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Christoph Plett

CDU 26.09.2024 9:44 min Tagungsabschnitte 19/19

Vertrauen in den Rechtsstaat stärken - Strafjustiz entlasten! Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens nach §§ 417 ff. StPO besser nutzen

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Titel unseres Antrages haben Sie gerade schon erwähnt, Frau Präsidentin. Dieser Antrag, den wir heute vorlegen, ist ein Ausfluss dessen, was unser Fraktionsvorsitzender Sebastian Lechner vorgeschlagen hat, nämlich einen Sicherheitspakt hier in Niedersachsen zu schließen. Dieser Sicherheitspakt soll dazu beitragen, dass die Justiz schneller und in diesem Sinne auch moderner wird. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass wir hiermit einen Anstoß geben können. Mein Kollege Christian Calderone hat bereits seinen Beitrag geleistet, indem er erst einmal die Grundlagen abgefragt hat, sodass wir jetzt in die Details gehen und schauen können, wie die bisherige Grundlage verbessert werden kann. Worum geht es in diesem Antrag? - Die Strafe muss der Straftat auf dem Fuße folgen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will eine kleine Geschichte erzählen, an der der eine oder andere Abgeordnete aus dem Hohen Haus beteiligt gewesen ist. Das ist eine Veranstaltung des Niedersächsischen Richterbundes mit einer Podiumsdiskussion gewesen. Auf einmal stellt eine derjenigen, die auf dem Podium saßen, die Frage an das Plenum es waren Staatsanwälte, es waren Generalstaatsanwälte, es waren Richter dabei, ob jemand mit der Situation in der Juristerei im Land Niedersachsen zufrieden ist. - Niemand stand auf. Dann fragte diejenige, wer unzufrieden ist. - Und in diesem Saal drüben im Alten Rathaus stand mehr als die Hälfte der anwesenden Juristen und Juristinnen auf. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das war für mich persönlich das Zeichen, dass wir hieran gemeinsam arbeiten müssen. Wenn wir in der Analyse ein Problem erkannt haben, dann müssen wir auch sagen, wie wir dieses Problems habhaft werden wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das kann dann wie folgt erfolgen: Die Strafprozessordnung gibt uns bereits eine Möglichkeit, wie wir bei bestimmten Fällen, die schnell geahndet werden können, vorgehen können. Was für Strafverfahren sind das? - Es sind Strafverfahren, die einen einfachen Sachverhalt beinhalten oder wegen klarer Beweislage geeignet sind, schnell zu einem Verfahren zu führen. Also: Die Strafe soll sofort auf dem Fuße folgen. In diesem Verfahren darf lediglich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ausgeurteilt werden. Was für Fälle sind das? - Wenn ich richtig informiert bin, ist dieses Verfahren auch schon angewendet worden und völlig richtig angewendet worden zugunsten eines Mitglieds dieses Hohen Hauses, und zwar zugunsten von Frau Kollenrott. Es handelte sich um ein beschleunigtes Verfahren, das dazu beigetragen hat, dass die Vorfälle, die sich in Göttingen zugetragen haben, auch schnell dem Strafrichter vorgelegt wurden und letztendlich auch schnell zu einer Strafe führten. Des Weiteren sind es natürlich auch Beweislagen, zum Beispiel Angriffe auf Polizisten aus Demonstrationen heraus, bei denen die klare Beweislage vorliegt. Wir als CDU wollen erreichen, dass diese Art der Strafverfolgung besser ausgestattet wird. Wodurch wollen wir das erreichen? - Durch eine Konzentration dieser Verfahren bei den Gerichten, bei denen eine Staatsanwaltschaft angesiedelt ist. Jeder aus dem Land Niedersachsen weiß, wo in seinem Wahlkreis Staatsanwaltschaften angesiedelt sind. Dort wollen wir zum Aufbau von mehr Kompetenz zur Umsetzung dieser Norm in der Strafprozessordnung beitragen, weil wir glauben, dass dort wie in den Fragen der Clankriminalität, für die wir die Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingeführt haben die Notwendigkeit besteht, dass die Staatsanwälte und die Staatsanwältinnen, dass die Richter und Richterinnen für diesen Bereich besonders geschult werden, um die Sensibilität zu erhöhen, dass tatsächlich etwas erfolgen muss, und zwar die schnelle Strafe nach Begehung einer Straftat. Dort, wo es möglich ist, müssen wir schneller werden. Frau Ministerin, wir haben eben gerade auch durch den Beitrag von Christian Calderone, aber auch durch Ihren Beitrag vieles gelernt. Wir sind in der Analyse zu dem Ergebnis gekommen, dass die Justiz dort, wo es notwendig ist und wir die Handhabe haben, schneller werden muss. Dass das hier kein spezifisches Problem im Land Niedersachsen ist, konnten wir jetzt auch zum Beispiel in Hessen beobachten, wo genau diese Hinweise durch die Medien gingen, dass eine erhebliche Überlastung der Staatsanwaltschaften vorliegt. Wir müssen einen Beitrag dazu leisten und gemeinsam diskutieren, ob diese Regelung in der Strafprozessordnung eine Möglichkeit zur Beschleunigung des Verfahrens bietet, die auch im generalpräventiven Sinne zu verstehen ist: Es soll nach außen dringen, dass jemand, der eine Straftat begangen hat, schnell vor den Kadi gezogen wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist nicht so, dass diese bereits in der Strafprozessordnung enthaltene Regelung nicht schon zu einem guten Ergebnis geführt hätte. Ich will ein Zitat aus der Begründung unseres Antrages anführen: „Nach einem Evaluationsbericht der baden-württembergischen Landesregierung berichten die dortigen Justizbehörden von einer wahrnehmbaren stärkeren spezialpräventiven Wirkung des beschleunigten Verfahrens, da eine Vielzahl der Straftäter von der unmittelbar nach der Tat durchgeführten Hauptverhandlung und der nachfolgenden Verurteilung sichtlich beeindruckt gewesen seien." Genau das ist Ziel dieser Norm in der Strafprozessordnung. Wir müssen unseren Beitrag dazu leisten, dass wir die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, die Richter und Richterinnen besonders vorbereiten, um diese Möglichkeiten aufzunehmen. Ich hatte eine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Dort, wo die Staatsanwaltschaften angesiedelt sind, sind diese Möglichkeiten der Strafprozessordnung besser wahrgenommen worden als dort, wo keine Staatsanwaltschaften angesiedelt waren. Das ist auch ein Ergebnis, das zu dem Antrag, den wir heute behandeln, geführt hat. Ich will ein weiteres Zitat aus unserem Antrag anführen: „Das Justizministerium" in Baden-Württemberg „resümiert, dass das beschleunigte Strafverfahren ein wirksames strafverfahrensrechtliches Instrument sei, um die unter spezial- und generalpräventiven Aspekten besonders wünschenswerte rasche Sanktionierung von Straftaten im konkreten Einzelfall zu ermöglichen." Da haben wir es! Wir müssen also die Möglichkeiten nutzen, die uns gegeben sind. Ich glaube, dass wir dann, wenn wir die Anregung von Sebastian Lechner aufnehmen und dieses aufarbeiten, gemeinsam diskutieren, einen Beitrag dazu leisten, um zu einer schnelleren, einer moderneren Justiz hier im Land Niedersachsen zu kommen, indem wir diesen Sicherheitspakt haben. Ich bin mir sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir in der Diskussion im Rechtsausschuss diese Fragen gemeinsam nach links und rechts wenden und dann beurteilen, um am Ende zu den Überlegungen zu kommen, die wir in unserem Antrag mit der Konzentration an den Staatsanwaltschaften dargelegt haben, um dieses Verfahren durchzuführen. In diesem Sinne lade ich Sie alle ganz herzlich ein, sich einzubringen. Ich bin mir sicher, dass wir am Ende des Tages einen Beitrag dazu leisten, die Justiz in Niedersachsen besser zu machen. Wir sind der Auffassung, das ist machbar. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank, Herr Plett. - Die nächste Wortmeldung kommt

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