Klaus Wichmann
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung nachrichtendienstlicher Bestimmungen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir reden gleich im nächsten Tagesordnungspunkt über den auf eine andere Weise viel wichtigeren Teil des Themas Verfassungsschutz in Niedersachsen. Dieser Teil hier ist ein Sammelsurium von Änderungen, zum Teil im sehr kleinen Detail, die man in weiten Teilen machen kann, aber nicht machen muss. Jedenfalls im Ausschuss hat die Behörde selbst keine Hilferufe ausgesandt nach dem Motto: Ohne diese Änderungen wird unsere Arbeit unmöglich oder wäre völlig absurd. Schlimmer noch: Mein Antrag, die Behörde selbst zu diesen geplanten Änderungen anzuhören und zu fragen: „Was hilft Ihnen, was ist denn überflüssig?", wurde als unnötig abgelehnt. Wieder einmal interessieren Sie sich nicht für die Realität. Stattdessen wird der Verfassungsschutz nun auch Einzelpersonen mit Geheimdienstmitteln überwachen dürfen. Wir haben es gerade gehört. Was Sie aber nicht beantworten können, ist, wie eine Einzelperson überhaupt die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen könnte. Herr Wichmann? Deswegen kann man diesem Gesetz nicht zustimmen. Herr Wichmann. Wir lehnen es ab, genauso wie Zwischenfragen. Vielen Dank. Damit haben Sie meine Frage schon galant beantwortet. Herr Zinke, ich muss Ihnen leider einen Korb geben. Nun hat sich für die Landesregierung zu Wort gemeldet:
