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Britta Kellermann

GRÜNE 26.03.2025 3:23 min Tagungsabschnitte 19/24

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes und des Niedersächsischen Justizgesetzes

Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Der Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes und des Niedersächsischen Justizgesetzes ist ein notwendiger Schritt, um die Finanzierung und Organisation unserer Deichverbände nachhaltig und rechtssicher zu gestalten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 hat die bisherigen Grundlagen für die Beitragsbemessung auf den Prüfstand gestellt und zwingt uns nun dazu, eine neue Lösung zu finden. Die bisherigen Abgaben, die auf den Einheitswerten des Steuerrechts basierten, sind angreifbar und müssen durch ein funktionierendes und rechtssicheres System ersetzt werden. Für den Gesetzentwurf bestand die Herausforderung darin, eine Bemessungszahl zu ermitteln, die den Vorteil abbildet, den deichpflichtige Grundstückseigentümer von der Aufgabe des Verbandes haben. Die Bundesgesetzgebung hat dies nur abstrakt geregelt, und deshalb ist eine Konkretisierung durch die Landesgesetzgebung erforderlich. Der vorliegende Gesetzentwurf bietet eine zwar komplexe, aber in der Anwendung praxisorientierte und unkomplizierte Lösung für die Deichverbände. Nach dem neuen Konzept werden die Flächen von Flurstücken und Gebäuden aus dem Liegenschaftskataster entnommen und mit den gesetzlichen Gewichtungsfaktoren für Flächennutzungstyp und Gebäudetyp multipliziert. Für die Berechnung der Gebäudefläche wurde hinsichtlich der Geschosszahl ein Widerspruchsrecht für Grundeigentümer ins Niedersächsische Justizgesetz eingebaut, da diese Gebäudedaten vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung nur überschlägig ermittelt werden können und deshalb im Einzelfall korrigierbar sein müssen. Mit dieser Reform erhalten die Deichverbände eine rechtssichere und flexible Methode, um die Beiträge zu erheben. Gleichzeitig bleibt es den Verbänden überlassen, ob sie dieses Modell überhaupt nutzen wollen. Es handelt sich also nicht um eine Verpflichtung, sondern um eine Option, die den Verbänden hilft, ihre Arbeit zu sichern und gleichzeitig die rechtlichen Risiken zu minimieren. Liebe CDU, die Testberechnungen zeigen zwar, dass die Beiträge oder die Bemessungszahlen für landwirtschaftliche Betriebe prozentual steigen können, aber es handelt sich ja um Jahresbeiträge, die in der Summe nur wenige 100 Euro im Jahr betragen. Von daher ist durchaus zumutbar, was jetzt an Steigerungen kommen wird. Es war von Ihnen noch gesagt worden, dass die Testberechnungen nicht zur Verfügung stehen würden. Soweit ich informiert bin, wurde dem Landvolk auf dessen Wunsch hin mittlerweile die Testberechnung zur Umsetzung der Bemessungszahlen zur Verfügung gestellt. In Summe muss man sagen, dass dieser Gesetzentwurf dazu beitragen wird, die Rechtsklarheit zu erhöhen und gleichzeitig die Belastung für alle Beteiligten zu minimieren. Die geplanten Änderungen bieten eine gute Lösung, die nicht nur juristisch fundiert, sondern auch praktisch umsetzbar ist. Liebe KollegInnen Abgeordnete, ganz im Sinne der Deichverbände freue ich mich auf eine sachliche und vor allem zügige Diskussion in den Ausschüssen; denn diese haben ein hohes Interesse daran, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause beschlossen wird. Vielen Dank.

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