Antonia Hillberg
Nein zur Gendersprache an Hochschulen, Schulen und Verwaltungseinrichtungen!
Herr Präsident! <v UU>Sehr geehrte Damen und Herren! Uns beschäftigt hier in diesem Haus <v UU>ja häufig die Frage: Was ist höflich? Und damit auch: Was ist respektlos? <v UU>Meist losgetreten durch Beiträge hier von diesem Pult, aufgenommen durch <v UU>Zwischenrufe und dann immer wieder eingeordnet durch das Präsidium. <v UU>Deshalb möchte ich heute unter anderem darauf zu sprechen kommen, <v UU>was ich als höflich, aber auch als gerecht empfinde. <v UU>Für mich ist es ein Grundsatz des höflichen Umgangs, dass man versucht, <v UU>alle Menschen im Raum anzusprechen, wenn man sie adressiert, und das auch <v UU>über die Grußformel hinaus, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass man <v UU>gerechterweise alle Mitglieder einer Gruppe erfasst, wenn man über sie <v UU>spricht - beispielsweise die Stenografinnen und Stenografen, die <v UU>uns hier begleiten. Aber warum erzähle ich Ihnen das? <v UU>Weil mich das gerade so akut bewegt und ich einen Mitteilungsbedarf habe? <v UU>‑ Ehrlich gesagt: Nicht wirklich. Wir sprechen heute über das Thema <v UU>„geschlechtergerechte Sprechweisen“, da die AfD hier einen offensichtlich <v UU>intensiveren Austauschbedarf hat. Was aber ist eigentlich <v UU>geschlechtergerechte Sprache, Gendern oder gar „Gendersprache“, wie es hier <v UU>im Antrag heißt? - Darunter versteht man einen <v UU>Sprachgebrauch, der in Bezug auf die Bezeichnung von Personen die <v UU>Gleichbehandlung von Frauen und Männern, aller Geschlechter zum Ziel <v UU>hat und das in gesprochener und geschriebener Sprache zum Ausdruck <v UU>bringen möchte. Das geht beispielsweise durch die <v UU>Nennung der Paarform, liebe Kolleginnen und Kollegen, oder auch <v UU>durch verkürzte Formen mithilfe von Satzzeichen. <v UU>Klar ist aber: Es ist auf keinen Fall eine eigenständige Sprache. <v UU>Und es passt dann doch, ehrlich gesagt, auch ziemlich gut zu den <v UU>Festlegungen in Artikel 3 Abs. 2 unseres Grundgesetzes: „Männer und <v UU>Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche <v UU>Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf <v UU>die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Klar ist: Sprache schafft <v UU>Realität und bildet diese ab. Für viele von uns ist ebenfalls klar, <v UU>dass es nicht nur Lehrer, Ärzte und Polizisten sind, die eine wichtige <v UU>Rolle in unserer Gesellschaft haben, sondern dass gerade auch Lehrerinnen, <v UU>Ärztinnen und Polizistinnen den Laden hier am Laufen halten. Sie sehen also, es geht nicht nur um <v UU>Höflichkeit, es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Sichtbarkeit <v UU>und ein bewusstes Handeln gegen das Ausblenden von Menschen. <v UU>Leider ist dies aber für einige rechts außen in diesem Plenum eine <v UU>sehr, sehr aufgeregte Debatte, wie wir immer wieder mitbekommen, gerade <v UU>wenn es um bestimmte Satzzeichen geht. Wer sich also durch einen <v UU>Doppelpunkt, ein Sternzeichen, einen Unterstrich oder womöglich gar durch <v UU>ein großgeschriebenes „I“ mitten in einem Wort derart aus der Fassung <v UU>bringen lässt, dass ein Antrag geschrieben und eine Plenardebatte <v UU>angesetzt wird - nun ja, der will vielleicht auch einfach vor <v UU>anstehenden Wahlen von der eigenen politischen wie auch moralischen <v UU>Unredlichkeit und Ideenlosigkeit ablenken, liebe AfD. Sie polarisieren hier mit <v UU>Scheindebatten, um Ihre wahren Vorhaben zu verschleiern. <v UU>Sie wollen, dass Menschen, die nicht in Ihr Weltbild passen, und Frauen <v UU>aus der Öffentlichkeit verschwinden und unsichtbar werden. Lassen Sie mich deshalb noch etwas <v UU>genauer auf Ihren Antrag und auf die darin erklärten <v UU>Grundrechtseinschränkungen eingehen. Sie wollen den internen und externen <v UU>schriftlichen wie auch mündlichen Austausch der Information innerhalb <v UU>der Landesregierung und der nachgeordneten Institutionen durch <v UU>das Verbot von geschlechtergerechten Sprachformen stark reglementieren. <v UU>Oder ganz deutlich gesagt: Sie wollen unzähligen Beamtinnen und Beamten wie <v UU>auch Angestellten Sprechverbote auferlegen und damit in deren <v UU>allgemeine Handlungsfreiheit eingreifen. <v UU>Weitergehend wollen Sie eine ‑ hören Sie mir jetzt doch bitte mal zu! ‑ <v UU>geschlechtergerechte Sprache an Schulen, Hochschulen und <v UU>Universitäten verbieten. Auch hier geht es wegen eines klaren <v UU>Verbots um den nächsten Eingriff in ein Freiheitsgrundrecht. <v UU>Die in Artikel 5 des Grundgesetzes normierte Freiheit von Wissenschaft <v UU>und Lehre ist hier betroffen. Ein Eingriff durch das Verbot in die <v UU>Verwendung von Sprache durch die Politik erscheint jedoch deutlich <v UU>unangebracht und gegenläufig zu den Anforderungen des Grundgesetzes. <v UU>Auch einen weiteren unangemessenen Freiheitseingriff in die Rechte aus <v UU>Artikel 5 fordern Sie. Sie wollen in die Rundfunkfreiheit <v UU>eingreifen und so die Berichterstattung durch <v UU>Sprechverbote limitieren. Aber es geht immer noch weiter mit <v UU>den von Ihnen geforderten Verboten und Freiheitseinschränkungen. <v UU>Sie wollen allen Ernstes den Einrichtungen der Rechtspflege in der <v UU>internen und externen Kommunikation vorschreiben, wie diese nicht zu <v UU>kommunizieren haben. Warum mich gerade <v UU>das auch so erschüttert? - Nun ja, hierzu gehören nun mal auch <v UU>Gerichte und damit auch Richterinnen und Richter. <v UU>Meine Damen und Herren, Richterinnen und Richter sind nach unserem <v UU>Grundgesetz unabhängig. Falls Sie sich das gefragt haben - <v UU>das unterstreicht die Niedersächsische Verfassung <v UU>auch noch mal. Gerade im Rahmen der Gewaltenteilung <v UU>halte ich es für schlicht weg unangemessen und übergriffig, wenn <v UU>Sie hier Teilen der gesetzgebenden Gewalt, der rechtsprechenden Gewalt <v UU>Sprechverbote auferlegen wollen. Wir sehen also in dem vorliegenden <v UU>Antrag nicht nur eine geforderte Beschränkung bezüglich der <v UU>persönlichen Entfaltung einzelner Personen. <v UU>Ich meine, lassen Sie die Menschen doch einfach sprechen! <v UU>Zudem sehen wir auch eine, diplomatisch ausgedrückt, <v UU>herausfordernde Auffassung unserer verfassungsrechtlich <v UU>verankerten Grundrechte. Ihr Antrag verrät viel über Ihre <v UU>Haltung zu unserem Rechtsstaat. Es überrascht mich nicht, dass das <v UU>Oberverwaltungsgericht Münster zu einer ähnlichen Beurteilung in dieser <v UU>Frage gekommen ist. Zusammenfassend ‑ jetzt wird es noch <v UU>einmal superspannend ‑ lässt sich nur ein Fazit ziehen: Sie wollen nicht <v UU>nur im öffentlichen Raum, sondern auch im privaten <v UU>Raum Sprechverbote etablieren. Sie wollen Freiheit einschränken. <v UU>Dabei ist die Ihnen doch angeblich immer so wichtig. Sprache kann ausschließen, <v UU>diskriminieren und herabwürdigen. Deshalb sprechen wir eine Sprache, <v UU>die alle einbezieht und wertschätzt. Schließlich geht es uns um gelebte <v UU>Gerechtigkeit und Gleichberechtigung. Sie als AfD-Fraktion machen deutlich, <v UU>dass Sie für Restriktion und Verbote stehen, für Ausschluss, <v UU>Diskriminierung und Herabwürdigung. Meine Damen und Herren der <v UU>AfD-Fraktion, Sie sind die Partei der falschen Freiheit. <v UU>Vielen Dank.
