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Daniela Behrens

SPD 15.12.2025 6:03 min Tagungsabschnitte 19/30

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung nachrichtendienstlicher Bestimmungen

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten eine streitbare Demokratie. Sie wollten eine Demokratie, die sich vor extremistischen Bedrohungen schützen kann, unabhängig davon, ob diese extremistische Bedrohung von innen oder von außen kommt. Dieser Selbstschutz steht im Fokus der Arbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz gilt als effektives Frühwarnsystem unserer Demokratie. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, müssen wir ihm die notwendigen Befugnisse und Möglichkeiten an die Hand geben, um uns gegen Extremisten und Verfassungsfeinde zu schützen. Daher freue ich mich, dass wir heute nach intensiver Beratung im Ausschuss die Novellierung des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes beschließen wollen. Ich bedanke mich ausdrücklich ganz herzlich für die intensive und qualitätsvolle Debatte im Fachausschuss dieses Landtages. Das war sehr gut. Herzlichen Dank, dass Sie den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes besser gemacht haben, meine Damen und Herren. Herzlichen Dank. Mit der Novellierung gehen wir auf notwendige Änderungen durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022 ein, die sich unmittelbar auch auf die Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder auswirken. Auch die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im vorliegenden Gesetzentwurf mit eingearbeitet worden. Darüber hinaus haben wir die Werkzeuge neu konzipiert, die der Verfassungsschutz braucht, damit die Arbeit weiterhin in gebotener Qualität geleistet werden kann. Damit, meine Damen und Herren, ist der Niedersächsische Verfassungsschutz gut und sicher aufgestellt. Das sollten auch die Worte der Opposition hier nicht in Abrede stellen. Was ist für mich das Wesentliche? ‑ Für mich ist das Wesentliche, dass wir zukünftig Drohnen als Aufklärungsmittel einsetzen können. Damit holen wir eine längst überfällige Anpassung an die Realität moderner Beobachtungsmethoden nach. Wichtig sind ebenfalls das verdeckte Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes außerhalb von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel. Auch das wird klar definiert und damit erleichtert. Wir sorgen dafür, dass die kurzfristige Observation von bislang 24 auf 48 Stunden ausgedehnt wird, und wir erweitern den Handlungsspielraum für die Inanspruchnahme von Vertrauenspersonen. All das sind wesentliche Verbesserungen der Arbeit des Verfassungsschutzes in Niedersachsen, und daher sind wir, was den Verfassungsschutz in Niedersachsen angeht, mit diesem neuen Gesetz gut aufgestellt. Herzlichen Dank dafür. Ich finde es auch wichtig, meine Damen und Herren, dass wir sehr intensiv im Ausschuss über die Definition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gesprochen haben. Es ist, glaube ich, richtig, dass wir im Lichte der zweiten NPD-Verbotsentscheidung diesen Begriff der FDGO präzisieren. Deswegen kommt der Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur richtigen Zeit. Dazu wird später unter TOP 39 noch berichtet. Denn der Bund hat inzwischen angekündigt, zeitnah eine Novelle des Bundesverfassungsschutzgesetzes vorzulegen. Aus diesem Grunde ist es richtig, dass wir eine rechtssichere, moderne und einheitliche Neudefinition des Begriffs der freiheitlichen demokratischen Grundordnung fordern. Das ist wichtig, denn es macht keinen Sinn, dass jedes Bundesland das selbst definiert. Wir brauchen das einheitlich, und daher ist der Verweis darauf richtig, meine Damen und Herren. Lassen Sie mich kurz auf die Forderungen der Opposition, was den Verfassungsschutz, die Wohnraumüberwachung oder auch die Beobachtung organisierter Kriminalität betrifft, eingehen. Hierzu ist ganz deutlich zu sagen: Der Verfassungsschutz, meine Damen und Herren, ist nicht die Polizei. Er hat weder dieselben Aufgaben noch dieselben Befugnisse, und das soll auch in Zukunft so bleiben. Die CDU vermischt die Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz. Das Trennungsgebot dieser beiden Sicherheitsbehörden hat aber gute Gründe. Es ist eine Lehre aus unserer Geschichte. Deswegen, meine Damen und Herren, bleibt die Bekämpfung der organisierten Kriminalität Aufgabe der Polizei Niedersachsen. Die macht das übrigens sehr gut. Lassen Sie mich einen letzten Aspekt erwähnen, meine Damen und Herren, zu dem ich mich nachher nicht zu Wort melden werde. Denn die Einrichtung von Parlamentarischen Kontrollgremien ist Sache des Parlaments und nicht der Exekutive. Als Fan der Gewaltenteilung nehme ich das sehr ernst. Ich finde es richtig, dass Sie über die nachrichtendienstliche Arbeit, die sehr sensibel ist und der Kontrolle des Parlaments bedarf, sprechen. Mutmaßliche Antidemokraten dürfen weder sich selbst noch diejenigen kontrollieren, die die Demokratie schützen wollen. Das ist nicht das, was die Mütter und Väter unsrer Verfassung beim Thema wehrhafte Demokratie gemeint haben. Daher ist es wichtig, dass SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen ein parlamentarisches Kontrollgremium einrichten. Das hat der Bund schon getan, das haben andere Länder schon getan. Es ist wichtig, dass das Kontrollgremium aus der Mitte des Parlaments bestimmt wird und damit die wichtige Aufgabe des Verfassungsschutzes nicht diskreditiert wird. Auch dafür meinen herzlichen Dank. In dem Sinne, meine Damen und Herren: Ziel unserer gemeinsamen Arbeit muss es immer sein, Vertrauen in den Staat zu stärken. Vertrauen in den Staat zu stärken, bedeutet, dass die Sicherheitsbehörden so gut wie möglich arbeiten können. Mit der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes schaffen wir dies für unseren Verfassungsschutz in Niedersachsen, damit wir handlungsfähig sind, damit wir auf unsere Bürgerinnen und Bürger achten können, und zwar ohne Maß und Mitte zu verlieren. Herzlichen Dank für die gute Beratung. Diesen Gesetzentwurf empfehle ich zur Annahme. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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