Colette Thiemann
Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Berichte des Landesrechnungshofes sind selten spektakulär, und viele Bürgerinnen und Bürger dieses Landes können sich unter dieser Einrichtung vermutlich nicht wirklich etwas Konkretes vorstellen. Als Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung ist der Landesrechnungshof mehr als ein rückwärtsgerichteter Buchprüfer, wie man zunächst in Unkenntnis meinen mag. Er ist vielmehr eine Art Gutachter und Berater, der der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns eine wachsende Bedeutung beimisst und insoweit nach vorne gerichtete, konzeptionelle Arbeit erbringt. Auch in Phasen der Vorbereitung größerer Maßnahmen artikuliert er sich üblicherweise bereits, wenn diese das Stadium der Planung und politischen Willensbildung verlassen haben. Nicht immer teilt das Parlament die Ergebnisse dieser Rückschau. Beispielsweise war in Bezug auf Corona dem Parlament ‑ nicht nur aus meiner Sicht gut und richtig ‑ die schnelle Hilfe wichtiger als langwierige Analysen in Fragen der Beihilfen, um zum Beispiel etwaige Mitnahmeeffekte auf ein Minimalmaß zu reduzieren. Hier mag sicherlich die Kritik fachlich berechtigt, die abweichende Entscheidung jedoch unzweifelhaft sachlich gerechtfertigt gewesen sein. Andererseits mag es so manches Mal auch die Versuchung geben, insbesondere bei prekären Fragen, diese durch Einbeziehung des Rechnungshofes gleichsam zu entschärfen. Kritiker bezeichnen die Landesrechnungshöfe bundesweit gern als zahnlose Tiger. Aber dem ist nicht so. Letztendlich ist für die Wirksamkeit der Arbeit des Rechnungshofes die Überzeugungskraft des Argumentes entscheidend, sowohl in Hinblick auf die Verwaltung wie auch auf das Parlament. Und mehr als überzeugend waren zum Beispiel die Ausführungen im gegenständlichen Prüfbericht, dass das Innenministerium in Fragen der Digitalisierung zu deutlichen Versäumnissen in der Vergangenheit stehen muss. Aus meiner Sicht hat es im Übrigen für die Zukunft augenscheinlich auch nichts daraus gelernt hat. Und hier steht gar nicht mehr zur Diskussion, dass die aus dem OZG erwachsenen bundeseigenen beziehungsweise die aus der DSGVO erwachsenen europarechtlichen Verpflichtungen nicht innerhalb der zeitlichen Vorgaben erfüllt wurden, sondern, dass die Ressorthoheit, sprich: die Befindlichkeiten des Einzelnen, dem amtierenden CIO immer noch im Wege stehen und er hier der wahre zahnlose Tiger ist. Auf den Punkt gebracht: Die Digitalisierung ist immer noch nicht Chefsache, wie von der CDU schon lange gefordert. Und das hätte ich gern nochmals an unseren Ministerpräsidenten adressiert. Genauso zutreffend sind die Vorstellungen des Landesrechnungshofes, dass wir eine Förderkulisse haben, die selbst dem jeweils zuständigen eigenen Ressort im vollen Umfange gar nicht mehr bekannt ist, und dass es hier neben einer Zielbestimmung auch einer Erfolgsbemessung bedarf, und vor allem aus meiner Sicht einer schon der letzten Legislatur von der CDU geforderten umgehenden, vollständigen Digitalisierung und Zentralisierung bei der NBank, um aus dem niedersächsischen Förderdschungel endlich eine adressatenfreundliche Förderlandschaft zu machen. Ich danke an dieser Stelle dem Niedersächsischen Landesrechnungshof, der sich aus meiner Sicht immer bemüht, neben der Funktion als Finanzkontrolle auch ein Ratgeber zu sein. Unterschiedliche Sichtweisen sollten wir auch zukünftig eher als fruchtbare Spannungen einer sonst produktiven Kooperation sehen. Herzlichen Dank.
