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Christoph Plett

CDU 26.03.2025 1:45 min Tagungsabschnitte 19/24

Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch schützen - Rechtsrahmen zur Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ausschöpfen!

Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Schröder, da müssen wir mal einiges richtigstellen. Erstens, Sie haben recht: Der Antrag der CDU stammt vom 6. Dezember 2022. Die im Ausschuss auf einhelligen Beschluss entgegengenommene schriftliche Unterrichtung durch die Landesregierung datiert vom 13. Januar 2025. In diesem Ausschuss, Herr Schröder, sitzen Sie. Wir haben sogar daraus in einer der Ausschusssitzungen zitiert. Jetzt zu sagen, wir hätten uns um diesen Antrag nicht gekümmert, Herr Schröder, ist nicht in Ordnung. Und es ist auch objektiv nicht richtig. Und eine zweite Bemerkung will ich machen: Ja, es ist richtig. Im Bundestag wird das seit Langem diskutiert, und wir sitzen im Augenblick in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD. Herr Schröder, nach meinen Informationen hat man sich über die Frage, was die Vorratsdatenspeicherung angeht, überhaupt noch nicht geeinigt. Und nach meinen Informationen verhindert das die SPD; es geht um die Frage der Dauer, die nicht geeint wird. Wir haben einen konkreten Vorschlag unterbreitet: drei Monate. Und Sie als SPD bzw. Ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag kommen nicht in die Hufe. Das sind die objektiven Tatsachen. In diesem Sinne, Herr Schröder: zweimal nicht richtig! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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