Dr. Kathrin Wahlmann
Qualität und Attraktivität der Rechtspfleger-Ausbildung in Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein erhalten - Umstrukturierungspläne zur Umwandlung der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege (HR Nord Hildesheim) in eine Justizakademie sofort beenden!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! 1 646 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger haben wir in Niedersachsen. Ohne sie liefe in weiten Bereichen der Justiz, insbesondere an den Amtsgerichten, wenig bis gar nichts. Sie stemmen einen Großteil der Verfahren im Familienrecht, im Betreuungsrecht, im Nachlassrecht, im Vollstreckungsrecht, im Registerrecht, im Insolvenzrecht und in weiteren Bereichen. Das Kostenrecht und weite Teile der Justizverwaltung sind ebenfalls fest in ihrer Hand. Unsere Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger treffen in ihren Verfahren mit derselben sachlichen Unabhängigkeit wie Richterinnen und Richter jeden Tag anspruchsvolle Entscheidungen. Sie prägen damit auch entscheidend das Bild der Justiz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Dafür ist nicht nur juristisches Fachwissen nötig, sie müssen gleichzeitig über die richtige Mischung aus Empathie, Entschlussfreude und wohlwollendem Pragmatismus verfügen, um entscheidenden Lebenssachverhalten vollumfänglich gerecht zu werden. Das Gute ist: Wir haben es selbst in der Hand, unseren jungen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern diese Fähigkeiten für ihre spätere Berufslaufbahn mitzugeben; denn wir bilden sie im Rahmen eines dualen Studiums selbst aus: in den Praxisphasen in ganz vielen Gerichten und Staatsanwaltschaften im ganzen Land und in den Theoriephasen an unserer Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege kurz: der HR Nord in Hildesheim. Dort bilden wir übrigens nicht nur den Nachwuchs für Niedersachsen aus, sondern auch für Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Das duale Rechtspflegerstudium an der HR Nord ist in den letzten Jahren im Übrigen bereits in der letzten Legislaturperiode in die Kritik geraten. Kritisiert wurde, dass das Studium nicht genug auf die Praxis vorbereite, insbesondere, dass junge Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nicht gut genug darauf vorbereitet seien, eigene Entscheidungen zu treffen, dass die Durchfallerquote zu hoch sei was möglicherweise Rückschlüsse auf die Lehreinhalte oder auf die Lehre selbst zulasse, dass die Regelungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes zur inneren Struktur von Hochschulen eigentlich auf große Hochschulen und nicht auf sehr kleine Hochschulen wie die HR Nord zugeschnitten seien, was dazu führe, dass das Lehrpersonal überproportional viel mit Verwaltungsaufgaben befasst sei und weniger Zeit für die Lehre habe, dass Stellenbesetzungsverfahren aufgrund der hochschulrechtlichen Regelungen viel zu lange dauern würden - und es gab weitere Kritikpunkte. Das alles nehmen wir als Justizministerium, das nehme ich auch selbst sehr ernst, und wir nehmen uns der Aufgabe an, hier für Verbesserungen zu sorgen. Wir haben uns deshalb bereits vor einiger Zeit die Studieninhalte angesehen und begonnen, sie noch konsequenter an dem auszurichten, was unsere jungen Kolleginnen und Kollegen in der Praxis brauchen, und das beginnt gerade Wirkung zu zeigen. Aber auch die Organisationsstruktur muss besser werden. Insbesondere wollen wir den Lehrenden ein Arbeitsumfeld bieten, in dem sie sich voll und ganz auf ihre Kernaufgabe konzentrieren können: nämlich, eine hervorragende Ausbildung für unseren Rechtspflegernachwuchs zu bieten. Wir wollen die Personalgewinnung für die Lehre beschleunigen, die Vernetzung der Lehre mit der Praxis stärken, bürokratische Hürden in der Verwaltung auf ein Minimum reduzieren und Prozesse effizient und schlank halten. In der Debatte, wie wir das umsetzen könnten, tauchte dann zwischendurch die Idee auf, aus der Hochschule eine Akademie zu machen. Vorbilder waren dafür insbesondere die erfolgreiche Steuerakademie und die ebenso erfolgreiche Polizeiakademie Niedersachsen. An den Möglichkeiten für die Studierenden, den Studienabschluss zur Grundlage für weitere Studiengänge, insbesondere für ein Jurastudium zu machen, hätte sich dadurch nichts geändert. Gleichwohl gab es in der Folge viel Aufregung um den Begriff der Akademie. Ich habe es dazu bereits gesagt und sage es gerne an dieser Stelle noch einmal: Ich nehme diese Besorgnis ernst. Deshalb sind wir als Justizministerium bereits in den Dialog mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren getreten und haben zahlreiche Rückmeldungen erhalten. Frau Ministerin Wahlmann, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage durch den Kollegen Calderone. Wollen Sie dem entsprechen? Nein, möchte ich nicht. Dann fahren Sie bitte fort. Darüber hinaus habe ich die Einrichtung von Arbeitsgruppen angeschoben, in denen Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden, der Lehrenden, der Verwaltungsmitarbeitenden der HR Nord und der Ausbildungsbehörden der beteiligten Länder gemeinsam mit uns Ursachen für die Probleme identifizieren und einen Lösungsweg erarbeiten werden. Wir wollen zügig pragmatische Lösungen finden, damit unser Studium der Rechtspflege wieder Lust auf diesen tollen Beruf macht. Wir sind da auf einem guten Weg. Ich bin allen Beteiligten sehr dankbar dafür, dass wir hier so engagiert an einem Strang ziehen. Ich will es ganz klar sagen: Mein Herz hängt nicht an der Idee einer Justizakademie. Mir geht es darum, die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Darum habe ich die besagten Arbeitsgruppen angeschoben. Wenn am Ende dieses Prozesses gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen zu treffen sind, dann werden wir das selbstverständlich tun. Aber da gilt: Erst die Inhalte, dann die Form! Daher mein Appell: Lassen wir dem Prozess und den Beteiligten den nötigen Raum, den es braucht, um eine echte Verbesserung zugunsten unserer Kolleginnen und Kollegen herbeizuführen! Vielen Dank.
