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Birgit Butter

CDU 20.06.2023 6:00 min Tagungsabschnitte 19/8

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Mit dem vorliegenden Gesetz beschließen wir heute die Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Hinsichtlich der Einzelheiten beziehe ich mich vollumfänglich auf den schriftlichen Bericht, der Ihnen allen vorliegt. In meiner Rede anlässlich der ersten Beratung in diesem Hause habe ich kritisiert, dass Rot-Grün sieben Monate für diesen doch sehr überschaubaren Gesetzentwurf gebraucht hat: sieben Monate, um die guten Erfahrungen, die während der Corona-Pandemie mit Sitzungen der Personalvertretungen als Video- oder Telefonkonferenzen gemacht wurden, in allgemeine Regelungen umzusetzen; sieben Monate für die Regelung, die grundsätzlich für unstreitige Angelegenheiten die Beschlussfassung im Umlaufverfahren ermöglicht; sieben Monate, um zu regeln, dass zur digitalen Übermittlung im Beteiligungsverfahren eine technikneutrale Regelung geschaffen werden soll; sieben Monate für eine klarstellende Regelung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Dienststelle nach der Datenschutz-Grundverordnung für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Personalrat; sieben Monate, um mit den Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die Teilnahme von Abgeordneten an Sitzungen der kommunalen Gremien per Videokonferenz auch außerhalb epidemischer Lagen zu ermöglichen - sieben Monate also eigentlich für Klarstellungen, Fest- und Fortschreibungen, für Entfristungen und ‑ Frau Weippert sagte es eben ‑ Verstetigungen, mehr nicht. Und dann ging es plötzlich ganz schnell: am 3. Mai die erste Beratung im Plenum, am nächsten Tag eine zusätzliche Sitzung des Innenausschusses, flugs eingeschoben in die Mittagspause. Grund: Die fortzuschreibenden Regelungen im Personalvertretungsgesetz laufen am 30. Juni 2023 aus. Wenn wir also keinen regelungslosen zeitlichen Zwischenraum entstehen lassen wollten, mussten wir das Juni-Plenum erreichen. Also schnell im Ausschuss eine schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände sowie der Landesbeauftragten für den Datenschutz beschlossen - nicht mündlich, sondern mangels Zeit schriftlich. Am 8. Juni die Sitzung des Innenausschusses, am 14. Juni die Sitzung des Ältestenrates, und heute hier die abschließende Beratung. Den Start verschlafen, gemächlich losgetrottet und dann im Galopp über die Ziellinie - das scheint bei dieser rot-grünen Landesregierung zur Regel zu werden. Dieses Hopplahopp kritisiere ich ausdrücklich. Über die Sinnhaftigkeit, Notwendigkeit und Richtigkeit der getroffenen Regelungen sind wir uns einig. Die Zielrichtung einerseits sowie vereinfachende und klarstellende Regelungen andererseits sind absolut im Sinne der CDU-Landtagsfraktion. Mit der Möglichkeit, per Videokonferenz an den Sitzungen der kommunalen Gremien teilzunehmen, machen wir das kommunale Mandat einfacher und attraktiver für Berufstätige, für Väter, für Mütter, die mangels Kinderbetreuung nicht so flexibel sind, dass sie regelmäßig an Präsenzsitzungen teilnehmen könnten - ich spreche da aus Erfahrung. Dennoch ‑ hier sei mir eine persönliche Bemerkung gestattet ‑ favorisiere ich persönlich die Teilnahme an Sitzungen in Präsenz. Die sachliche und streitige Auseinandersetzung Auge in Auge, die Mimik des anderen sehen und deuten, die manchmal viel weiter bringenden Gespräche am Rande von Sitzungen - das kann eine Teilnahme per Videokonferenz, in der die Teilnehmer auf Briefmarkengröße schrumpfen oder gar ihre Kamera ausschalten, nicht ersetzen. Das Statistische Bundesamt hat im Jahre 2022 für ein Gremienprojekt mit dem Titel „Digitale Gremienarbeit“ 1 700 Teilnehmer danach befragt, wie sich ihre Gremienarbeit während der COVID‑19-Pandemie veränderte - grundlegend: Sitzungen fanden zunehmend über Web‑ oder Videokonferenzen oder hybrid anstelle von Präsenzsitzungen statt. Hier gab es einen Anstieg von 19 % auf sage und schreibe 62 %. Gremiensitzungen sollen nach dem Wunsch von 42 % der Befragten auch zukünftig häufiger über Web- oder Videokonferenzen oder hybrid stattfinden. Hauptvorteile digitaler Gremienarbeit seien ‑ wir haben es eben schon gehört ‑ die entfallende Anfahrt und vereinfachte und häufigere Teilnahmemöglichkeiten. Über alle Gremienarten hinweg seien digitale Sitzungen zudem im Schnitt kostengünstiger als Präsenzsitzungen. 43 % der Befragten sehen den Bedarf, die Rechtsgrundlagen wie etwa Gemeindeordnungen, Landes- und Bundesgesetze, Vereins- und Unternehmenssatzungen oder Geschäftsordnungen anzupassen, um rechtssicher digital arbeiten zu können. Einen Schritt zur Rechtssicherheit gehen wir heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich aber doch noch einmal ausdrücklich auf den schriftlichen Bericht des GBD Bezug nehmen, für dessen Arbeit ich mich hier einmal ausdrücklich bedanken möchte. Wenn es nämlich dort zu § 64 Abs. 3 NKomVG heißt: „Der neue Satz 3 … soll nach Auffassung des Ausschusses so verstanden werden, dass …“, dann kommen bei mir Zweifel auf, ob die getroffene Regelung wirklich der Klarstellung dient. Wenn der Gesetzesanwender erst aus der Begründung ersieht, was gemeint ist, dann ist das wenig praktikabel. Aus diesem Grund und weil sie die Empfehlung des Rechtsausschusses abwarten wollte, hat sich meine Fraktion im Innenausschuss enthalten. Heute werden wir nach Abwägung aller Umstände diesem Gesetzentwurf zustimmen, um eine regelungslose Zeit für die Personalvertretungen zu vermeiden und um das kommunale Mandat zu stärken. Herzlichen Dank.

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