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Miriam Staudte

25.09.2024 9:15 min Tagungsabschnitte 19/19

Spekulationen mit landwirtschaftlichen Flächen beenden - mit Preisbremsen Niedersachsens Landwirtschaft schützen!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In den letzten Minuten sind hier wirklich sehr viele gute Aspekte diskutiert worden. Ich bin auch sehr offen, das eine oder andere Thema aufzugreifen, zum Beispiel das Thema doppelte Grunderwerbsteuer. Aber das sind Aspekte, die nicht mit diesem Gesetz gelöst werden können. Es ist schon sehr umfangreich, aber es gibt natürlich auch noch weitere Themen, die man im Zusammenhang mit Bodenpreisen diskutieren sollte. Ich glaube, dafür sind wir alle hier offen. Ich bin für Anregungen dankbar. Ich möchte die Bauernproteste im vergangenen Winter in Erinnerung rufen. Sie haben sehr deutlich gemacht, dass viele landwirtschaftliche Betriebe um ihre Existenz fürchten. Verschiedenste Gründe haben zu dieser wirtschaftlich angespannten Situation geführt. Ein ganz wesentlicher Grund sind die gestiegenen Bodenpreise, die in den letzten Jahren zu einem ganz enormen Kostentreiber in der Landwirtschaft geworden sind. Das hat sich schon über viele Jahre hingezogen. Wenn wir uns die Zahlen aus der aktuellen Agrarstrukturerhebung aus 2023, was Kauf- und Pachtpreise betrifft, anschauen, dann sehen wir: Das ist ein Trend, der sich leider weiterhin fortsetzt. Der Anstieg bei den Kaufpreisen um nur einige Zahlen zu nennen von 2010 im Vergleich zu 2023: von über 16 700 Euro auf über 48 100 Euro je Hektar. Das sind Mittelwerte; wir müssen also davon ausgehen, dass es viel höhere Ausreißer gibt. Auch, was die Pachtpreise betrifft, liegt Niedersachsen deutlich über dem Bundesschnitt. 2010 waren es 307 Euro und 2023 548 Euro Pacht je Hektar - im Schnitt. Wenn wir auf die aktuelle Situation in Richtung Osten gucken, dann sehen wir: Da liegen die Pachtpreise bei ungefähr 200 Euro. Es ist also ganz deutlich: Es besteht Handlungsbedarf. Schon 2006 haben die Bundesländer die Zuständigkeit für diese Thematik vom Bund übernommen, aber es ist eigentlich nicht sonderlich viel passiert. In Baden-Württemberg gab es eine kleine Gesetzesinitiative. Dabei ging es vor allem um den Schutz vor Investoren oder landwirtschaftlichen Betrieben aus der Schweiz, die natürlich höhere Preise zahlen konnten. Da ist man tätig geworden. Ansonsten gab es verschiedenste Initiativen in anderen Bundesländern, die dann aber immer im Sand verlaufen sind. Ich habe den Eindruck, dass jetzt sehr genau in Richtung Niedersachsen geschaut wird. Wir bekommen die Rückmeldung, dass man darauf achtet: Was wird hier diskutiert? Was ist der Vorschlag? Ich glaube, wir sollten uns dieser Gesamtverantwortung sehr bewusst sein. Ich fände es schön, wenn Niedersachsen als Agrarland Nummer eins nicht nur im wirtschaftlichen Bereich genannt wird, sondern wenn auch ein rechtlich abgesicherter, praktikabler Weg entwickelt wird, um diese Thematik, die so essenziell ist, zu lösen und wir auch agrarpolitisch Agrarland Nummer eins in der Republik wären. Nun gab es in den Äußerungen heute in den Reden, aber auch in verschiedensten Verlautbarungen und Pressemitteilungen durchaus eher positive Rückmeldungen, auch vonseiten der Opposition, was die Grundthematik angeht. Ich möchte Sie bitten, dass wir in konstruktive Beratungen im Ausschuss einsteigen. Wir sind wirklich offen für gute Vorschläge. Wir führen jetzt die Verbandsanhörung durch und wollen dabei Aspekte aufgreifen, die vielleicht noch nicht berücksichtigt worden sind. Ich kann nur an Sie appellieren: Machen Sie das zu einem gemeinsamen Projekt, um unsere aktiven niedersächsischen Familienbetriebe zu unterstützen! Die Ursachen für die Preisentwicklung sind vielfältig das wurde von den Vorrednern schon angesprochen, Stichwort „Flächenkonkurrenzen". Es gab aber auch niedrige Zinsen in den letzten Jahren, die natürlich zu einem enormen Anstieg geführt haben. Ein weiterer Aspekt er ist gerade angesprochen worden ist, dass vielleicht die Beleihungsmöglichkeit der Flächen nach unten gehen könnte. Ich erhoffe mir viele Effekte davon, glaube aber nicht, dass die Bodenpreise dadurch niedriger werden. Insofern wird es sicherlich auch keine Absenkung bei den Beleihungsmöglichkeiten geben. Wir wollen Spekulation mit Grund und Boden durch branchenfremde Investoren entgegenwirken. Ich finde, wir haben dafür wirklich gute Eckpunkte entwickelt. Im Gegenzug soll der Flächenzugang für Junglandwirtinnen und Junglandwirte verbessert werden, aber auch der für Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Das sind diejenigen, die keinen Hof erben, sondern ihn und Flächen kaufen müssen. Dafür gibt es Moment noch gar keine Unterstützung. Die Arbeit der Grundstückverkehrsausschüsse ist schon angesprochen worden. Da ist man engagiert tätig. Aber man muss einfach feststellen, dass die Handlungsmöglichkeiten und die Instrumente, die den Grundstückverkehrsausschüssen zur Verfügung stehen, klarer geregelt werden müssen. Zu den Versagungsmöglichkeiten ich betone: Möglichkeiten; das heißt nicht, dass immer versagt werden muss: Diese betreffen das Thema Kaufpreis oder Pachtpreis. Ein Geschäft mit einem Kaufpreis, der 50 % über dem Verkehrswert liegt, könnte untersagt werden. Allerdings gilt auch dabei immer die Prüfung des Einzelfalls. Außerdem haben wir eine Verordnungsermächtigung geschaffen. Das heißt, dass für bestimmte Teilgebiete in Niedersachsen spezielle Regelungen erlassen werden können. Es soll auch eine Versagungsmöglichkeit bei einer zu starken Flächenkonzentration geben; auch diese haben wir in den letzten Jahren festgestellt. Der Vorschlag ist eine Versagungsmöglichkeit, wenn die Betriebsgröße ein Vierfaches der durchschnittlichen Größe eines niedersächsischen Betriebs hat. Diese liegt im Moment bei 73 ha. Das mal vier ergibt 292 ha. Sagen wir also: Bei mehr als 300 ha gibt es eine Versagungsmöglichkeit. Das betrifft im Übrigen, um das einzuordnen, nur 3 % der niedersächsischen Betriebe. Des Weiteren gibt es den Aspekt des fehlenden Zusammenhangs, was die räumliche Nähe angeht. Es soll in Zukunft nicht mehr unbedingt möglich sein, dass Betriebe aus Cloppenburg oder Vechta die Kolleginnen und Kollegen in Nordostniedersachsen überbieten. Auch das ist eine Versagungsmöglichkeit, die ich sehr wichtig finde. Eben wurden auch schon die Share Deals angesprochen. Auch hier gibt es bislang gar keine Transparenz und keine Zustimmungspflicht. Bisher wurden lediglich die ganz normalen Flächenverkäufe in die Grundstückverkehrsausschüsse gegeben, aber nicht der anteilige Kauf einer Gesellschaft, die wiederum Flächen besitzt. Da müssen wir Transparenz schaffen. Wir wollen, dass auch in diesem Bereich die gleichen Anforderungen gelten wie in allen anderen. Es soll also kein unreguliertes Hintertürchen für branchenfremde Investoren geben. Das alles wird mit Bußgeldern bewehrt, sodass es zum Beispiel, wenn ein solcher anteiliger Kauf einer Gesellschaft nicht angezeigt werden würde, geahndet werden kann, damit wir eine wirksame Durchsetzung dieses Gesetzes haben. Ein weiterer Aspekt: Es hört sich erst einmal so an, als ob ganz viele neue Regelungen entstehen. Was die rechtliche Basis angeht, schaffen wir auf jeden Fall eine Vereinfachung, weil verschiedenste Gesetze des Bundes das Grundstückverkehrsgesetz des Bundes, das Landpachtverkehrsgesetz des Bundes und das Reichssiedlungsgesetz des Bundes abgelöst werden durch ein neues Niedersächsisches Agrarstruktursicherungs- und Verbesserungsgesetz. Darin wird auch das Niedersächsische Grundstückverkehrsgesetz integriert. - Falls jemandem noch ein schönerer, knackiger, kürzerer Name einfällt, sind wir auch dafür offen. Ich bin auf jeden Fall auf die Rückmeldungen aus der Verbandsanhörung gespannt und freue mich auf die Beratung im Agrarausschuss. Vielen Dank.

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