Stephan Weil
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten mit dem Titel "Durchbruch für Investitionen in Niedersachsen"
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor etwa vier Wochen haben wir in unserer letzten Plenumssitzung über das Ergebnis der Bundestageswahlen und die Schlussfolgerungen, die daraus zu ziehen sind, diskutiert. Die allermeisten von uns waren sich einig: Wir haben jetzt vier Jahre Zeit, durch eine erfolgreiche Politik Deutschland wieder stärker zu machen, Vertrauen zurückzugewinnen und unsere Demokratie zu festigen. Die wenigsten von uns hätten es damals aber wahrscheinlich für möglich gehalten, dass so schnell Nägel mit Köpfen gemacht werden; ich jedenfalls nicht. In diesen wenigen Wochen haben sich die Union, die SPD und die Grünen im Bundestag auf eine Änderung unserer Finanzverfassung verständigt und mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen. Am vergangenen Freitag hat dann mit den Stimmen Niedersachsens der Bundesrat ebenfalls mit einer Zweidrittelmehrheit zugestimmt. Es geht bei dieser Änderung des Grundgesetzes um keine Kleinigkeit. Unser Land ich meine jetzt Deutschland steht in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen, die zu meistern sind. Dafür werden wir unabweisbar einen handlungsfähigen Staat brauchen, der in wesentlichen Bereichen bereit und in der Lage ist, die Weichen zu stellen. Dafür müssen auch finanzielle Mittel in einem großen Umfang eingesetzt werden - ob uns das jetzt im Einzelfall gefällt oder nicht. Ich sage offen: Ich finde es beeindruckend, mit welcher Entschiedenheit, mit welchem Tempo und auch mit welcher Geschwindigkeit dies geschehen ist. Ich kann mich an kein vergleichbares Beispiel erinnern. Dafür mussten ganz verschiedene Haltungen zusammenkommen. Für die einen, die SPD und die Grünen, war diese Entscheidung die Bestätigung eines jahrelangen Beharrens auf einer aufgabengerechten Finanzverfassung. Andere, die Union, waren anderer Auffassung, sind aber über ihren Schatten gesprungen, weil sie sich der Verantwortung gestellt haben, in der sie stehen. Das verdient das will ich deutlich sagen ausdrücklich Respekt. Ich will ebenso würdigen, dass die Grünen der Versuchung widerstanden haben, sich als künftige Opposition jeder Mitwirkung zu entziehen. Nur so durch diese drei Haltungen war es möglich, dass wir tatsächlich am Ende diese Entscheidung erzielen konnten. Dafür meinen und auch von der Landesregierung herzlichen Dank! Natürlich sind damit noch nicht alle Fragen beantwortet. Aus guten Gründen ist vereinbart worden, auch über eine weitere Reform der Schuldenbremse insgesamt zu beraten. Jedes neue kreditfinanzierte Sondervermögen zeigt doch, dass die Gesamtregelung so nicht den bestehenden Aufgaben gerecht wird. Auch die konkrete Umsetzung der jetzt beschlossenen Änderungen bedarf noch eines einfachen Bundesgesetzes. Dessen Inhalt kennen wir noch nicht. Ich hoffe sehr, dass auch in dieser Hinsicht das bisherige Tempo beibehalten wird - in den Verfahren und bei der Umsetzung. Aber das ist ein, wie ich finde, verheißungsvoller Auftakt, und ich hoffe bzw. wir hoffen, dass die nächsten Jahre weiter von dieser Klarheit und Entscheidungsstärke geprägt sind. Nun, was bedeutet diese Grundgesetzänderung für uns in Niedersachsen? - Die neuen Regelungen sind alles andere als belanglos. Sie entfalten in der Summe eine weitreichende Wirkung und werden eine erhebliche praktische Konsequenz in unserem Land haben. Ich will im Folgenden versuchen, diese Konsequenzen einmal durchzugehen. Es geht im Wesentlichen um vier unterschiedliche Bereiche: Da ist zunächst einmal der Bereich der Sicherheit. Bei der Bundeswehr besteht bekanntlich nach vielen nach allzu vielen Jahren der Sparpolitik ein ganz erheblicher Nachhol- und Modernisierungsbedarf. Ebenso wie für andere Aspekte der Sicherheitspolitik unterliegen solche Aufwendungen künftig in einem weiten Umfang nicht mehr der Schuldenbremse. Die Folge davon dürfte ein riesiges Investitionsprogramm des Bundes sein, um die Bundeswehr wieder aufgabengerecht auszurüsten. Das betrifft uns nicht direkt, indirekt aber sehr wohl. Niedersachsen ist das Bundeswehrland Nummer eins, der wichtigste Standort der Bundeswehr, und viele dieser Investitionen werden auch Auswirkungen in unserem Land haben. Aber auch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen sind beträchtlich. Die ersten Analysen verschiedener Wirtschaftsinstitute zeigen, dass die Wirtschaft insgesamt als Folge dieser Investitionen spürbar wachsen dürfte. Das ist ein sehr willkommener und auch notwendiger Nebeneffekt, auch bei uns in Niedersachsen. Die zweite Konsequenz der Verfassungsänderung betrifft uns direkt. Bisher hatten die Länder anders als der Bund innerhalb der Schuldenbremse keine Möglichkeit zu einer Nettokreditaufnahme jenseits von Notlagen und konjunkturellen Schwankungen. Einen ernsthaften Grund für diese Ungleichbehandlung zwischen Bund und Ländern hat es meines Erachtens nie gegeben. Künftig gibt es, wie für den Bund, nun auch für die Länder die Berechtigung für eine Verschuldung bis zu 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts. Das sind bundesweit immerhin 15 Milliarden Euro, und auf Niedersachsen heruntergebrochen wären es etwa 1,4 Milliarden Euro, die als zusätzlicher Spielraum zur Verfügung ständen. Der Haushaltsgesetzgeber wird also künftig auch im Niedersächsischen Landtag größere Möglichkeiten haben, als es bislang der Fall gewesen ist. Bund und Länder gleich zu behandeln ist völlig richtig. Eine Ermächtigung zu einer Kreditaufnahme ist allerdings weder eine Pflicht noch ein Automatismus. Der Landesregierung ist sehr bewusst, dass Kredite eben auch zurückzuzahlen sind und in der Zukunft handfeste Belastungen durch Zinsen ausgelöst werden. Wir haben als Landesregierung bis jetzt eine sehr seriöse Finanzpolitik betrieben, und wir wollen das auch weiterhin so halten. Sie können deswegen davon ausgehen, dass wir von den neuen Möglichkeiten zurückhaltend und nur mit Bedacht Gebrauch machen werden. Ich will auch noch auf einen weiteren Gesichtspunkt aufmerksam machen: Zu den dringlichen Aufgaben des Bundes in der nächsten Zeit gehört mit Sicherheit die Ankurbelung der Wirtschaft. Unsere Unternehmen befinden sich nunmehr im fünften Jahr in einer Stagnation oder sogar einem Rückgang der wirtschaftlichen Leistung, und es ist höchste Zeit, endlich wieder mehr Dynamik in unserer Volkswirtschaft zu entfalten. Natürlich muss man entsprechende Vorschläge sehr genau anschauen und auch auf ihre Effizienz prüfen. Es kann keinen Freibrief geben. Aber ohne kräftige Investitionsimpulse des Staates werden wir auch keinen dringend notwendigen wirtschaftlichen Aufbruch bekommen. Davon bin ich überzeugt. Oder, anders ausgedrückt: Wenn wir einen solchen Aufbruch wollen, dann dürfen wir nicht kleckern, wir müssen klotzen. Nach allen Erfahrungen gehören dazu auch steuerliche Anreize für Investitionen. Dann sind bei der Abrechnung automatisch auch die Länder mit von der Partie. Realistischerweise sollten wir daher einkalkulieren, dass wir bei steuerlichen Anreizen auch mit geringeren Einnahmen kalkulieren müssen, die uns den Haushaltsausgleich dann deutlich schwerer machen dürften. Das ist eine ganz nüchterne Erwartung. Aber für eine solche Politik gibt es auch einen sehr guten Grund: Mit den dann erhofften wirtschaftlichen Effekten werden nämlich die Steuermehreinnahmen der Zukunft ausgelöst. Auch das gehört zu den Erfahrungen, die wir in den vergangenen Jahren machen konnten. Um bis dahin dennoch alle unsere Aufgaben erfüllen zu können, sind die neuen Spielräume das will ich deutlich sagen in einem solchen Fall allerdings auch durchaus eine Option. In diesem Zusammenhang ist dann vielleicht noch ein Wort zu unserer niedersächsischen Verfassungslage angebracht. In Artikel 71 Abs. 2 unserer Verfassung wird die Schuldenbremse des Grundgesetzes aufgegriffen, aber auch mit der einen oder anderen strengeren Vorgabe versehen. Ich habe nun gelesen, dass unser Kollege Sebastian Lechner einer Verfassungsänderung in Niedersachsen zur Anpassung an die neuen Regelungen des Grundgesetzes skeptisch gegenübersteht und sie mit einem, wenn ich das recht verstanden habe, doch weitreichenden Forderungskatalog an die Landesregierung verbinden will. Als ich das gelesen habe, konnte ich mir geradezu bildlich vorstellen, wie bei dem Gedanken, die Landesregierung in diesem Punkt zu grillen, die Augen leuchteten und ein genussvolles Lächeln die Lippen umspielte. ‑ Doch, jetzt! Nun, dazu wird es nicht kommen, lieber Herr Kollege. Bundesrecht bricht Landesrecht, das gilt auch in diesem Zusammenhang. Das Verbot der Neuverschuldung in unserer Landesverfassung gilt mit der Grundgesetzänderung so eben nicht mehr. Das Grundgesetz sieht ausdrücklich vor, dass restriktivere Regelungen der Länder außer Kraft treten, wenn sie hinter der genannten Kreditobergrenze zurückbleiben. Bis zu dieser Grenze ist der Landtag bei seiner Entscheidung über den Haushalt also frei. Eine redaktionelle Harmonisierung unserer Landesverfassung mit dem Grundgesetz ist davon unabhängig, glaube ich, im allseitigen Interesse sinnvoll, und wir sollten darüber selbstverständlich miteinander reden. Der dritte Bereich betrifft uns ebenfalls direkt. Der Bund wird ein kreditfinanziertes Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für die nächsten zwölf Jahre einrichten und ist dazu durch das Grundgesetz nunmehr auch berechtigt. Davon das ist ausdrücklich bestimmt sind 100 Milliarden Euro für die Länder vorzusehen, damit sie mit diesen Mitteln Investitionen in die Infrastruktur vornehmen können. Wohlgemerkt: Das ist nicht die Ermächtigung der Länder zu einer Kreditaufnahme, sondern eine Zuweisung an die Länder auf Kosten des Bundes. Oder, anderes ausgedrückt: Der Bund wird für die Länder diese Kredite aufnehmen. Das ist nun wirklich ein ganz bemerkenswerter Vorgang, und ich finde, er verdient besondere Anerkennung. Es ist unbestreitbar, dass bei uns in Niedersachsen ebenso wie in den anderen Ländern ein riesiger Investitionsbedarf besteht. Denken Sie nur an den Zustand vieler Gebäude, Straßen und Brücken! Das ist nur ein kleiner Ausschnitt dessen, was man unter Infrastruktur verstehen kann. Die Länder sind aktuell allesamt alle 16 nicht in der Lage, in dieser Hinsicht diejenigen Investitionen vorzunehmen, die eigentlich notwendig wären. Deswegen ist die Unterstützung des Bundes in dieser Hinsicht hochwillkommen und seine Bereitschaft zur Finanzierung dieser Maßnahmen ganz besonders zu begrüßen. Wir haben uns in der Vergangenheit immer wieder darüber beklagt, dass der Bund die Länder nicht ausreichend unterstützt. Gerade deswegen, finde ich, ist es auch in diesem Fall angebracht, einmal ausdrücklich Danke schön zu sagen. 100 Milliarden Euro - das ist ein gewaltiger Betrag. Bedeutet das, dass wir ab jetzt im Geld schwimmen? - Nein. Zunächst einmal dürften Niedersachsen davon etwas weniger als 10 % zustehen, also zwischen 9 und 10 Milliarden Euro insgesamt. Pro Jahr wären das also, über zwölf Jahre gerechnet, vermutlich um die 800 Millionen Euro. Zum anderen werden aber von diesem immer noch sehr beachtlichen Betrag die Kommunen einen Anteil geltend machen, wie sie der Landesregierung gegenüber bereits zum Ausdruck gebracht haben. Wir haben vereinbart, dass wir noch vor Ende dieses Halbjahrs darüber reden werden. Denn wir sehen natürlich ebenfalls die berechtigten Anliegen der kommunalen Ebene, wenn es um ihre Infrastruktur geht. Wie ist dann das weitere Verfahren in dieser Sache? Wichtig sind zunächst einmal die Regelungen des Bundes in einem Gesetz zur Durchführung dieses Sondervermögens. Dazu haben wir verständlicherweise noch keinen Text. Auf der Landesebene gehe ich davon aus, dass wir im Vorfeld zu unserer Haushaltsklausur Ende Juni nach dem genannten Gespräch mit den Kommunen dann auch eine erste Sichtung unserer Landesbedarfe vornehmen und daraus einen Vorschlag für den Landtag entwickeln werden. Entscheidungen von unserer Seite können Sie also frühestens mit der Haushaltsklausur erwarten. Gestatten Sie hierzu noch eine Anmerkung. Ich glaube, die Erfahrung machen manche von uns schon jetzt: Regierung und Fraktionen werden in der nächsten Zeit mit Sicherheit mit Bedarfsanmeldungen überschwemmt werden, die weit über die genannten Beträge hinausgehen. Wir werden bei Weitem nicht alle Wünsche erfüllen können, das steht fest. Umso wichtiger muss es uns allen sein, die unverhofften neuen Chancen konsequent zu nutzen, uns auf Schwerpunkte zu konzentrieren und einen dauerhaften Nutzen für Niedersachsen zu stiften. Machen wir nicht den Fehler, überall ein bisschen zu machen, aber keinen echten Mehrwert zu schaffen! Das ist eine einmalige Chance für uns, und wir sollten sie nutzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Schließlich will ich noch einen Bereich ansprechen, der vom Bund zu entscheiden sein wird, aber in den Ländern und Kommunen ganz konkret Niederschlag findet. Das erwähnte Sondervermögen Infrastruktur umfasst abzüglich des Anteils für die Länder und Kommunen immer noch 400 Milliarden Euro, davon 100 Milliarden für den Klima- und Transformationsfonds. Über die Programme und die konkreten Maßnahmen entscheidet der Bund in seiner Zuständigkeit, aber umgesetzt werden sie in den Ländern und in den Kommunen. Nach allen bisherigen Erfahrungen können wir davon ausgehen, dass Niedersachsen dabei eine angemessene Rolle spielen wird. Das gilt vor allen Dingen für die Maßnahmen zur Fortführung der Energiewende und die dafür notwendige Infrastruktur, zum Beispiel für notwendige Investitionen in Importstrukturen für LNG, Wasserstoff und grüne Gase sowie für den Bau des Wasserstoffkernnetzes und von Wasserstoffspeichern. Weitere Beispiele dafür sind die CO2-freie Stahlproduktion bei der Salzgitter AG, die Energieeffizienz, die Elektromobilität und auch die Fortsetzung der Wärmewende. Und last, but not least: Niedersachsen ist das Moorland Nummer eins, und wir können große Beiträge zum Klimaschutz leisten, wenn es dafür die notwendige Unterstützung gibt. Dafür gibt es jetzt die Möglichkeit, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir müssen in dieser Hinsicht zunächst einmal die notwendigen Weichenstellungen des Bundes abwarten. Ich bin aber zuversichtlich, dass auch dieser Teil der neuen Regelungen in unserem Land spürbare Effekte erzielen wird, die uns mir Sicherheit sehr willkommen sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, alles in allem ist es also ein besonders ambitioniertes und ungemein bedeutendes Paket, das in der Verfassungsänderung zum Ausdruck kommt. Für Deutschland insgesamt und für Niedersachsen ist das ein großer Schritt vorwärts. Diese Kraftanstrengung, die sich die Bundespolitik vorgenommen hat, ist sehr sinnvoll und verdient unsere volle Unterstützung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Lassen Sie uns in Niedersachsen das Beste daraus machen! - Ich verstehe gar nicht, warum ich immer nur auf dieser Seite des Hauses Beifall bekomme. Es geht ja um eine Politik, die auch ganz andere Kräfte in diesem Haus mittragen sollten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist aber immer noch nicht alles, was ich Ihnen zu berichten habe. Es geht bei alledem um öffentliche Investitionen, die für die Zukunft unserer Gesellschaft von kaum zu überschätzender Bedeutung sind. Dazu gehören allemal auch die kommunalen Investitionen. Allerdings stehen aktuell die kommunalen Kassen wie wir alle wissen massiv unter Druck. Nach etlichen Jahren mit alles in allem ausgeglichenen Haushalten hat sich die kommunale Finanzlage bundesweit, auch bei uns in Niedersachsen, deutlich verschlechtert. Das kommt inzwischen fast flächendeckend in Haushaltsdefiziten zum Ausdruck, die auf Kostensteigerungen in den unterschiedlichsten Bereichen zurückzuführen sind, aber auch auf erhöhte Investitionen. Die Landesregierung hat die Kommunen in den vergangenen Jahren bereits wiederholt in besonders schwierigen Situationen unterstützt, zum Beispiel in der Pandemie oder in der Energiepreiskrise. Das gilt auch in der aktuellen Situation, in der vor allem auch ein Rückgang von kommunalen Investitionen droht. Daran kann niemand ein Interesse haben. Dass unsere Möglichkeiten zur Unterstützung auch immer abhängig von den Möglichkeiten, die wir selbst haben, sind, versteht sich von selbst. Aber in diesem Rahmen sind wir dazu ausdrücklich bereit. Ich habe bereits vor einem halben Jahr gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden zum Ausdruck gebracht, dass wir diese Haltung dann konkretisieren werden, wenn uns ein Überblick über die Haushaltsrechnung des Jahres 2024 möglich ist. Das ist nun der Fall und war die Grundlage von weiteren Gesprächen. Daraus ist nun der „Pakt für Kommunalinvestitionen" entstanden, den wir am Montag mit den kommunalen Spitzenverbänden geschlossen haben. Wir sagen darin zu, dass in den Jahren 2025 bis 2028 kommunale Investitionen mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 600 Millionen Euro gefördert werden. Das ist übrigens ein wesentlich höherer Betrag als bei vorangegangenen Programmen dieser Art. Diese Investitionsförderung wird nicht an einen bestimmten Zweck gebunden sein, und sie wird den Kommunen über ein Kommunalfördergesetz ganz bewusst in einem besonders einfachen und schnellen Verfahren zur Verfügung stehen. Es gibt mit den Kommunalinvestitionsprogrammen, den sogenannten KIPs, aus der Vergangenheit überall sehr gute Erfahrungen, glaube ich. Diese Mittel fließen kurzfristig und ergänzen dann wirkungsvoll die Infrastrukturmittel aus dem Sondervermögen des Bundes, von denen ich gesprochen hatte und über die wir, wie ich gesagt hatte, noch vor der Sommerpause mit den Kommunen weiterreden wollen. Gemeinsam durch diese beiden Maßnahmen dürfte die kommunale Investitionskraft in Niedersachsen in den nächsten Jahren wesentlich gestärkt werden, was unser gemeinsames Anliegen sein muss. Ich freue mich sehr, dass wir auf diese Weise den Kommunen in einer für sie wirklich schwierigen Zeit neue Perspektiven vermitteln können. Das halte ich für einen großen Fortschritt. Dieser „Pakt für Kommunalinvestitionen" ist aber auch Anlass, in anderen Bereichen zwischen dem Land und den Kommunen voranzukommen. Es ist uns gelungen, einige Diskussionen über die Finanzbeziehungen in unterschiedlichen Bereichen zu beenden. Als Land haben wir darauf legen wir Wert keine Finanzierungsverpflichtungen in Bezug auf die Veterinärkontrolle im Rahmen von Betriebsbesuchen und Ähnlichem. Aber auf einer freiwilligen Grundlage werden wir die Landkreise und kreisfreien Städte dennoch wegen der stark gestiegenen Kosten mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 40 Millionen Euro für die Jahre 2025 bis 2028 unterstützen. Auf der anderen Seite sind auch die Diskussionen über die Erstattung von Wohngeldkosten für die Vergangenheit nunmehr beendet, um nur ein Beispiel zu nennen. Beiden Seiten war erkennbar daran gelegen, Kontroversen der Vergangenheit beizulegen. Dass die Kommunen daneben ihre Forderung nach einer strukturellen Verbesserung ihrer Finanzlage aufrechterhalten, ist nicht überraschend. Als Landesregierung sehen wir dazu allerdings in Anbetracht unserer eigenen Möglichkeiten aktuell wenig Chancen. Aber auch darüber werden wir weiterreden. Besonders wichtig ist mir noch ein weiterer Teil dieses Paktes zwischen dem Land und den Kommunen. Wir haben nämlich eine intensive Zusammenarbeit im Rahmen unserer Initiative „Einfacher, schneller, günstiger" vereinbart. Es gibt ja zwischen dem Land und der kommunalen Ebene eine Vielzahl von rechtlichen Beziehungen und Verfahren. Wir haben beiderseits ein ganz großes Interesse daran, möglichst einfache und schnelle Lösungen zu finden und damit auch zur Kostensenkung beizutragen. Es geht dabei ausdrücklich auch um Experimentierklauseln und die Überprüfung von Standards. Hierzu ist derzeit der Entwurf für ein Standardöffnungsgesetz in Arbeit, den wir dem Landtag vorlegen wollen. Damit gibt es dann auch ein Verfahren, mit dem wir wechselseitig erproben können, ob Veränderungen Sinn machen oder nicht. Ich bin sehr gespannt auf seine Anwendung. Schließlich noch eine Bemerkung: Was mich besonders freut, ist das gemeinsame Verständnis, das in diesem „Pakt für Kommunalinvestitionen" zum Ausdruck kommt. Wir, das Land und die Kommunen, befinden uns in schwierigen Zeiten, das spüren wir alle in unserer Arbeit. Gerade unter solchen Bedingungen sind das Land und die Kommunen Partner, die gemeinsam Aufgaben für unser Gemeinwesen erfüllen und die sich beide der Stärkung der Demokratie bei uns in Niedersachsen verpflichtet fühlen. Diese Partnerschaft findet in unserer Vereinbarung einen ganz starken Ausdruck, finde ich. Dafür möchte ich bei den kommunalen Partnern herzlich bedanken. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es sind erstaunlich viele gute Nachrichten in einer erstaunlich kurzen Zeit, die sich in finanzieller Hinsicht ergeben haben. Ich bitte um Nachsicht, wenn ich Sie jetzt mit relativ vielen Zahlen traktiert habe, aber es geht um die Grundlagen für die Landespolitik in den nächsten Jahren. Das ist die Mühe wert. Es geht um etwas ganz Wesentliches: Die Spielräume für die Landespolitik sind jetzt deutlich größer geworden. Das ist sehr wichtig für uns alle, heißt aber umgekehrt auch: Unsere Verantwortung ist jetzt deutlich größer geworden. Wenn wir es zuversichtlich sehen, dann könnten diese Fortschritte die Vorboten dessen sein, was die Politik in Deutschland in den nächsten Jahren hoffentlich prägen wird: Entschiedenheit in der Sache, Gemeinsamkeit der Demokratinnen und Demokraten im Auftreten - und das alles mit Blick auf die Sicherung der Zukunft für unser Land und seine Bürgerinnen und Bürger. Noch einmal: Am Ende geht es mir bei alledem vor allem immer auch um neues Vertrauen und die Stärkung unserer Demokratie. Das muss das Oberziel für die nächsten Jahre sein, meine sehr verehrten Damen und Herren. Eine solche Politik werden wir als Land mit aller Kraft unterstützen. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
