Djenabou Diallo-Hartmann
Kommunen und Länder bei der Aufnahme von Geflüchteten sofort entlasten - Länderrechte bei Aufnahmezusagen des Bundes nach § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz stärken!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleg*innen! Es fällt mir sehr schwer, nach dieser widerlichen Rede der AfD jetzt auf diesen Antrag einzugehen. Aber ich versuche, zurück zur Sachlage zu kommen, und gehe auf den Antrag der demokratischen Fraktion der CDU ein. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir alle gemeinsam als demokratische Parteien das Beste für den Schutz von Menschen und für unser Land wollen und dass wir nur hin und wieder mal unterschiedlicher Meinung sind, wie das zu gehen hat. Daher gehe ich jetzt sachlich auf diesen Antrag ein. Wir, Bündnis 90/Die Grünen - und das habe ich auch der Rede von Herrn Kollegen Kurku so entnommen -, erachten Aufnahmeprogramme sowohl des Bundes als auch der Länder aus humanitären Gründen für immens wichtig und unverzichtbar. Dabei haben die Bundesprogramme nach § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes gegenüber den Landesprogrammen nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes den Vorteil, dass sie ein bundeseinheitliches Vorgehen ermöglichen. Das dafür nach den aktuell geltenden Regelungen notwendige Benehmen mit den obersten Landesbehörden bedeutet, dass der Bund diese über das geplante Vorgehen zu unterrichten, ihre Stellungnahmen zu prüfen und erst danach eine abschließende Entscheidung zu treffen hat. Das ist aus unserer Sicht vollkommen ausreichend. Wenn die Länder darüber hinaus, wie von der CDU gefordert, ein Vetorecht erhielten, dann würde doch es keine Aufnahmeprogramme mehr geben! Das lehnen wir entschieden ab, denn Aufnahmeprogramme sind aus humanitären Gründen immens wichtig und müssten aus meiner Sicht eher ausgeweitet werden. Aufnahmeprogramme ermöglichen genau die geregelte Migration, die die CDU anstelle von ungeregelter Zuwanderung möchte. Im Rahmen von Aufnahmeprogrammen finden ausführliche Auswahlverfahren statt, die sicherstellen, dass genau diejenigen aufgenommen werden, die es am nötigsten haben und die sich mit gültigen Papieren identifizieren können. Das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, UNHCR, wird in diese Verfahren einbezogen. Sie müssten vielmehr beschleunigt anstatt eingeschränkt werden. Deshalb verstehe ich diesen Antrag der CDU nicht und kann ihn nur so deuten, dass sie mit „geregelter Zuwanderung“ eigentlich „möglichst keine Zuwanderung“ meint. Eine geregelte Zuwanderung, wie sie über die Aufnahmeprogramme ermöglicht wird, ist wohl kaum zu erreichen. Humanitäre Programme müssen im Krisenfall kurzfristig realisiert werden können. Wenn vorher eine Einigung aller Bundesländer über Auswahlkriterien und Anzahl der für die Aufnahme vorgesehenen Personen erzielt werden müsste, dann käme die Hilfe in aller Regel zu spät oder gar nicht. Wie ich bereits gesagt habe: In letzter Konsequenz würde es zu gar keiner Einigung kommen, was einer Vetoregelung gleichkäme. Der Kollege Kurku hat es vorher angesprochen: Wir sehen, dass es auf europäischer Ebene nicht funktioniert, einen einheitlichen Verteilmechanismus zu schaffen. Das kann es nicht sein! Niedersachsen möchte hier helfen. Aus dieser Haltung heraus werden wir diesen Antrag entschieden ablehnen. Eine letzte Ergänzung hätte ich noch: Es wird natürlich wichtig sein, dass die Bundesebene ihren Anteil an der Integration und Teilhabe der Menschen vor Ort leistet, die zu uns kommen, damit die Kommunen dabei unterstützt werden. Denn wir brauchen sie sowohl auf politischer Ebene als auch in der Gemeinschaft, in der Politik, in der Wirtschaft. Das wird der Weg sein, den wir gehen wollen, den wir gehen müssen, damit das Akzeptanz findet. An dieser Stelle sage ich Ihnen: Lassen Sie uns gemeinsam um die richtigen Wege ringen, wie wir Menschen unterstützen können, die in Not sind! Mit uns, Bündnis 90/Den Grünen, wird es keine Aushöhlung des Rechts auf Asyl geben. Daher lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Diallo-Hartmann. Am Beginn Ihrer Ausführungen haben Sie die Begrifflichkeit „widerlich“ in Bezug auf die
