Dr. Kathrin Wahlmann
Immer jüngere Täter, immer schwerere Taten: Schutzplanke Strafrecht anpassen!
Wahlmann erteile. Frau Wahlmann bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Diese Aktuelle Stunde ist eigentlich ganz dankbar, weil sie Gelegenheit gibt, einige Dinge klarzustellen. Was Sie hier suggerieren, ist entweder weltfremd oder nicht ganz ehrlich. Sie tun so, als ob man einfach das Strafmündigkeitsalter senken und die Strafen erhöhen könnte, und dann würden plötzlich weniger Kinder und Jugendliche straffällig werden. Das ist einfach sachlich falsch, und das wissen Sie auch. Und dass Sie das auch noch auf dem Rücken der Opfer von Straftaten tun, die Sie hier für Ihre Zwecke instrumentalisieren, steht sittlich wirklich auf unterster Stufe. Vielleicht gucken Sie einfach mal ins Jugendgerichtsgesetz. Darin steht in § 2: „Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten." Erziehung steht also im Vordergrund. Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen. Kinder und Jugendliche sind Menschen, die sich in der Entwicklungsphase befinden, und zwar nicht nur körperlich, sondern gerade auch geistig, seelisch, psychisch, kognitiv. Kindern und Jugendlichen ist es geradezu immanent, sich in ihrer Entwicklung auszuprobieren und Grenzen auszutesten. Aufgabe der Erwachsenen in unserer Gesellschaft in erster Linie der Eltern, aber auch der Kita, der Schule, anderer Erziehungspersonen, aber auch unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure des Staates ist es, den Kindern und Jugendlichen diese Grenzen aufzuzeigen und nötigenfalls die passenden Konsequenzen folgen zu lassen, wenn diese Grenzen überschritten werden. Das nennt man Erziehung. Genau dieser Gedanke liegt auch dem JGG, dem Jugendgerichtsgesetz, zugrunde, und das absolut zu Recht. Das JGG sieht vor, dass Straftaten von Jugendlichen mit denjenigen Maßnahmen begegnet wird, die die Jugendlichen in Zukunft zu einem Leben ohne Straftaten befähigen. Das JGG geht dabei ganz selbstverständlich davon aus, dass man unterschiedlichen Straftaten unterschiedlich begegnen muss. Dieses Recht wenden die niedersächsischen Staatsanwaltschaften und die niedersächsischen Jugendrichterinnen und Jugendrichter auch sehr sorgfältig und mit großem Augenmaß, bezogen auf den jeweiligen Einzelfall, an. Im Klartext: Unsere Jugendrichterinnen und Jugendrichter sehen nicht nur die einzelne Straftat, sondern insbesondere den Jugendlichen dahinter. Sie berücksichtigen die familiären und schulischen Gegebenheiten, etwaige soziale Probleme und die sonstigen Herausforderungen, die dazu geführt haben, dass dieser junge Mensch strafbar geworden ist. Dann finden unsere Richterinnen und Richter eine gute rechtsstaatliche Lösung, die für den Jugendlichen zwar auch eine Strafe, aber eben auch eine Hilfe darstellt. Das kann eine Erziehungsmaßregel wie eine Weisung oder auch ein Zuchtmittel wie ein Jugendarrest von bis zu vier Wochen sein. In schweren Fällen kann eine Jugendstrafe verhängt werden, also eine Freiheitsentziehung in unserer Jugendanstalt. Die Verhängung von Jugendstrafe sieht das Gesetz allerdings nur dann vor, wenn der Jugendliche schädliche Neigungen aufweist oder wenn die Schwere der Schuld die Jugendstrafe erforderlich werden lässt. Wenn Sie meinen, dass deutlich mehr Jugendliche hinter Schloss und Riegel sitzen müssten, dann verkennen Sie nicht nur das Gesetz, sondern Sie schießen auch deutlich über das Ziel hinaus. Wollen Sie allen Ernstes jeden 16-jährigen Mofaschrauber und jeden 14-jährigen Schwarzfahrer demnächst hinter Schloss und Riegel bringen? Und glauben Sie allen Ernstes, dass solche Jugendliche, die sich nur leichte Verfehlungen haben zuschulden kommen lassen, dadurch schneller wieder rechtstreu werden, dass sie in der Jugendanstalt monate‑ oder jahrelang mit anderen Straftätern in Kontakt kommen? Und was die schweren Straftäter betrifft: Ja, die sitzen in aller Regel bei uns in der Jugendanstalt, und das ist auch richtig so. Aber auch bei diesen Jugendlichen und Heranwachsenden ist die Sanktion am Erziehungsgedanken auszurichten. Das steht nicht nur im Gesetz, sondern das ist auch die einzig vernünftige Herangehensweise, wenn man das erreichen will, was sicherlich hier Konsens ist, nämlich, dass straffällig gewordene Jugendliche künftig ein straffreies Leben in unserer Gesellschaft führen. Das erreicht niemand durch reines Wegsperren. Das erreicht man nur durch Erziehung, die dann eben in der Jugendanstalt stattfindet. Wenn Sie allen Ernstes meinen, auch Kinder künftig einsperren zu wollen, um Straftaten von unter 14-Jährigen zu verhindern, dann sind Sie auf dem Holzweg. Ja, wir müssen die Delinquenz von Kindern zunehmend in den Blick nehmen, aber nicht mit den Mitteln des Strafrechts. Das Strafrecht tritt erst dann auf den Plan, wenn die Straftat schon begangen wurde. Wenn wir Straftaten verhindern wollen, dann müssen wir präventiv tätig werden. Das gilt im Übrigen auch für Jugendliche und für Erwachsene. Umso mehr gilt es aber für Kinder, die im Übrigen ganz überwiegend mit leichten Straftaten auffallen. Was die Gesellschaft daher braucht, sind Menschen, die hinschauen, die zuhören, die hinsehen, wenn bei einem Kind etwas aus dem Ruder läuft. Kita, Schule, Jugendhilfe, aber auch Nachbarn und Freunde - Menschen, die die richtige Maßnahme für das Kind treffen, bevor es auf die schiefe Bahn gerät. Wenn ein Kind dennoch tatsächlich eine schwere Straftat begeht, dann bleibt das im Übrigen auch nach dem bisher geltenden Recht nicht ohne Folgen. Denn die Begehung von Straftaten kann ein wichtiger Hinweis auf das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung sein. Wenn eine solche Kindeswohlgefährdung durch die Eltern nicht abgewendet wird, ist das Familiengericht anzurufen, das eine freiheitsentziehende Unterbringung anordnen kann. Das passiert auch in derartigen Fällen. Auch unter 14-Jährige, die eine schwere Straftat begangen haben, bekommen also eine erhebliche Konsequenz zu spüren. Denn was kann für ein Kind einschneidender sein als die Herausnahme aus der Familie und die Unterbringung in einer Einrichtung? Um gleichwohl nicht nur zu reagieren, sondern auch weiterhin präventiv tätig werden zu können, haben wir im Rahmen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister schon im November 2023 mit einstimmigem Beschluss den Bundesminister der Justiz gebeten, eine bundesweite Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder‑ und Jugendkriminalität in Auftrag zu geben. Sie sehen: Wir haben die Problematik im Blick. Uns geht es dabei um die Sicherheit der Bevölkerung, die wir sowohl durch Prävention als auch durch ein angemessenes Jugendstrafrecht erreichen werden. Mein letzter Satz dazu: Einer unsachlichen Skandalisierung auf dem Rücken der Opfer bedarf es dazu nicht. Vielen Dank.
