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Alexander Saade

SPD 10.12.2024 5:26 min Tagungsabschnitte 19/21

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Erhebung von Gebühren bei Anwendung von unmittelbarem Zwang)

Herr Kollege! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wundert mich sehr, dass wir heute über diesen Gesetzentwurf der CDU überhaupt noch einmal reden. Aus meiner Sicht, aus der Sicht meiner Fraktion und auch aus der Sicht aller Leute, die wir im Ausschuss angehört haben, ist dieser Gesetzentwurf nicht nur überflüssig, sondern kontraproduktiv. Bei genauer Betrachtung wird ganz schnell klar, dass es sich um eine sehr komplexe und riskante Maßnahme handelt, die hier vorgeschlagen wird, mit weitreichenden Folgen für Polizei, Verwaltung und vor allem für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Wie ist es eigentlich mit der Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit, liebe CDU? Dieser Gesetzentwurf steht im Widerspruch zu den grundlegenden Prinzipien unseres Rechtsstaates. Denn die vorgeschlagene Regelung würde dazu führen, dass die Bürgerinnen und Bürger faktisch für polizeiliche Maßnahmen bezahlen müssen, und zwar auch dann, wenn wir feststellen, dass die Maßnahmen rechtswidrig waren. Wie wir aus den Stellungnahmen der Experten hören konnten, genügt die Existenz einer Verwaltungsverfügung, um die Gebühren zu erheben, und zwar völlig unabhängig von deren Rechtmäßigkeit. Ich möchte das mal an ein, zwei Beispielen verdeutlichen. Stellen Sie sich vor, ein Autofahrer parkt sein Fahrzeug ordnungsgemäß am Straßenrand - alles völlig korrekt. Aufgrund eines Fehlers bei der Einsatzleitung ordnet die Polizei an, das Fahrzeug umzusetzen, weil es angeblich eine Rettungsgasse blockiert. Um das Fahrzeug zur Seite zu bewegen, kommen Polizeibeamte. Die haben eine Art Rollbretter und schieben das Fahrzeug an eine andere Stelle. Nach der Maßnahme erhält der Fahrzeugführer einen Gebührenbescheid über ich sage mal fiktiv 150 Euro für diesen Einsatz. Später wird festgestellt, dass das Fahrzeug korrekt geparkt war und keine Behinderung vorlag. Trotz der offenkundigen Rechtswidrigkeit der Maßnahme bleibt der Halter auf den Kosten sitzen, weil nämlich der Aufwand und die Kosten eines Widerspruchverfahrens die Gebührenhöhe weit übersteigen würden. Jedes Ordnungswidrigkeitenverfahren würde normalerweise eingestellt werden, so auch hier. Aber auf den Gebühren bleibt der Bürger sitzen. Ein anderes Beispiel: Eine Person nimmt an einer genehmigten Demonstration teil. Es kommt zu einer unübersichtlichen Situation. Die Polizei spricht fälschlicherweise einen Platzverweis gegen die Person aus, die friedlich war und die gesetzeskonform gehandelt hat. Die Person weigert sich und wird in der Folge von der Polizei weggetragen. Nach der Aktion erhält der Bürger dann einen Gebührenbescheid über 75 Euro für die Anwendung unmittelbaren Zwangs. Später stellt das Gericht fest, der Platzverweis war unrechtmäßig, es gab gar keine rechtliche Grundlage für die Wegtrageaktion. Trotzdem bleibt der Bürger mit seinem Problem allein; denn der Rechtsweg zur Anfechtung dieser Gebühr ist unverhältnismäßig teuer und kompliziert. Solche Fälle verdeutlichen, wie die Regelung zu Ungerechtigkeiten führen und das Vertrauen in die Polizei und den Rechtsstaat beeinträchtigen kann. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Schlag ins Gesicht für jeden, der auf den Rechtsweg vertraut. Die CDU aber bleibt dabei, ihr Vorschlag würde eine Gerechtigkeitslücke schließen. - Ihren Gerechtigkeitssinn möchte ich dann wirklich nicht haben. Was hat das Ganze für gesellschaftliche Auswirkungen, liebe Kolleginnen und Kollegen? Letzten Endes müssen wir auch die bedenken. Dieser Gesetzentwurf birgt die Gefahr, das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Polizei nachhaltig zu beschädigen. Die Rolle der Polizei als unabhängige, unparteiische Instanz in der Gesellschaft wird dadurch geschwächt. Insbesondere in den Zeiten, in denen wir uns jetzt befinden, in Zeiten, in denen wir auf eine starke Bindung zwischen Polizei und Gesellschaft angewiesen sind, wäre das eine sehr fatale Entwicklung. Aber wäre es denn überhaupt praktikabel, wenn beim Demonstrationseinsatz plötzlich jeder Polizeibeamte sein Merkbuch zücken müsste, um die Personalien festzustellen? - Ich mache es kurz: Nein, es wäre überhaupt nicht praktikabel. Wie im Ausschuss eindrucksvoll dargelegt wurde, ist auch das Vollstreckungsverfahren für solche Gebühren hochgradig ineffizient. Der Verwaltungsaufwand übersteigt die potenziellen Einnahmen bei Weitem. Allein die Erstellung eines gerichtsfesten Gebührenbescheides erfordert Stunden an Arbeitszeit. In der Praxis werden aber nur 50 bis 60 % dieser Kosten eingetrieben. Wir haben also ein wahres Bürokratiemonster und würden hier noch eine zusätzliche Bürokratielast für Polizei und Verwaltung schaffen. Es gibt derzeit keinen Mehrwert gegenüber den bestehenden Regelungen. Wir haben eine bestehende Rechtslage. Wir haben für Sanktionen das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Strafrecht. Das ist das Richtige, um Störer zur Verantwortung zu ziehen, und zwar auf eine Weise, die rechtlich sauber und verhältnismäßig ist. Fazit, liebe Kolleginnen und Kollegen: Dieser Gesetzentwurf ist ein Paradebeispiel für Symbolpolitik ohne praktischen Nutzen. Er ist teuer, ineffizient und gefährdet zentrale Prinzipien unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich werden wir diesem Quatsch hier heute nicht zustimmen können. Vielen Dank.

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