Sophie Ramdor
Reform der Oberstufe: Leidet die Bildungsqualität in Niedersachsen?
Bitteschön, Frau Ramdor! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vom Kultusministerium geplante „Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe: Schulfachliche Eckpunkte zur Neugestaltung" sieht vor, dass bereits im Jahrgang 10 eine Auswahl möglicher Prüfungsfächer getroffen werden muss. Dieser frühe Zeitpunkt bedeutet, dass die Erfahrungen des Jahrgangs 11 nicht mehr eingebracht werden können und insbesondere die Wahlmöglichkeiten insgesamt in Anzahl und Wochenstundenzahl erheblich reduziert werden. In diesem Kontext ist vorgesehen, die zweite und dritte Fremdsprache dauerhaft in den Wahlpflichtbereich zu verlagern und die bisherige Belegverpflichtung abzuschaffen. Damit droht das Aus für fortgeführte und neu einsetzende Fremdsprachen wie Französisch, Spanisch, Latein, Altgriechisch, Italienisch und weitere. Konkret würde dies bedeuten, dass nur noch eine Fremdsprache ab Klasse 11 bis zum Abitur belegt werden muss und dass nur noch der Rechtsanspruch auf Englisch als Fremdsprache besteht. Diese Entwicklung beeinträchtigt nach Einschätzung von Bildungsexperten die sprachliche und interkulturelle Bildung an niedersächsischen Gymnasien. Sie führe demnach zu einer Einschränkung des Sprachangebots und nehme Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, für viele Studiengänge erforderliche Sprachzertifikate zum Beispiel B1-Niveau in Französisch oder Spanisch, Latinum in Latein zu erwerben. Zudem drohen laut Experten Nachteile im bundesweiten Wettbewerb und bei der Studienaufnahme. Zudem ist in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern in der Qualifikationsphase eine Reduzierung von Klausuren vorgesehen. Dies vorausgeschickt, fragen wir die Landesregierung: 1. Wie beabsichtigt die Landesregierung, zu verhindern, dass durch die geplante Reform die Bildung eingeschränkt und die Qualität der gymnasialen Ausbildung gefährdet wird? 2. Wie beabsichtigt die Landesregierung, sicherzustellen, dass die Bedeutung sprachlicher Bildung für Studienbefähigung, berufliche Chancen und gesellschaftliche Integration weiterhin angemessen berücksichtigt wird? 3. Wie beabsichtigt die Landesregierung, sicherzustellen, allen Schülerinnen und Schülern den Rechtsanspruch zu garantieren, eine bereits begonnene Fremdsprache fortzuführen? Vielen Dank.
