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Uwe Dorendorf

CDU 21.06.2023 3:29 min Tagungsabschnitte 19/8

Landesweite Katzenschutzverordnung einführen - Tierleid beenden, Kastration, Kennzeichnung und Registrierung zur Pflicht machen

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich ganz besonders, heute noch einmal zu der Problematik der verwilderten und unkastrierten Katzen sprechen zu dürfen. Es ist mir eine innere Freude. „Tierleid beenden“, heißt es im Antrag. Katzen sind die beliebtesten Haustiere der Deutschen, haben wir gerade schon gehört. Allerdings verhält es sich dabei nicht so wie mit anderen Kleintieren, die in Käfigen gehalten werden. Viele Hauskatzen erhalten unkontrollierten Freigang. Wie das Wort schon sagt, haben die Besitzer keinen Einfluss darauf, was ihre Katze in dieser Zeit fabriziert. Aber ganz stimmt das doch nicht. Denn unkastrierte Katzen sorgen dafür, dass die Zahl verwilderter Katzen rasant ansteigt. Hier ist es an den Tierhalten, ihre eigenen Katzen kastrieren zu lassen. Dass dies nicht ausreichend geschieht, sieht man an den bis zu 200 000 verwilderten Katzen. Dabei sollte man meinen, dass insbesondere Katzenbesitzer am Wohl der Katzen interessiert sind. Denn diese Katzen sind nicht nur verwildert, sondern teilweise krank und unterernährt. Dem Leid dieser Tiere muss entgegengewirkt werden. Die Tierheime sind voll mit diesen Tieren, die scheu und schwer zu vermitteln sind. Mir persönlich ist der Schutz unserer Singvögel besonders wichtig. Denn ob kastriert oder nicht, die verwilderten Katzen machen Jagd auf sie und vor allem auf die Bodenbrüter. Unsere ehemalige Ministerin hat hier bereits die Grundlage gelegt. Jetzt gilt es, die Zahl der verwilderten Katzen langfristig zu reduzieren. Eine Kastrations‑, Kennzeichnungs‑ und Registrierungspflicht ist deshalb nicht nur unter Tierschutzaspekten zu begrüßen. Gleichzeitig sorgt eine landesweit einheitliche Regelung für Klarheit und eine einfache Umsetzung, weshalb wir diesen Antrag grundsätzlich begrüßen. Noch nicht ausgeräumt sind aber unsere Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität der Einrichtung eines Härtefallfonds aus Landesmitteln und der Umsetzung der Kontrollen. Diese Punkte sind bei der Einführung der Katzenschutzverordnung deshalb besonders zu beachten. Wir wollen nicht das eine Problem beheben, indem wir ein neues, bürokratisches, Problem schaffen. Denn die potenziell sehr große Zahl der Antragstellerinnen und Antragsteller beim Härtefallfonds wäre sehr aufwendig zu administrieren. In vielen Kommunen, in denen solche Pflichten bereits jetzt gelten, wird lediglich Hinweisen nachgegangen. Dass das allein nicht ausreichend ist, zeigt sich an der weiterhin großen Zahl verwilderter Katzen. Es kann auch nicht das Ziel sein, dass die Nachbarn Teil der Kontrollen werden. Hier braucht es also einen klaren Plan. Die Frage der Konnexität bleibt: Welche neuen Verwaltungs- und Kontrollaufgaben kommen auf die kommunale Ebene zu? Trotz dieser noch offenen Fragen wollen wir von der CDU-Fraktion diesem Antrag zustimmen. Vielen Dank. Vielen Dank,

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