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Stephan Weil

SPD 10.12.2024 6:10 min Tagungsabschnitte 19/21

Für eine bessere Versorgung mit Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - niedersächsische Interessen im NDR wahren!

Ministerpräsident Stephan Weil. Bitteschön! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Nacke, mit Ihren Anträgen sprechen Sie sehr unterschiedliche Themen, die zum Teil zusammenhängen, zum Teil nicht. Zusammen hängen die Forderung, dass die Öffentlich-Rechtlichen wirtschaftlicher und auch moderner werden müssen, und die Diskussion um die Beiträge. Da gibt es einen Zusammenhang. In Bezug auf den ersten Punkt hoffe ich, dass wir, wenn das im Januar oder Februar im Landtag zur Sprache kommt, feststellen können: Ja, da machen wir jetzt wirklich einen deutlichen Schritt vorwärts. Ich spreche damit über den sogenannten Reformstaatsvertrag, auf den sich die 16 Länder verständigt haben und der vorsieht, dass wir die Öffentlich-Rechtlichen dazu veranlassen, noch einmal wesentlich stärker die Kooperation untereinander zu suchen, gemeinsame Infrastrukturen auch gemeinsam zu nutzen, überall da, wo es möglich ist, durch Zusammenarbeit Kosten zu sparen, und sich am Ende des Tages auch zu konzentrieren. Denn wenn man sich das gesamte Programmspektrum anguckt, muss man feststellen: Es ist schon eine erstaunliche Vielfalt, die einem da begegnet. Unabhängig von den jeweiligen Parteibüchern waren die Vertreter der 16 Länder jedenfalls der Auffassung: So wollen wir das nicht weiter haben. Wir haben uns dazu auf einen Reformstaatsvertrag verständigt, wie es ihn ich weiß nicht, ob es einen solchen schon einmal gegeben hat jedenfalls lange, lange nicht mehr gegeben hat, nämlich mit wirklichen Strukturänderungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. - Das ist die Grundlage. Jetzt kommen wir zum zweiten Punkt: Wie sieht es denn mit dem Gelde aus? Sie haben mich zwar zitiert, aber, ich glaube, nur selektiv. Ich meine, mich schon bei mindestens zwei Gelegenheiten hier im Landtag über den Verfassungsanspruch der Rundfunk- und Fernsehanstalten auf eine aufgabengerechte Finanzierung geäußert zu haben. Dazu gibt es eine ziemlich alte, sehr gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die man einfach zur Kenntnis nehmen muss. Das Verfassungsgericht hat auch gesagt, wie es sich das vorstellt. Es hat gesagt: Natürlich können die Länder nicht würfeln oder die Münze werfen, wie viel die Anstalten brauchen; das muss objektiviert werden. Das gewählte Verfahren ist ebenfalls schon seit langer Zeit eigentlich sehr anerkannt: Es gibt eine Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Die hat gesagt: Sorry, für die nächste Beitragsperiode müsst ihr wohl doch eine maßvolle Erhöhung vornehmen. Dann gibt es auch noch ein Sondergutachten der KEF, also dieser Kommission. Darin sagt sie: Wir sehen schon, dass dieser Reformstaatsvertrag deutliche Spuren beim Finanzbedarf hinterlassen wird, aber nicht in der nächsten Beitragsperiode; liebe Länder, das wird länger dauern. Und nun ist völlig klar: Dieses Thema landet vor dem Bundesverfassungsgericht. Es gibt eine Reihe von Ländern, die sich festgelegt haben, dass es unter gar keinen Umständen eine Beitragserhöhung geben soll. Nach unserer Einschätzung werden diese Kolleginnen und Kollegen damit keinen Erfolg haben. Es gibt eine sehr junge Entscheidung des Verfassungsgerichts. Sie erinnern sich: Beim letzten Mal hat sich Sachsen-Anhalt geweigert mitzumachen, und es gab eine Entscheidung des Verfassungsgerichts, die an Klarheit nichts zu wünschen übrig gelassen hat. Jetzt haben wir, ehrlich gesagt, keinen neuen Sachverhalt, sondern denselben Sachverhalt wie beim letzten Mal. Deswegen kann man nicht glauben, dass das Verfassungsgericht zu einer neuen Rechtsprechung gelangen werde. Wir stehen deswegen vor der Frage: Sollen wir was politisch wirklich naheliegt sagen: „Sorry, jetzt ist aber gerade nicht die Zeit für eine Erhöhung"? Sollen wir sagen: „Wir werden keine Beitragserhöhung mitmachen, außer wenn uns das Verfassungsgericht dazu anweist"? Oder sollen wir sagen: „Es ist eigentlich nicht der richtige Umgang mit dem höchsten deutschen Gericht, uns anweisen zu lassen, obwohl wir eigentlich selber bei Lektüre vorangegangener Urteile zu einem sehr klaren Urteil kommen können"? Wir sind beide Juristen, Herr Nacke. Nach meinem Rechtsstaatsverständnis sollte eine Landesregierung ein Gericht nicht in eine solche Situation bringen. Da bitte ich vielmals um Verständnis. Aber wenn ich weiß, dass es so kommen wird, dann ist es nicht nötig, dass das Verfassungsgericht mir sagt: Du musst dich gefälligst verfassungsgemäß verhalten. Damit sind wir leider in einer Situation, die ich sehr unglücklich finde. Wie gesagt, andere Länder entscheiden sich anders; das muss ich zur Kenntnis nehmen. Zum zweiten Mal hintereinander wird letzten Ende das Verfassungsgericht die Höhe der Rundfunk- und Fernsehbeiträge feststellen. Ich glaube, wir sind uns einig, dass das nicht gut ist. Da sind wir übrigens bei einem Thema, das noch richtig schwierig ist, das wir untereinander noch nicht gelöst haben, nämlich: Brauchen wir nach wie vor zu jeder noch so kleinen Erhöhung die Zustimmung von 16 Landesregierungen und 16 Parlamenten, oder kann man das Verfahren an dieser Stelle vielleicht ein bisschen rationalisieren? Meine Sorge ist, ehrlich gesagt, dass wir dauerhaft das Verfassungsgericht zur Zahlungsanweisungsstelle in einer solchen Angelegenheit machen. Das darf nicht sein. Das ist wirklich nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichts. Letzte Bemerkung dazu nur am Rande: Ich glaube, mit dem Angebot des Norddeutschen Rundfunks insgesamt und in Niedersachsen können wir sehr zufrieden sein. Das zeigen jedenfalls die Akzeptanzwerte und auch die Vertrauenswerte, die ich kenne, die Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Deswegen habe ich an dieser Stelle kein so richtig dolles Problembewusstsein, im Gegenteil. Da haben Sie übrigens recht: Wir können jetzt nicht sagen, wir kehren zu Radio Niedersachsen zurück. Wir machen gute Erfahrungen mit einer Mehrländeranstalt, und wir haben auch ein gutes Miteinander zwischen den vier Länder. Insofern muss ich sagen: Der NDR macht eine gute Arbeit. Darauf können wir uns stützen. Das ist uns wichtig. Und wir wollen den NDR auch weiter in seiner Arbeit stützen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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