Nadja Weippert
Opfer von Kindesmissbrauch besser schützen - kinderpornografisches Bild- und Videomaterial im Internet umfassend löschen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Butscha, Hamas-Massaker, Alan Kurdi - bei vielen von uns kommen bei diesen Schlagworten schreckliche Bilder in den Kopf: Bilder von Hass, Gewalt, Blut, Tod, unermesslichem Leid und Trauer Bilder, die auf ewig in unser Gedächtnis eingebrannt sind und uns nie mehr loslassen. Bilder haben also die Kraft, emotional zu bewegen, zu berühren, zu verstören und letztlich sogar zu zerstören. Deshalb kann und darf auch das Thema dieses Entschließungsantrags niemanden von uns kalt lassen. Kindesmissbrauch und Kinderpornografie betreffen die Schwächsten und damit zugleich Schutzbedürftigsten unserer Gesellschaft. Das haben alle meine VorrednerInnen bereits ausführlich beschrieben. Ich möchte an dieser Stelle nicht nur den Opfern mein tief empfundenes Mitgefühl aussprechen, sondern auch einen ausdrücklichen Dank an die Menschen senden, die bei unseren Ermittlungsbehörden diese schweren Themen bearbeiten. Danke, dass sie insbesondere diese psychisch belastende Arbeit Tag für Tag erledigen, um Opfer zu schützen, Täter zu stoppen und Gerechtigkeit zu erzielen! Aus persönlichen Gesprächen weiß ich, was die Verfolgung dieser Straftaten mit unseren ErmittlerInnen macht. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz schafft tatsächlich Entlastung und das bereits schon jetzt. Wie einer Unterrichtung des Sozialministeriums aus dem November letzten Jahres zu entnehmen ist, wird bereits vom Landeskriminalamt Niedersachsen eine KI-Software flächendeckend eingesetzt und fortlaufend weiterentwickelt. Zum Teil können dadurch menschliche Arbeitskapazitäten und damit Belastungen verringert werden. Aber zur Wahrheit gehört auch: Das funktioniert nur zum Teil. Denn am Ende müssen doch immer Menschen digital vorselektiertes Material analog bewerten und beurteilen. Bundesweit arbeiten die Landesjustizverwaltungen aktuell zudem an der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung, um die effektive Nutzung von künstlicher Intelligenz in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zukünftig stärker zu fördern und vor allem rechtssicher zu gewährleisten. Liebe KollegInnen, wie Sie der bereits von mir eben zitierten Unterrichtung des Sozialministeriums außerdem entnehmen können, gibt es die von Ihnen im Antrag geforderte landesweit zuständige Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonstiger jugendgefährdender Schriften bereits schon jetzt, und zwar bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Liebe KollegInnen, die bisherigen von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen zeigen, dass die Brisanz und Wichtigkeit des Themas nicht erst durch diesen Unions-Entschließungsantrag im Fokus unserer Behörden sind, sondern schon sehr lange ganz oben auf der Agenda stehen und deswegen auch proaktiv fortlaufend optimiert werden. Vor allem bin ich aber gespannt, wie sich die weitere Entwicklung auf Bundesebene zur Speicherung von IP-Adressen entwickelt. Denn klar ist: Es muss möglich sein, StraftäterInnen auch im Netz zu identifizieren. Daher sind wir auch dafür offen, die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden zu erweitern. Der Bundesrat hat diesbezüglich im September 2024 beschlossen, den Gesetzentwurf des Landes Hessen zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität in den Bundestag einzubringen. Darin ist die Einführung einer einmonatigen Mindestspeicherfrist für Quellen-IP-Adressen und Portnummern vorgesehen, und zwar nach Maßgabe der obergerichtlichen deutschen und europäischen Rechtsprechung. Eine anlasslose Massenüberwachung hingegen kann nicht die richtige Antwort sein. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Innenausschuss. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Weippert.
