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Alfred Dannenberg

AfD 28.05.2026 7:18 min Tagungsabschnitte 19/34

Managementpläne aufstellen und die reguläre Bejagung des Wolfes in Niedersachsen ab Juli 2026 ermöglichen!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kein Plenum ohne Wolf! Und solange die Landesregierung mit dem aktiven Bestandsmanagement nicht in die Puschen kommt, könnte das wohl auch so bleiben. „Was ist denn jetzt mit dem 1. Juli? Laut Bundesjagdgesetz kann es dann doch losgehen mit der regulären Bejagung des Wolfes." - So in der Art hört man es derzeit von vielen Beteiligten: von Weidetierhaltern, von Jägern, von Bewohnern des ländlichen Raumes usw. Alles ist bereitet: Der Schutzstatus des Wolfes ist auf EU-Ebene herabgesetzt. Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz sind entsprechend geändert. Im Bundesjagdgesetz steht auch eine Jagdzeit für den Wolf: vom 1. Juli bis zum 31. Oktober. Allerdings muss vorher noch ein revierübergreifender Managementplan aufgestellt werden, der die Jagd austariert mit der Aufrechterhaltung des günstigen Erhaltungszustands der Wolfspopulation. Angefertigt wird dieser Managementplan laut Bundesjagdgesetz von der zuständigen Behörde. Zuständige Behörde, das sind in erster Linie die unteren Jagdbehörden, also die für die Jagd zuständigen Stellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten - übrigens nicht nur nach meinem Verständnis, sondern auch nach dem Verständnis des Niedersächsischen Landkreistages, wie er gerade erst am 15. Mai in seinem Rundschreiben NLT-Aktuell kundgetan hatte. Die unteren Jagdbehörden kriegen das auch locker hin. Sie wissen nämlich genau Bescheid über die Wildtierpopulationen in ihren Zuständigkeitsgebieten. Sie sind sehr erfahren mit dem Management, schließlich machen sie das seit eh und je für andere Wildarten auch, wie zum Beispiel Rotwild oder Damwild. Und wo nötig, bespricht man sich über Kreisgrenzen hinweg - das alles ist geübte Praxis routinierter Profis. Trotzdem hat das grün geführte niedersächsische Landwirtschaftsministerium beim Wolf diese Kompetenz an sich gerissen. In seiner Rolle als oberste Jagdbehörde kann das Ministerium das tun. Aber wissen Sie: Wenn das Ministerium die Managementplanung Wolf nicht an die Fachbehörden abgeben will, die viel näher dran sind an den Begebenheiten in den jeweiligen Landkreisen, ahnen viele schon, was wohl im Busche sein mag. Sorry, das ist so, und dieses Misstrauen haben Sie, Frau Staudte und Herr Meyer, sich hart erarbeitet. Auch so etwas muss man erst einmal schaffen - ich lasse Ihnen das. Es drängt sich die Frage auf: Sucht da jemand nach dem letzten Rettungsanker, um den Einstieg ins aktive Wolfsmanagement doch noch verzögern oder verwässern zu können, Frau Ministerin? Denn immerhin gilt: ohne Managementplan kein Wolfsmanagement - steht im Bundesgesetz. Und wenn der Plan am 1. Juli, also in rund fünf Wochen, nicht vorliegt, dann kann eine reguläre Bejagung auch noch nicht stattfinden. Und, Frau Staudte, lassen Sie sich nicht von Umweltminister Meyer ans Gängelband nehmen: Der Wolf ist im Jagdrecht. Das ist Ihre Zuständigkeit, nicht die des Herrn Meyer. Es wundert sich ohnehin so mancher, dass das Umweltministerium in puncto Wolf immer noch ein Mitspracherecht haben soll. Wer nimmt denn da nun eigentlich die Verantwortlichkeit wahr? Jedenfalls hoffe ich, dass das Anliegen dieses Antrags in wenigen Wochen erfüllt sein möge und Sie wirklich einen Managementplan zeitgerecht aufstellen. Aber: Was, wenn die Landesregierung nicht zeitgerecht liefert und auf Zeit spielt? Dann sieht unser Antrag vor, dass die unteren Jagdbehörden der einzelnen Landkreise diese Pläne eben selbst aufstellen, wie es bisher sowieso Recht und Gesetz ist. Und dann könnten sie kraft ihrer eigenen Kompetenz ins aktive Wolfsmanagement eintreten. Ich weiß, dass es die Landesjägerschaft und auch der eine oder andere Jagdfunktionär angesichts der aufgeladenen Stimmung rund um den Wolf tatsächlich begrüßen würde, wenn zunächst einmal das Landwirtschaftsministerium den oder die Managementpläne aufstellte. Aber ich kenne ebenso Verantwortliche aus Verwaltung und Jägerschaft, die sagen: Wenn das Ministerium jetzt nichts vorliegt, machen wir das selbst und kommen vor Ort ins Machen. Denn die Menschen in den Regionen, in denen es in Sachen Wolf drängt, sollten keinen Tag länger warten müssen. Also: Legen Sie diesen revierübergreifenden Managementplan spätestens bis 1. Juli vor! So, ein bisschen Redezeit habe ich noch, denn jetzt möchte ich auf den nächsten Fall eingehen. Wenn nämlich der Plan dann vorliegt, kommt es natürlich darauf an, dass Jagdfreigaben zur regulären das heißt anlasslosen Bejagung enthalten sind. Aktuell ist aber noch nicht mal eine Entwurfsfassung bekannt. Frau Staudte, die betroffenen Menschen erwarten, dass es Jagdfreigaben sein müssen, die ein wirkungsvolles Bestandsmanagement erwarten lassen. Ihre bisherigen Verlautbarungen waren aber nicht überzeugend. In einer Mitteilung Ihres Ministeriums Anfang April war die Rede von gerade mal 27 adulten Wölfen, die maximal pro Jahr zu entnehmen wären, Fallwild Verkehrsopfer schon mitgerechnet. Ansonsten, so kam es auch auf Ihrer vorgestrigen Pressekonferenz zum Ausdruck, scheinen Sie zu planen, dass der Wolf nur bejagt werden soll, wenn es zuvor Risse gegeben hat. Dabei wollen Sie den Rahmen des Bundesgesetzes hier in Niedersachsen auch noch weiter einschränken: Radius nur 3 statt 20 km, Dauer nur drei statt sechs Wochen, Schonung von adulten Schadwölfen bis 31. Oktober, obwohl das Bundesjagdgesetz das nicht vorsieht. Und die von Ihnen beabsichtigte Regel mit der Verkündigung eines sogenannten Interventionsgebietes, in dem ein gesamtes Rudel bejagt werden darf, wenn es drei Wolfsangriffe gegeben hat, wird auch nicht der Gamechanger sein. Deswegen ganz wichtig die zweite entscheidende Säule des Bestandsmanagements: Jeder, der etwas von Wildbiologie versteht, weiß: Wollen sie eine Bestandszahl im Griff haben, liegt der Schlüssel im Eingriff in der Jugendklasse. Gerade in den Monaten Juli bis Oktober sind Jungwölfe gut zu erkennen. Sie regulär zu bejagen, zerstört weder Rudelstrukturen, noch gerät man in Konflikt mit dem Elterntierschutz. Eigentlich ist alles klar. Ich wette, das war auch dem Bundesgesetzgeber klar. Nur die rot-grüne Landesregierung scheint da nicht recht ranzuwollen. Komisch, dabei hat doch Minister Meyer ausweislich des Protokolls noch am 10. Oktober letzten Jahres hier im Plenum getönt: „Ich glaube, es gab noch keine Landesregierung, die sich so stark für einen pragmatischen Umgang mit dem Wolf eingesetzt hat wie diese." Da hat der Herr Minister doch nicht etwa Märchen erzählt? Werte Landesregierung, wir haben hier in Niedersachsen mittlerweile deutschlandweit die meisten Wölfe. Wie viele wollen Sie denn noch züchten? Die Opferseite: Seit 2008 sind in Niedersachsen durch den Wolf 7 341 Tiere getötet und 1 914 Weidetiere verletzt worden, 721 werden vermisst. Herr Dannenberg, es gibt eine Wortmeldung zu einer Zwischenfrage. Lassen Sie die zu? Nein, danke, Herr Präsident. Ich bin gleich fertig. Mein letzter Absatz kommt noch. Frau Staudte, falls Sie gleich sprechen möchten: Karten auf den Tisch! Wie soll es werden? Wenn Sie nicht endlich in ein wirksames aktives Wolfsmanagement einsteigen, sprechen wir uns nach der Sommerpause hier im Plenum zu diesem Thema bestimmt wieder. Sofern der Landtag sich gleich entscheidet, meinen vorliegenden Antrag zur Beratung in den Agrarausschuss zu überweisen, möchte ich darum bitten, ihn den laufenden Beratungen zur Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes beizustellen. Danke schön. Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung:

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