Christoph Plett
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung nachrichtendienstlicher Bestimmungen
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Zinke hat gerade schon erwähnt, worum es geht: um die Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes. Wir als CDU-Landtagsfraktion sagen: Dieser Gesetzentwurf wird den sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit nicht gerecht. Er bleibt weit hinter dem zurück, was notwendig wäre, um unseren Verfassungsschutz endlich handlungsfähig zu machen. Die CDU-Landtagsfraktion lehnt diesen Gesetzentwurf auf der Grundlage unseres eigenen Entschließungsantrags, der eine umfassende, moderne und wirksame Reform fordert und gewährleisten würden, ab. Der vorliegende Gesetzentwurf zementiert Schutzlücken, statt diese zu schließen. Das Verfassungsschutzgesetz wurde 2016 unter Rot-Grün nicht reformiert, sondern deformiert. Es war eine „Kastration des Verfassungsschutzes". Der damalige hessische Datenschutzbeauftragte Professor Ronellenfitsch hat es treffend so bezeichnet. Die Wohnraumüberwachung wurde abgeschafft, Speicherfristen wurden drastisch verkürzt, und ein voraussetzungsloses Auskunftsrecht für Betroffene wurde geschaffen. Damit wurde Niedersachsen das ist nicht nur unsere Auffassung bundesweit zum Schlusslicht gemacht. Die damalige, von SPD und Grünen geleitete Innenpolitik hat den Verfassungsschutz geschwächt, und die heutige Landesregierung setzt diese Linie fort. Der vorliegende Gesetzentwurf behebt diese Fehler nicht, nein, er schreibt sie sogar fest. Wir leben in einer Zeit wachsender Gefahren und brauchen einen starken Verfassungsschutz. Schauen wir in die Verfassungsschutzberichte der letzten Jahre. Erstens: Rechtsextremismus - steigende Fallzahlen, zunehmende Gewaltbereitschaft. Zweitens: Islamismus - unvermindert hohes Anschlagspotenzial, Beispiel: der verhinderte Angriff auf einen Weihnachtsmarkt in Bayern, wie gestern und vorgestern mitgeteilt wurde. Drittens: Auslandsgeheimdienste - russische Einflussoperationen, Cyberangriffe. Viertens: Antisemitismus nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel auf einem erschreckenden Höchststand. Ein weiteres Beispiel kam gestern in Australien hinzu. Fünftens: Linksextremismus - zunehmende Militanz. Grüne reden diesen Extremismus in diesen Tagen in aller Regel klein. Ich will nur das Verfahren in Sachsen erwähnen: Die Bundesanwaltschaft hat gegenüber der Hammer-Bande die Anklageschrift verlesen - drei Stunden lang! Wenn man sich das einmal vor Augen führt, ist dieser Linksextremismus nicht kleinzureden. In Gänze ist eine dramatische Zunahme von Einzeltätern festzustellen, radikalisiert im Internet. Meine Damen und Herren, in dieser Lage braucht ein Verfassungsschutz moderne Mittel und Befugnisse, vergleichbar mit denen in anderen Bundesländern und dem Bund. Doch der Gesetzentwurf der Landesregierung macht genau das Gegenteil: Er hält an überholten Hürden fest und verweigert moderne Instrumente. Unser Entschließungsantrag hingegen zeigt den Weg: umfassend, modern und wirksam. Wir als CDU haben einen eigenen Entschließungsantrag vorgelegt, der 23 konkrete Maßnahmen umfasst. Ich nenne nur einige wesentliche Punkte: Erweiterung des Aufgabenbereichs auf Organisierte Kriminalität, wie es in Bayern, Hessen und dem Saarland längst praktiziert wird die Grünen und Linke in der SPD nennen es „rassistisch"; wir nennen es „Clankriminalität", Absenkung der Altersgrenze von 14 Jahren bei der Erhebung von personenbezogenen Daten, längere Prüf- und Löschfristen analog zum Bundesamt für Verfassungsschutz, Wiedereinführung der Wohnraumüberwachung die Wohnraumüberwachung ist übrigens für die Eigensicherung von Personen, mit denen der Verfassungsschutz zusammenarbeitet, elementar wichtig und Einführung der Online-Durchsuchung Instrumente, die fast alle anderen Ämter längst haben, Erleichterungen bei verdeckten Ermittlern, Vertrauenspersonen und technischen Mitteln, mehr Kooperation zwischen Polizei und Verfassungsschutz insbesondere bei schwersten Gefahrenlagen, projektbezogene Dateien wie die frühere Syrien-Datei, aber diesmal auf klarer Rechtsgrundlage. Meine Damen und Herren, wir müssen den Verfassungsschutz nicht an die Leine legen wir müssen ihn befähigen. Die Landesregierung nutzt den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen verfassungsrechtlichen Rahmen nicht aus. Der vorgelegte Gesetzentwurf zeigt: Diese Landesregierung hat Angst, den bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen auszuschöpfen. Aber das Bundesverfassungsgericht hat eines mehrfach klargestellt: Der Staat hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, sich und die Bürgerinnen und Bürger vor Extremisten zu schützen. Andere Länder Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen schöpfen diese verfassungsrechtlichen Möglichkeiten längst aus. Nur Niedersachsen bleibt Schlusslicht. Warum? Nicht aus rechtlichen Gründen, nein, sondern nur aus politischen. Eine rot-grüne Landesregierung, die sich nicht traut, dem Verfassungsschutz das Werkzeug zu geben, das er braucht - darüber müssen wir nicht reden. Die Grünen sind die Bremser - das steht fest. Frau Ministerin Behrens, das ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung. Sie waren und sind bis heute nicht Herrin des Verfahrens. Sie dürfen heute das verkünden, was Ihnen die Grünen zugestehen - mehr nicht. Dieser Entwurf kommt einem Versagen gleich, weil er einen Verstoß gegen das grundgesetzliche Gebot der wehrhaften Demokratie darstellt. Ich empfehle Ihnen insbesondere Herrn Lühmann, der immer gerne evidenzbasiert und wissenschaftlich argumentiert: Karl Loewenstein, „Apologie des liberalen Staatsdenkens". Die Demokratie darf sich gegen ihre Feinde verteidigen und muss ihnen nicht mit wertneutraler Toleranz begegnen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, findet sich im vorliegenden Gesetzentwurf nicht. Wir brauchen Vertrauen in die Sicherheitsbehörden und nicht mehr Fesseln. In Ihrem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von der SPD und den Grünen, finden sich weiterhin zahlreiche Vorschriften, die auf einem grundlegenden Misstrauen gegenüber dem Verfassungsschutz beruhen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als CDU tun es nicht. Noch ein Wort zur Definition der freiheitlich-demokratischen Grundordnung: Wir haben uns im Ausschuss darauf verständigt, bei der Frage der gesetzlichen Definition der fdGO die anstehende Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes abzuwarten. Wird dort eine Neudefinition vorgenommen, wird sich das auch bei uns auswirken. Wir brauchen dazu keine Bundesratsinitiative. Und eines will ich an dieser Stelle klar sagen: Mag das Bundesverfassungsgericht den Begriff der fdGO ausgeschärft haben - Auswirkungen auf die Bekämpfung von Extremismus kann ich dabei nicht erkennen. Alle bekannten Formen des Extremismus müssen auch zukünftig vom Verfassungsschutz beobachtet werden, auch die bekannten Formen des Linksextremismus. Unter dem Deckmantel der Menschenwürde darf es keinen guten und schlechten Extremismus geben. In diesem Sinne: Wir als CDU-Landtagsfraktion fordern Sie auf, ein Gesetz vorzulegen, das unsere Bürger schützt, unseren Sicherheitsbehörden vertraut und unsere Demokratie wehrhaft macht. Der vorliegende Entwurf macht dies nicht. In diesem Sinne: Ein gutes Verfassungsschutzgesetz für Niedersachsen wäre machbar, aber nicht mit dieser Regierung. Herzlichen Dank.
