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Dr. Andreas Philippi

14.09.2023 5:49 min Tagungsabschnitte 19/9

Erweiterung der Polizeilichen Kriminalstatistik und weiterer polizeilicher Lagebilder

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Als Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sind wir dazu angehalten, uns nicht von subjektiven Eindrücken und Gefühlen leiten zu lassen, sondern von Zahlen, Daten und Fakten. Im Bereich der Inneren Sicherheit ist daher die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) unerlässlich. Die PKS gibt alljährlich Aufschluss über die Kriminalitätslage ‑ und damit die Sicherheitslage ‑ in Niedersachsen. Wie Sie wissen sind die zugrunde liegenden Regeln und Richtlinien der PKS bundesweit einheitlich. Ansonsten wäre eine Vergleichbarkeit zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern nicht möglich. Die PKS dient der Beobachtung der regionalen und überregionalen Kriminalitätsentwicklung sowie einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises wie auch der Opferzahlen. Die PKS ist jedoch ein Instrument zur Betrachtung der objektiven Kriterien in Zusammenhang mit dem Kriminalitätsgeschehen. Bislang ist sie jedoch nicht gedacht und auch nicht geeignet für die Abbildung der Motive für die jeweiligen Taten. Meine Damen und Herren, Gewaltdelikte gegen Einsatzkräfte sind bereits seit mehreren Jahren Bestandteil des jährlichen PKS-Jahresberichtes. Auch in der Vorstellung der PKS für das Jahr 2022 im März dieses Jahres wurde darauf eingegangen. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter: Um das Phänomen Gewalt gegen Einsatzkräfte ganzheitlich zu beleuchten, wurde in Niedersachsen darüber hinaus in diesem Jahr das bestehende Landeslagebild „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“ erweitert. So werden nunmehr auch Feuerwehr- und Rettungskräfte ebenso in die Beobachtung auf Landesebene einbezogen. Die Auswerteparameter hinsichtlich der Angaben zu den Tatverdächtigen für Gewalttaten gegen Feuerwehr- und Rettungskräfte sollten allerdings denen der Gewalt gegen Polizeikräfte angeglichen werden, was für das diesjährige Landeslagebild noch nicht umsetzbar war. Die Niedersächsische Landesregierung wird sich daher sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene für detaillierte Auswertemöglichkeiten zu Tatverdächtigen im Bereich der Gewalt gegen Feuerwehr- und Rettungskräfte einsetzen. Meine Damen und Herren, die Gewalt gegen und die Bedrohung von Journalistinnen und Journalisten ist in den vergangenen Jahren immer deutlicher zu Tage getreten. Leider ist die PKS in diesem Zusammenhang derzeit nicht umfänglich aussagefähig. So wird beispielsweise eine Körperverletzung zum Nachteil eines Journalisten oder einer Journalistin sehr wohl als Körperverletzung in der PKS abgebildet. Allerdings ist es bisher nicht möglich, aus allen erfassten Körperverletzungen die Taten zum Nachteil von Journalistinnen und Journalisten gezielt zu selektieren. Hierzu ist eine Anpassung der bundeseinheitlichen PKS-Erfassungskriterien dringend erforderlich. Auch hierfür wird sich Niedersachsen in den entsprechenden Gremien einsetzen, um eine bundesweite Abstimmung dazu zu erzielen. Ein weiteres, der Landesregierung sehr wichtiges Anliegen ist die Bekämpfung von geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten. Dieses Ziel und insbesondere auch die Prävention in diesem Bereich ist polizeilich in den vergangenen Jahren bereits auf vielen Ebenen verfolgt und vorangebracht worden. So war es im Rahmen der zurückliegenden niedersächsischen Dunkelfeldstudien bereits möglich, das Ausmaß von Straftaten zum Nachteil von Frauen insbesondere im Vergleich zu Männern im Dunkelfeld für verschiedene Straftaten annähernd zu quantifizieren. Hiervon losgelöst wird sich Niedersachsen für eine bundesweit einheitliche, tiefergehende statistische Erfassung von geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten einsetzen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, wie eingangs bereits dargelegt, gilt es noch einmal zu betonen, dass die PKS nicht dafür vorgesehen und grundsätzlich auch nicht geeignet ist, Motivlagen abzubilden. Die angestrebten Anpassungen in der PKS werden daher nicht von jetzt auf gleich erfolgen können. Es gilt nunmehr, die bundesweit einheitlichen Auswertestandards länderübergreifend durch die fachlich zuständigen Gremien zu behandeln und eine bundesweite Abstimmung zu erzielen. Die Regierungsfraktionen haben mit diesem Entschließungsantrag dazu den richtigen Aufschlag gemacht, den wir als Landesregierung unterstützen und weiter vorantreiben werden. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Herr Dr. Philippi. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 19/1242 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.

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