Gesetzesänderung zustimmt, erhalten nicht nur die Abgeordneten ‑ der Kollege Siebels hat es gesagt ‑ mehr Geld, sondern es wird vor allem auch die Unterstützung der Abgeordneten in den Wahlkreisen gestärkt. Auch erhalten die Fraktionen in Gänze mehr Mittel für ihre Arbeit. Gleichzeitig ‑ das ist uns ein besonderes Anliegen ‑ sollen sie aber künftig bei der Bildung von Rücklagen beschränkt werden. Das führt zu mehr Transparenz zum einen, weil erstmals überhaupt eine klare Begrenzung der Rücklagen auf bis zu 40 % des jährlichen Zuschusses eingeführt wird, und zum anderen, weil es sich um eine einfache und verständliche Regelung handelt. Zudem wird der Zuschlag, den die Oppositionsfraktionen bislang unabhängig von ihrer Größe erhalten haben, künftig an die Anzahl der Fraktionsmitglieder geknüpft. So ist sichergestellt, dass jedenfalls jede Fraktion nach ihrem Wahlergebnis fair behandelt wird. Damit tragen wir dem Wählerwillen Rechnung und sichern zugleich, dass die Fraktionen, die nicht die Regierung tragen und daher nicht die besondere Unterstützung aus den Ministerien haben, ihrem Auftrag im Landtag nachkommen können. Insgesamt steigt der Oppositionszuschlag übrigens nicht, er wird nur anders aufgeteilt. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, künftig wollen wir rund 2,1 Millionen Euro mehr ausgeben, um die Höchststundenzahl für die Beschäftigten von 50 auf 60 zu erhöhen. Die Aufgaben im Arbeitsalltag ‑ das hat Herr Siebels schon ausgeführt ‑ steigen immer mehr an. Wir haben das Erfordernis medialer Dauerpräsenz, wir haben eine plural werdende Gesellschaft, wir haben mehr Diskussionen, mehr Gesprächsbedarf auch in den Wahlkreisen. Bei der Bewältigung dieser Aufgaben sind wir auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. Ohne sie geht es nicht. Deshalb ist es richtig, hier die Stundenanzahl zu erhöhen. Weitere rund 1,1 Millionen Euro pro Jahr wollen wir aufwenden, um die Grundbeträge für die Fraktionskostenzuschüsse sowie die Kopfbeträge pro Mandatsträger zu erhöhen. Auch das ist schon gesagt worden: Da sind wir in Niedersachsen im Vergleich zu allen anderen Bundesländern an vorletzter Stelle. Sogar mit der Erhöhung sind wir weiterhin im unteren Viertel aller Länder im Bund. Auch künftig werden wir uns damit, wie schon gesagt, bei der Finanzierung der Fraktionen im unteren Drittel befinden. Deshalb ist auch diese Erhöhung angemessen. Inflation, Investitionen in digitale Infrastruktur, alles das ist schon gesagt worden. Zusammengefasst geht es, meine Damen und Herren, um nichts weniger als die Arbeitsfähigkeit des Parlaments, um die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen und um die Arbeitsfähigkeit der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages. Zuletzt geht es darum, die Anpassung der Grundentschädigung sowie der Aufwandsentschädigung zu bestätigen. Aus guten Gründen haben wir, wie der Kollege ebenfalls schon gesagt hat, in Niedersachsen eine Diätenkommission, die darüber urteilt, ob die Abgeordnetenentschädigung angemessen ist, und uns Parlamentarier bei der Festsetzung der Entschädigung insoweit objektiv berät. Daraus folgt nach § 6, dass die Grundentschädigung zum 1. Juli um 2% angepasst wird. Aus § 7 folgt entsprechend, dass die Aufwandsentschädigung um 7,2% erhöht wird. Auch diesbezüglich ist ein transparenter Umgang aus unserer Sicht nötig und deswegen auch eine Besprechung in diesem Haus. Deshalb ‑ auch wenn Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, heute nicht selbst über dieses Gesetz mitbestimmen können, setzen wir als CDU-Landtagsfraktion auf Ihr Verständnis und die Unterstützung für die Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes. Vielen Dank.
