Miriam Staudte
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Frau Ministerin Miriam Staudte. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Kammerpräsident Schwetje, ich freue mich, dass Sie heute der Diskussion hier beiwohnen. Ich möchte die Gelegenheit auch gleich nutzen, um allen Beteiligten für das, was wir hier hoffentlich mit breiter Mehrheit beschließen werden, zu danken. Viele haben mitgewirkt: bei der Kammer, im Ministerium, aber auch in den Ausschüssen. Es ist wirklich ein Vorschlag, der im Dialog erarbeitet worden ist. Das spiegelt sich auch in der Ausgewogenheit der Formulierungen wider. Die verschiedensten Punkte sind ja schon angesprochen worden. Auch ich möchte betonen: Es ist wirklich ein sehr großer Fortschritt, dass wir eine Änderung bei dem Mindestumfang für die hauptberuflich Tätigen erwirken konnten, also eine Absenkung von 30 Stunden auf 19 Stunden. Das wird tatsächlich den Frauen den Weg ebnen, um sich in der Selbstverwaltung der Kammer mehr zu engagieren. Die schönste Quote oder Zielsetzung nützt ja nichts, wenn die Grundvoraussetzungen so eng gefasst sind, dass dann viele Frauen faktisch herausfallen, weil sie eben 19 Stunden und nicht 30 Stunden oder mehr arbeiten. Ich halte es für wichtig, dass diese Perspektive in den Organen der Landwirtschaftskammer vertreten wird; denn wir wissen alle, dass die Lebensrealitäten von Frauen sich auch in der Landwirtschaft von denen von Männern unterscheiden, und das muss sich auch wirklich widerspiegeln. Das zweite große Thema ist ein Dauerbrenner. Bei jeder der letzten Novellen des Landwirtschaftskammergesetzes ging es immer um die Frage der Trennung von hoheitlichen Aufgaben, von Auftragsangelegenheiten und von Selbstverwaltungsangelegenheiten. Wir haben jetzt gute, pragmatische Formulierungen gefunden, sodass grundsätzlich eine Trennung weiterhin die Regel ist, aber in begründeten Ausnahmen auch die sogenannten Mischarbeitsplätze möglich sein können. Das wird den Anforderungen und den Realitäten tatsächlich gerechter als die Formulierungen, die wir bislang hatten. Es macht aber deutlich, dass diese Trennung schon auch wichtig ist. Wir haben ja auch einiges quasi aufzuarbeiten. Das Stichwort „historische Pensionslasten" ist genannt worden. Jährlich werden 16 Millionen Euro, bei denen noch nicht klar ist, wie sie eigentlich aufgeteilt werden müssen, für diejenigen gezahlt, die vor 2018 in den Ruhestand gegangen sind. Da müssen wir etwas aufarbeiten; das war in der vorvorletzten Wahlperiode noch nicht geregelt. Ich glaube aber, dass wir mit der Ermächtigungsgrundlage, die wir geschaffen haben, eine gute Basis haben, um zu gütlichen Einigungen zu kommen. Aber das darf nicht weiter stocken. Ich finde, dass hier jetzt auch ein ganz hervorragender Vorschlag zum Thema „Besetzung von Leitungspositionen im Bereich von Auftragsangelegenheiten in den Fach- und Geschäftsbereichen" vorliegt; denn beiden Interessen wird Rechnung getragen. Wir haben gesagt: Wir wollen gerade für den hoheitlichen Bereich, den wir finanzieren, die Möglichkeit für Transparenz und Mitgestaltung haben. Deswegen haben wir hier die Formulierung „im Einvernehmen mit dem ... zuständigen Ministerium" - dem Ministerium für Landwirtschaft - gewählt. Aber gleichzeitig ist es weiter ein Dialog. Wie Herr Leddin gerade schon dargestellt hat, gilt das natürlich nur für diesen einen Bereich. Ich bin sehr dankbar, dass bei der letzten Kammerversammlung durch die entsprechenden Beschlüsse festgelegt worden ist, dass die Situation dadurch, dass diese Aufgaben - die Auftragsangelegenheiten - gebündelt werden, auch organisatorisch vereinfacht wird. Dann gibt es noch das Thema Einzug von Mitgliedsbeiträgen, das zum Schluss noch die eine oder andere Diskussion erfordert hat. Das ist nun einmal durch die Änderung der Bemessungsgrundlage für den Kammerbeitrag notwendig geworden. Zudem gab es die Belastung bei den Finanzämtern. Jetzt haben wir hier eine, wie ich finde, gute Basis geschaffen, um das Thema abzuräumen. Das Einzugsverfahren wird in Zukunft über die Kammer laufen. Ich denke, dass Finanzministerium und Landwirtschaftskammer gut zusammenarbeiten werden, um das reibungslos über die Bühne zu bringen. Ich bedanke mich noch einmal bei allen, die mitgewirkt haben, die die guten Vorschläge erarbeitet haben, und auch beim GBD, der immer eine große Hilfestellung leistet. Ich freue mich über eine breite Zustimmung. Danke schön.
