Dr. Kathrin Wahlmann
Erbrachte Prüfungsleistungen honorieren und die rechtswissenschaftliche Ausbildung attraktiver gestalten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich möchte es gerne noch einmal versuchen. Stellen Sie sich vor, Sie haben vier, fünf oder gar sechs Jahre lang Jura studiert. Sie haben alle erforderlichen Leistungen erbracht, um zum Examen zugelassen zu werden. Doch dann geht alles schief, und Sie fallen endgültig durch. Dann sind Sie Mitte 20 und haben außer dem Abitur gar nichts. Denn bislang zählen im Fach Rechtswissenschaften erworbene Studienleistungen übrigens anders als in anderen Studiengängen rein gar nichts. Dieses Schicksal hat in Niedersachsen im Jahr 2023 zum Glück nur 29 von 815 Prüflingen ereilt; das sind etwa 3,5 %. Aber das sind immerhin 29 junge Menschen, die nach Jahren des bis dahin erfolgreichen Studiums ohne jeglichen berufsqualifizierenden Abschluss dastehen. Mindestens ebenso schwer wie die eher kleine Zahl der endgültig Durchgefallenen wiegt der immense Druck auf jede einzelne Studentin und jeden einzelnen Studenten, auf die große Masse, bei der am Ende dann doch alles glatt läuft. Das große „Alles oder Nichts" am Ende des Studiums verursacht selbst bei den Besten einen ganz immensen psychischen Druck und schürt echte Existenzängste. Das ist die Kehrseite des anspruchsvollen und qualitativ hochwertigen Jurastudiums. Natürlich kann man leichthin sagen: Ein bisschen Druck gehört dazu, da muss man durch. Aber im Vergleich zu anderen Studiengängen, in denen man sich heute den Abschluss Modul für Modul erarbeitet, ist die psychische Belastung im Examensstudiengang Jura einfach anders und deutlich höher. Es ist auch schlicht ungerecht, wenn bei Juristinnen und Juristen anders als in anderen Studiengängen die vielen an sich schon herausfordernden und auch guten Leistungen im Studium so gar keine Anerkennung finden. Aus diesen Gründen stehe ich hinter dem vorliegenden Antrag. Wir sind auch schon dabei, das Ganze gemeinsam mit den Fakultäten umzusetzen. Der integrierte Bachelor wird bald an allen drei juristischen Fakultäten in Niedersachsen kommen. Es ist mehr als angemessen, dass die umfangreichen Leistungen, die schon vor dem Examen erbracht werden müssen, mit einem Bachelor honoriert werden. Die Expertinnen und Experten aus meinem Landesjustizprüfungsamt haben versichert, dass die Leistungen, die vor dem ersten juristischen Staatsexamen erbracht werden müssen, mindestens ebenso umfangreich sind wie diejenigen, die in anderen Studiengängen für das Erreichen eines Bachelors ausreichen, wenn sie nicht gar darüber hinaus gehen. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Unser Leitbild der umfassend ausgebildeten Volljuristin, des umfassend ausgebildeten Volljuristen mit dem System der beiden Staatsexamina ist und bleibt das Richtige. Denn nur auf diese Weise und ohne eine zusätzliche Modularisierung des Studiums können wir die hohe Qualität der Rechtspflege und der Rechtsprechung in unserem Rechtsstaat aufrechterhalten. Das betrifft nicht nur Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sondern auch die gesamte Rechtsanwaltschaft, die Notarinnen und Notare und viele weitere Professionen. Wer will schon vor einem Richter stehen, der das Thema Grundrechte mit einem Schein im vierten Semester erledigt hat und sich später nie wieder damit befassen musste? Nein, wir stehen in Deutschland für einen starken Rechtsstaat, und das soll sich auch weiterhin in der Qualität der fertigen Juristinnen und Juristen so zeigen. Am System der beiden Staatsexamina, in denen sämtliches Wissen auf den Punkt abrufbar sein muss, ist daher nicht zu rütteln. Aber der integrierte Bachelor ist eine zeitgemäße Ergänzung: Der großen Masse an Studierenden geben wir damit die Sicherheit, auch im Falle des endgültigen Durchfallens bereits aufgrund der erbrachten Studienleistung einen Abschluss, nämlich den Bachelor zu erwerben. Den wenigen, die tatsächlich das Examen nicht absolvieren möchten oder es nicht bestehen, eröffnen wir konkrete Zukunftsperspektiven, etwa in Unternehmen oder auch in der allgemeinen Verwaltung. Herzlichen Dank. Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor.
