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Claudia Schüßler

SPD 13.09.2023 5:48 min Tagungsabschnitte 19/9

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe

Bitte! (Rednerwechsel) Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das die CDU-Fraktion mit dem vorliegenden Gesetzentwurf thematisiert, ist in der Tat wichtig. Sie fordern eine Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe mit dem Ziel, Kindern einen größeren Schutz als bisher zukommen zu lassen, indem Ärztinnen und Ärzte im Fall von Anhaltspunkten für die Gefährdung eines Kindes oder eines Jugendlichen die Möglichkeit erhalten, sich interkollegial auszutauschen. Herr Kollege Holsten, Sie haben das wirklich ausführlich beschrieben. Jetzt wird es Sie vielleicht wundern: Ja, wir finden, dass das ein guter Vorstoß ist. Es wäre absurd, das nicht zu tun. Sie haben auf die Enquetekommission hingewiesen. Guten und vernünftigen Vorschlägen wollen wir uns an keiner Stelle verschließen. Das möchte ich an dieser Stelle sagen. Ganz überwiegend ‑ da bin ich Ihnen sehr dankbar ‑ sind Sie bei diesem Thema total sachlich geblieben. Dann kann auch ich das tun. Zuallererst: Wir teilen diese sehr wichtige Anliegen tatsächlich mit Ihnen. Kinder brauchen Schutz, und sie brauchen auch unseren Schutz. Die von Ihnen geforderte Maßnahme kann ein Baustein dazu sein, Kindern weiteren Schutz vor Gewalt, auch vor sexualisierter Gewalt, zukommen zu lassen. Ob wir Ihrem Antrag ‑ auch das muss ich sagen ‑ vollumfänglich folgen können, das müssen die Beratungen im Ausschuss zeigen. Wir müssen nämlich tatsächlich an einigen Stellen klären, ob die Änderung, die Sie vorschlagen, in diesem Gesetz richtig verortet ist oder ob sie eventuell in der Berufsordnung verortet werden muss. Damit das am Schluss auch funktioniert, müssen wir klären, in welcher Konkurrenz Ihr Vorschlag zu den anderen Gesetzen steht, die Sie in der Begründung benannt haben und die ähnliche Schutzintentionen haben. Ich denke, das werden wir im Laufe dieser Beratung klären können. Und ‑ das finde ich fast noch wichtiger ‑ die Formulierung muss so gewählt werden, dass sie Ärztinnen und Ärzten größtmögliche Sicherheit bietet, nicht rechtswidrig zu handeln. Wir sind ja hier in einem Konflikt, nämlich wir haben die Bedeutung der Schweigepflicht, die auch allen Ärztinnen und Ärzten sehr bewusst ist. Niemand möchte dagegen verstoßen. Es ist jetzt schon möglich, dass sich Ärztinnen und Ärzte austauschen - auch nach dem vorliegenden Gesetz. Aber das ist nicht konkret genug formuliert, sodass das häufig unterbleibt, auch weil man keinen Verstoß begehen will. In Ihrem Antrag ist dieser Aspekt noch relativ vage formuliert. Vielleicht muss man da noch einmal nachbessern. Aber ich denke, das würden wir zusammen hinbekommen. Ich möchte noch einmal ausholen und auf die vergangene Legislaturperiode blicken. Sie haben eben den Bericht der Enquetekommission gezeigt. Nicht zuletzt der Lügde-Fall, den alle gut in Erinnerung haben, hat aufgezeigt, welche schrecklichen Dinge mit und im Umfeld von Kindern es gibt und welche schlimmen Auswüchse Missbrauch haben kann. Die Enquetekommission hat die Vorschläge, die Sie eben vorgestellt haben, mit großer Ernsthaftigkeit und in einem breiten Konsens erarbeitet, nicht alleine, sondern mit Hilfe von Expertinnen und Experten. Sie hat weitere Bausteine benannt, die hier möglicherweise eine Rolle spielen können. Herr Holsten, Sie haben das Ärztehopping benannt. Es spielt auch im Abschlussbericht der Enquetekommission eine große Rolle. Vielleicht kommen wir auch an dieser Stelle weiter. Vielleicht können wir, wenn wir schon an diesem Gesetzentwurf arbeiten, noch andere Vorschläge einbringen. Sie haben auch darüber gesprochen ‑ auch das war wesentlicher Gegenstand der Beratungen der Enquetekommission ‑, dass auch Ärztinnen und Ärzte spezifische Entwicklungsstörungen und ‑verzögerungen oder andere Auffälligkeiten bei Kindern nicht immer erkennen. Es wird nicht immer erkannt, wenn bei einem Kind ein Fall von Missbrauch vorliegt. Darüber haben wir in der Enquetekommission sehr lange beraten und festgestellt, dass es dafür großen Bedarf an Aufklärung und an Fortbildung gibt. Auch über diesen Punkt könnten wir diskutieren. Ich wünsche mir jedenfalls, dass wir einen breiten Konsens erzielen und an dieser Stelle weiterkommen. Die Bedenken habe ich genannt. Wenn wir sie ausräumen, werden sie uns aber nicht daran hindern, hier gemeinsam weiterzukommen. Die Frage, ob Datenschutz wichtiger ist als Opferschutz, hat auch uns sehr beschäftigt. Mein Kollege Uli Watermann hat sich dazu in der Enquetekommission von Beginn an fast täglich geäußert. Sie dürfen versichert sein: Auch uns ist es ein wichtiges Anliegen, den Datenschutz nicht über den Opferschutz zu stellen. Im Bericht der Enquetekommission steht, dass es schon Ausnahmen vom Datenschutz gibt, die aber häufig nicht bekannt sind, weil es nicht genug Fortbildungen zu diesem Bereich gibt. Die Möglichkeiten liegen also alle vor. Wir müssen uns jetzt ans Umsetzen machen. Vielen Dank fürs Zuhören.

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