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Jens Nacke

CDU 17.04.2024 7:07 min Tagungsabschnitte 19/15

Den Norddeutschen Rundfunk zukunftsorientiert aufstellen

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon in der ersten Beratung zu diesem Antrag habe ich darum gebeten, dass man hier etwas konkreter werden und mal vortragen möge, worum es eigentlich gehen soll - ob es um eine Vergrößerung des Rundfunkrates gehen soll und, wenn nein, welche Organisationen denn nicht mehr als so gesellschaftlich relevant angesehen werden, dass man ihnen das Vorschlagsrecht für den Rundfunkrat entziehen möchte. Inzwischen ist die Beratung abgeschlossen. Wir haben Anhörungen durchgeführt. Wir haben die Landesregierung angehört. Inzwischen ist auch klar geworden, worum es geht: Es geht bei diesem Antrag im ganz Wesentlichen darum, dass Organisationen von Anhängern vermeintlich grüner Positionen in die Gremien kommen sollen. Ausschließlich darum, Herr Kollege Schulz-Hendel, geht es Ihnen. Das ist auch deutlich geworden. Es gab einen Artikel in der Bild vom 31. März 2024 unter der Überschrift „Politiker will ‚Fridays for Future‘ in die Rundfunkräte“. Man bezog sich dort auf eine Anfrage, die man Ihnen gestellt hat, Herr Kollege Schulz-Hendel. Nun frage ich Sie mal: Wissen Sie eigentlich wie man bei Fridays for Future Mitglied wird? - Gar nicht! Denn Fridays for Future betrachtet sich als Graswurzelorganisation. Da trägt man sich einfach in eine Liste ein, und dann lässt man sich was zuschicken. Wissen Sie, wie die Vertretungsorgane von Fridays for Future demokratisch legitimiert sind? - Gar nicht! Denn es gibt keine Vertretungsorgane für Fridays for Future. Es ist keine Organisation. Herr Kollege Schulz-Hendel, können Sie mir bitte mal erklären, wie man eine Organisation, eine Gruppe für den Rundfunkrat benennen soll, die man nicht mal anschreiben kann, weil es nicht mal eine Anschrift dieser Organisation gibt? Eine solche Forderung zeigt deutlich, dass Sie weder den Inhalt des Staatsvertrages noch die Regelungsmaterie wirklich durchdrungen haben. Es gäbe übrigens Möglichkeiten, tatsächlich Vertreter von Fridays for Future in den Rundfunkrat zu entsenden. Es gibt nämlich ein Vorschlagsrecht der Grünen. Die könnten ihr Vorschlagsrecht in der Tat nutzen. Bisher haben sie dieses Vorschlagsrecht immer nur für ehemalige Landtagsabgeordnete genutzt. Da könnten Sie natürlich mal frei gestalten. Bei der Gelegenheit ist es übrigens sehr interessant, sich die Personalie der ehemaligen Landtagskollegin Ursula Helmhold mal genauer anzuschauen. Frau Helmhold saß für zwei Perioden, also zehn Jahre, im Rundfunkrat und durfte nicht erneut vorgeschlagen werden. Sie bewarb sich daher mit Unterstützung der Regenbogen-Gruppe um einen Sitz im Verwaltungsrat. Da geht es um die Kontrolle einer Einrichtung, die über 1,1 Milliarden Euro verfügt. Die notwendige Qualifikation für diese Aufgabe hat Frau Helmhold leider nicht. Das sage im Übrigen nicht ich - das sagt die Niedersächsische Staatskanzlei als Rechtsaufsicht in der Verantwortung von Herrn Staatssekretär Mielke und Ministerpräsident Weil. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung unter Punkt 3 in Ihrem Antrag nach fachlicher Qualifikation wirklich sonderbar. Vielleicht fangen Sie einfach mal bei den eigenen Leuten damit an! Sie könnten sich auch die Personalpolitik der Staatskanzlei selbst anschauen. Denn Herr Staatssekretär Mielke hat das Land über drei Perioden, mithin also zwölf Jahre, im ZDF-Fernsehrat vertreten. Unter Berücksichtigung der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes, dass es keine „Versteinerung“ des Gremiums geben soll ‑ so haben die das nun mal genannt ‑, darf Herr Mielke nicht erneut in den Rundfunkrat entsandt werden. Stattdessen hat man sich für Frau Staatssekretärin Pörksen entschieden. Was für ein schönes Beispiel an Staatsferne und Verjüngung! Meine Damen und Herren, die Position der Grünen in diesem Antrag wird in Wirklichkeit nicht mal von der SPD getragen - weil es natürlich zulasten der Gewerkschaften gehen würde. Deswegen hat Frau Schüßler auf meine Frage auch gesagt, das System sei komplex und die CDU-Fraktion suche mit der Frage, wohin man denn konkret wolle, nur einen Ansatzpunkt, um Unstimmigkeiten darzustellen. - Genau, Frau Schüßler, so ist es. Diese Unstimmigkeiten sind in der Beratung auch sehr deutlich geworden - dass nicht mal die SPD dieses mitträgt. Deswegen hat der Chef der Staatskanzlei in der Anhörung für die Landesregierung sehr deutlich gemacht, was mit diesem Antrag passieren wird. Das war ganz interessant. Da hat sich der Chef der Staatskanzlei selbst Fragen gestellt, um sie dann zu beantworten. Dieses System, Herr Mielke, werden wir Ihnen im Untersuchungsausschuss nicht in Aussicht stellen können. Sie haben sich selbst die Frage gestellt: Gibt es „konkrete Vorstellungen der Landesregierung im Hinblick auf die Umbesetzung des NDR-Rundfunkrates“? Sie haben sich selbst die Antwort gegeben: „Ich könnte es dabei belassen, zu sagen: Nein, es gibt keine.“ Sie haben sich dann die zweite Frage gestellt: „Woran liegt das?“, und haben sich selbst die Antwort gegeben: „Es liegt unter anderem daran, dass in Hamburg im März 2025 Bürgerschaftswahlen sind, und die Hamburger dieses Datum gern abwarten wollen. … Vor diesem Hintergrund haben wir nicht angefangen, uns konkret darüber Gedanken zu machen“. Mit anderen Worten: Die Landesregierung wird nach Ihrem heutigen Beschluss exakt nichts veranlassen. Ehrlich gesagt, ist das auch das Beste, was man mit diesem Antrag tun kann. Ich will deswegen der Vollständigkeit halber aus der uns vorgelegten Stellungnahme des Verwaltungsrates, des Rundfunkrates und des Landesrundfunkrates, die auch bei uns vorgetragen haben, zitieren. Zu Punkt 1: „Die Zuständigkeitsverteilung dieser beiden Organe ist … konkret festgelegt. … Doppelstrukturen ergeben sich aus der bestehenden Verteilung grundsätzlich nicht. Die Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung auf die bestehenden Gremien ist sinnvoll und sollte beibehalten werden.“ Zu Punkt 2: Herr Kollege True, Sie haben gerade angemahnt, man müsse das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Längst passiert; steht im NDR-Staatsvertrag! Das ist auch durch die Gremien ausgeführt worden. Ich zitiere: „Aufgrund dieser bereits vom Staatsvertrag abgesicherten regelmäßigen Überprüfung sehen wir keine Notwendigkeit, die Zusammensetzung zusätzlich zu prüfen oder grundsätzlich infrage zu stellen.“ Zu Punkt 3: Präzisierung und Formalisierung der fachlichen Qualifikation im Verwaltungsrat werden tatsächlich unterstützt. Das liegt nämlich daran, dass die Rechtsaufsichten genau die Vorschläge, wie ich sie vorhin mit Blick auf Frau Helmhold geschildert habe, kritisiert haben. Zu Punkt 4: Die Beteiligung der Landtage wird begrüßt. Abschließend: Unter der Überschrift „Den Norddeutschen Rundfunk zukunftsorientiert aufstellen“ alleine darauf abzuzielen, eigene Klientel zu bedienen und nichts zur Höhe und Verwendung von Rundbeiträgen, zur Transformation in digitale und non-lineare Angebote und zur Auftrags- und Programmgestaltung zu sagen, wird dem NDR ganz sicher nicht gerecht. Das, was Sie hier vorgelegt haben, ist viel zu wenig, meine Damen und Herren.

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