Evrim Camuz
Effektive Bekämpfung der Clankriminalität in Niedersachsen installieren!
bisschen frech, sich hierhin zu stellen und zu meinen, dass wir Grünen gefordert hätten, das abzuschaffen. In meiner letzten Rede habe ich das Wort „abschaffen“ nicht einmal benutzt, und auch im Koalitionsvertrag finden Sie kein Wort dazu. Es gilt vielmehr, Dinge fortzuentwickeln und mit der Wissenschaft voranzugehen. Deswegen: nicht abschaffen, sondern fortentwickeln, weil es natürlich unser Anliegen ist, alle Formen der Kriminalität zu erfassen. Wir sind gerade in der abschließenden Beratung. Das ist eine gute Möglichkeit, um Revue passieren zu lassen, was in den letzten Monaten geschah: Das entsprechende Lagebild wurde veröffentlicht. Der Anteil der sogenannten Clankriminalität umfasst lediglich 0,76 % aller Straftaten, aller Taten hier in Niedersachsen. - 0,76 %! Das ist nicht Kleinreden, das ist nicht Weggucken, das ist einfach nur die Zahl, die derzeit kursiert. Dann gab es einen Diskurs innerhalb der Redaktion der Frankfurter Rundschau, die diesen umstrittenen Begriff intern diskutiert hat und Mitte August zu dem Ergebnis kam, dass er politisch missbraucht werde und Menschen stigmatisiere. Sie hat entschieden, dass sie die Bezeichnung nur in Ausnahmefällen und, wenn sie sie benutzt, dann nur in Anführungszeichen benutzen möchte. Erst vor wenigen Tagen wurden weitere wissenschaftliche Studien, auch von der Deutsche Hochschule der Polizei, veröffentlicht, die sich nunmehr auch kritisch mit dem Konzept der sogenannten Clankriminalität befassten. Ganz spannend fand ich die Medienanalyse in dem Teil. Lesen Sie das mal durch! Dabei kam heraus, dass dieses Konstrukt besonders zu Wahlkampfzwecken genutzt wird. Um nun eine Vorschau zu geben, was uns im Oktober erwartet: Es wird ein Buch veröffentlicht: „Generalverdacht: Wie mit dem Mythos Clankriminalität Politik gemacht wird“. Es handelt sich erstmals um eine umfassende kritische Bestandsaufnahme der Clandebatte aus kriminologischer, rechtswissenschaftlicher und soziologischer Perspektive. Wir sehen immer und immer, dass die Behauptung, dass es bestimmte Ethnien, bestimmte Gruppen mit gemeinsamem Abstammungsverständnis gebe, die im Vergleich zu anderen Gruppen mit gemeinsamem Abstammungsverständnis und Ethnie dazu geneigt seien, Straftaten zu begehen, so nicht stimmt. Das ist vielfach naturwissenschaftlich widerlegt. Daher halten wir, Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag, daran fest, dass die Ethnie bzw. das Abstammungsverständnis nicht als Anknüpfungspunkt für repressives staatliches Handeln taugt. Den Schaden, den wir auf der anderen Seite in Kauf nehmen ‑ den eine solche ethnisch basierte Kriminalitätsbekämpfung verursacht, die Stigmatisierung, die damit einhergeht, die ausschließlich migrantisch gelesene Menschen mittelbar oder unmittelbar erfahren ‑, ist hingegen enorm. Das, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, können wir nicht weiter hinnehmen. Wir Grünen stehen für eine evidenzbasierte Kriminalitätsbekämpfung. Zu der Begrifflichkeit habe ich beim letzten Mal schon einiges gesagt. - Es gibt eine Frage, darf ich sie beantworten? Ich habe die Meldung des Kollegen Bothe nicht gesehen. Lassen Sie die Zwischenfrage zu? Ja. Vielen Dank, Frau Kollegin, für Ihre Aufmerksamkeit und dafür, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Vor dem Hintergrund,
