Stefan Marzischewski-Drewes
Mit mehr Entschiedenheit: häusliche Gewalt bekämpfen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Entschlossenheit gegen häusliche Gewalt. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Es ist unser aller Pflicht, entschlossen gegen diese Straftat vorzugehen. Fast alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer von häuslicher Gewalt. Das ist eine alarmierende Statistik, die zeigt, wie allgegenwärtig dieses Problem in unserer Gesellschaft ist. Besonders betroffen sind Frauen. Diese erschreckenden Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit, mit der häusliche Gewalt bekämpft werden muss. Jeden Tag leben Frauen unter uns in der Angst, durch ihren Partner oder Ex-Partner Opfer von Gewalt zu werden. Und nahezu täglich kommt es leider dadurch auch zum Tod von Frauen. Der Kampf gegen häusliche Gewalt erfordert umfassende Maßnahmen sowohl auf politischer als auch auf gesamtgesellschaftlicher Ebene, um den Schutz der Betroffenen zu verbessern und Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen. Es muss die Maxime gelten, Frauen zu schützen, statt Täter zu schützen. Häusliche Gewalt betrifft jeden von uns. Sie ist in allen Gesellschaftsschichten verankert und zeigt in erschreckender Art und Weise, dass auch scheinbar heile Familienstrukturen davon nicht verschont bleiben. Besonders auffällig ist hierbei jedoch auch die Überrepräsentation von Tätern mit Migrationshintergrund. Dies ist keine vorurteilsbelastete Aussage, sondern eine belegbare Tatsache, die wir im Sinne der Betroffenen ansprechen müssen. Mut zur Wahrheit auch bei diesem sensiblen Thema! Opferschutz geht uns alle an. Ich sage Ihnen: Handeln ist nötig und überfällig. Wir unterstützen entschieden den Einsatz elektronischer Überwachung für gewalttätige Täter. Diese Technologie darf nicht als Eingriff in die Freiheit der Täter gesehen werden, sondern als kluger Schritt zum Schutz der Frauen. Ihr Antrag ist ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung. Mehr aber auch nicht. Die AfD-Fraktion fordert unmissverständlich: Konsequenzen dürfen nicht nur auf dem Papier bleiben, sondern müssen im Alltag gelebt werden. Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben ist nicht verhandelbar. Vielen Dank. Vielen Dank. - Jetzt kommt aus der Fraktion der
