Christian Meyer
Kooperation statt Konfrontation: Fünf Jahre "Niedersächsischer Weg" - ein Erfolgsmodell für den Bund?
Zur Beantwortung hat sich von der Landesregierung Herr Mi nister Christian Meyer zu Wort gemeldet. Herr Meyer, bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der „Niedersächsische Weg" ist wirklich ein bundesweit einmaliges Erfolgsprojekt zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik, das vom Landtag ich gehörte ihm ja in der vergangenen Wahlperiode an mit den Gesetzen zum „Niedersächsischen Weg" einstimmig beschlossen wurde. Im Mai 2020 unterzeichneten die Niedersächsische Landesregierung, der Ministerpräsident, das Landvolk Niedersachsen, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen sowie der NABU Niedersachsen und der BUND Niedersachsen einen Vertrag mit 15 Vereinbarungspunkten zum Natur-, Arten- und Gewässerschutz, zum Teil mit Bewirtschaftungsauflagen für die Landwirtschaft, die im Gegenzug aber finanziell ausgeglichen werden. Das oberste gemeinsame Ziel dabei ist es, den Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft aufzuhalten. Dafür möchte ich auch meinem Vorgänger Olaf Lies wenn das denn erlaubt ist und Ex-Agrarministerin Barbara Otte-Kinast herzlich danken, aber auch den damaligen Fraktionen der Opposition die FDP, die Grünen und den Regierungsfraktionen SPD und CDU, die diesen Weg nach dem Volksbegehren Artenvielfalt hier im Landtag einmütig mitgegangen sind. Die vereinbarten Punkte werden seit der Unterzeichnung vor fünf Jahren kontinuierlich verfolgt, die gezielten Maßnahmen und Förderprogramme nach und nach umgesetzt. Durch Kooperationen, Angebote für freiwillige Maßnahmen, verbindliche Vereinbarungen und verlässliche Finanzierung konnte schon viel erreicht werden. Ein Beispiel: Agrarministerin Miriam Staudte teilte im März 2025 mit, dass von der Landwirtschaftskammer jetzt 106 Millionen Euro an Landwirtinnen und Landwirte für freiwillig umgesetzte Umwelt-, Natur- und Klimaschutzmaßnahmen des Jahres 2024 ausgezahlt werden. Insgesamt werden 106 Millionen Euro für rund 14 000 Anträge für Agrar- und Umweltmaßnahmen ausgezahlt. Davon gehen rund 42 Millionen Euro an 2 206 landwirtschaftliche Betriebe des ökologischen Landbaus. Das Umweltministerium fördert 28 ökologische Stationen zur Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten, davon 16 neue Einrichtungen. Noch nie gab es so viel Förderung und Unterstützung für mehr Artenvielfalt und Naturschutz in der Agrarlandschaft. Ich freue mich, dass so viele Landwirtinnen und Landwirte, die diese Anträge ja stellen und an den Programmen mitmachen, und Naturschützerinnen und Naturschützer zum Beispiel in Ökologischen Stationen diesen Weg des Ausgleichs mitgehen. „Kooperation statt Konfrontation" und „Nachahmen erwünscht!" waren die Mottos einer Veranstaltung in der Niedersächsischen Landesvertretung mit den Partnern des Weges und Vertretern der neuen Regierungsfraktionen CDU und SPD, aber auch der Grünen-Bundestagsfraktion. Die neue Bundesregierung ist aus der Sicht der Partner, der Verbände, der Bundesspitzen des Bauernverbandes, des BUND-Bundesverbands, des NABU-Bundesverbands, und ich habe gelernt, es gibt sogar einen Bundesverband der Landwirtschaftskammern aufgefordert, dass dieses Miteinander statt einer dauerhaften Konfrontation möglichst auch auf Bundesebene umgesetzt wird. Zu Frage 1: Wie ist der Stand der Umsetzung der vereinbarten 15 Punkte? Zu Punkt 1 gesetzlich geschützte Biotope und Grünlandumbruch: Die Gesetzesänderungen wurden, wie gesagt, einstimmig beschlossen und umgesetzt. Neu aufgenommen wurden das mesophile Grünland und sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland sowie die hochstämmigen Obstbaumwiesen und Weiden. Dank des Parlaments konnte das Gesetzgebungsverfahren damals sehr schnell abgeschlossen werden. Das Gesetz wurde im September im Landtag eingebracht und im November desselben Jahres beschlossen, also mit einem wahren Turbo. Nachbesserungen haben im Konsens ich bin auch dem jetzigen Landtag sehr dankbar dafür, dass das immer gemacht wurde im Bereich Grünlandumbruch stattgefunden, um die Regelungen für Kommunen und Landwirte praktikabler umsetzbar zu machen. Die Regelung für den erweiterten Erschwernisausgleich wurde jetzt endlich von der EU-Kommission genehmigt und wird rückwirkend ab dem Kalenderjahr 2021 gewährt. Damit sollen die Leistungen, die die Landwirtschaft zum Beispiel für einen verbesserten Wiesenvogelschutz erbringt, finanziell ausgeglichen werden. Der Genehmigungsbeschluss der EU-Kommission sieht vor, dass diese insgesamt fünf Fördermaßnahmen teilweise über die Notifizierung und teilweise als De-minimis-Beihilfe gewährt werden. Zu Punkt 2 a: Die Ökologischen Stationen wurden gestärkt: Derzeit gibt es 28 Einrichtungen zur Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten, davon 16 neue Einrichtungen seit dem Jahr 2022. Zudem gibt es seit 2023 das war ein Wunsch die Förderung einer Vernetzungsstelle für die Ökologischen Stationen, damit sie sich zusammentun und miteinander austauschen können. Diese dient der Qualifizierung, der Bündelung von Fragestellungen, dem Erfahrungsaustausch sowie gemeinsamen Projekten. Für die Förderung wurde eine neue Richtlinie mit erheblichen Erleichterungen erarbeitet und auch eine dauerhafte Finanzierung sichergestellt. Darüber hinaus werden sechs Naturschutzstationen durch das Land betrieben. Damit sind die Natura-2000-Gebiete in Niedersachsen fast vollständig über die Stationen betreut und bieten so gute Unterstützung für diese wichtige europäische Aufgabe. Für den Wiesenvogelschutz haben wir auch eine Vielzahl von Programmen erarbeitet. Ich bin ganz froh, dass in der Unterarbeitsgruppe Wiesenvogelschutz ein gemeinsames Konzept für zusätzliche freiwillige Maßnahmen mit Landwirten erarbeitet worden ist. Es ist immer spannend, wenn man zum Beispiel in Ostfriesland ist und der NABU und das Landvolk einem sagen: Wir wollen die Programme vereinfacht haben, unterstützt das doch mit Geld! Auch das Projekt für die modellhafte Erprobung von Naturschutz-Kooperativen des Deutschen Bauernverbands das ist der niederländische Ansatz in verschiedenen Agrarlandschaften das ist das sogenannte MoNaKo-Projekt ist ein niedersächsischer Beitrag. Die Entwicklung zum Wiesenvogelschutz in der AUKM ist positiv. 2013 waren es durch die Landwirte, die dabei mitmachten, 1 479 ha. 2024 waren es schon 2 605 ha. 2025 hat sich der Wert fast verdoppelt: Auf 5 574 ha praktizieren Landwirte eine naturschutzgerechte Nutzung im Sinne des Wiesenvogelschutzes und bekommen dafür auch Geld. Zu Punkt 3: Der Biotopverbund auf 15 % der Landesfläche bzw. 10 % der Offenlandfläche ist jetzt insoweit geeint, dass es ein Konzept aus der AG Naturschutz zur Bilanzierung des Biotopverbundes gibt. In Modelllandkreisen wurde daran gearbeitet, um den landesweiten Biotopverbund in der Praxis auszubauen. Das Niedersächsische Landschaftsprogramm ist dafür eine fundierte Planungsgrundlage. Sowohl im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen als auch über den investiven Naturschutz bestehen Möglichkeiten der Förderung für dieses wichtige landesweite Biotopverbundsystem. Zu Punkt 4 Gewässerrandstreifen: Die Vereinbarung für eine Breite von 3, 5 und 10 m an den Gewässern erster, zweiter und dritter Ordnung ist in Kraft. Die Ausgleichszahlungen laufen. Wir haben das notifiziert bekommen. Die Landwirte erhalten einen Betrag zwischen 649 und 784 Euro/ha. Die Auszahlungen an die Antragstellenden erfolgen seit Ende September 2023. Auch das ist finanziell hinterlegt. Zu Punkt 5 Aktionsprogramm Insekten: Wir haben ein Aktionsprogramm zur Insektenvielfalt aufgelegt. Es laufen Maßnahmen zur Umsetzung eines landesweiten Insektenmonitorings. Das Konzept soll den Erfolg von Maßnahmen für den Schutz von Insekten, die viele Landwirte ergreifen, messbarer machen. Um das Thema noch breiter in der Öffentlichkeit zu verankern, werden wir zusätzlich gesellschaftliche Akteurinnen und Akteure einbeziehen. Zu Punkt 6 Aktualisierung der Roten Listen: Manche Listen sind 20 bis 30 Jahre alt. Wir müssen wissen, wo Gefährdungen bestehen und wo sich wie bei den Libellen sogar Verbesserungen ergeben haben. Man sieht: Wir kommen beim Fließgewässerschutz voran. Wir haben dort sogar eine Verbesserung erreicht: Es sind weniger Arten bedroht. Derzeit wird an den Listen für folgende Organismengruppen gearbeitet: Säugetiere, Amphibien und Reptilien, Heuschrecken, Großschmetterlinge, Wildbienen, Käfer, Binnenmollusken, Gefäßpflanzen, Großpilze, Urzeitkrebse, Zikaden und Armleuchteralgen die gibt es wirklich; das ist eine eigene Gruppe. Aktualisiert wurden bis jetzt folgende Listen: 2021 Libellen, 2022 Brutvögel, 2023 Fische, Rundmäuler und Großkrebse. Zu Punkt 7 Kompensationskataster: Es ist ganz wichtig zu wissen, wo die Ausgleichsflächen liegen, gerade auch für das Biotopverbundsystem. Nach der Ausschreibung ist jetzt auch die Stelle im Ministerium besetzt, um das digitale Kompensationsverzeichnis umzusetzen. Die Änderung ist über das Niedersächsische Naturschutzgesetz erfolgt. Es wird intensiv daran gearbeitet. Im Ergebnis soll es öffentlich einsehbar sein. Was mich sehr freut und worauf viele andere Länder schauen: Wir haben eine Arbeitshilfe zur Produktionsintegrierten Kompensation einvernehmlich zwischen Landvolk und Umweltverbänden geschaffen. Das heißt, wenn eine Kompensation stattfindet, muss die Fläche nicht aus der Nutzung genommen werden, sondern man kann Landwirte dafür fördern, dass sie zum Beispiel Hecken pflegen, Biotopschutz betreiben, Ökolandbau betreiben. Das ist eine Win-win-Strategie. Wir haben eine umfangreiche Arbeitshilfe für die Kommunen erstellt. Das ist auch ein wichtiger Beitrag zum Biotop- und Artenschutz. Zu Punkt 8: Neben der Koordinierungsstelle zum Biotop- und Artenschutz sind aktuell zehn regional koordinierende BeraterInnen in neun Regionen tätig. Sie bündeln und vernetzen die regionalen Aktivitäten und Initiativen zum Biotop- und Artenschutz und führen die direkte Beratung der Landwirte zur Biodiversität durch. Es erfolgen Vernetzungstreffen zu einzelbetrieblichen Maßnahmen. Miriam Staudte und ich finden es im Lenkungskreis immer sehr spannend, wenn die Landwirte und die Umweltverbände sagen, sie wollen da mehr Beratung. Die Landwirte haben einen höheren Bedarf. Dafür haben wir jetzt zusätzliches Geld in die Hand genommen. Die Beraterstellen sind bis 2026 finanziell abgesichert. Bis Ende 2025 war das über das Programm „Stadt.Land.Zukunft" der Fall, ab 2026 wird die Maßnahme über den Wirtschaftsförderfonds finanziert. Also, wir wollen mehr Beratung für Landwirte zur Artenvielfalt anbieten können. Zu Punkt 9 - Vorbildfunktion des Landes - :. Der Anteil von ökologischem Landbau auf den landwirtschaftlichen Flächen des Landes liegt nun bei ca. 14 %. 10 % waren das Mindestziel, wir sind also über der gesetzlichen Zielmarke. An einer weiterführenden Umstellung auf den ökologischen Landbau wird gearbeitet. Zum Wald. Im Solling, bei mir vor Ort, wurde zusätzlich ein 1 000 ha großes Wildnisgebiet geschaffen - nicht von mir, sondern bereits von meinem Vorgänger. Dort findet seit 2021 keine reguläre Waldbewirtschaftung mehr statt. Zur Verbreitung der Luchspopulation aus dem Harz in den Solling wurde dort eine Luchsin ausgesetzt, die, wie ich gesehen habe sie ist einer Studentin letztens in die Fotofalle getappt, sogar Nachwuchs bekommen hat. Das Luchsprojekt verbreitet sich somit aus dem Harz weiter in Richtung Weser - auch ein wichtiger Beitrag. Zu Punkt 10 - Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union - : Auch dazu haben wir gemeinsame Forderungen erhoben, zuletzt auch wieder auf der genannten Veranstaltung. Die Partner des „Niedersächsischen Wegs" sind sich einig, dass notwendige Erleichterungen für die Landwirtschaft, zum Beispiel eine Entbürokratisierung bei der Landwirtschaft und der Verwaltung, nicht zulasten eines ambitionierten Beitrags etwa im Bereich des Schutzes der Biodiversität in unserer Kulturlandschaft gehen dürfen, und entwickelten gemeinsame Lösungsvorschläge in Richtung Bund und EU. Auch die Diskussion zur neuen EU-Agrarförderperiode hat in den AGen schon begonnen. Zu Punkt 11 - Ökolandbau -: Wir haben erfolgreich eine Unter-AG „Ökolandbau" etabliert. Ziel ist es, den Ökolandbau zu fördern und ihn entlang der Wertschöpfungskette also auch in Kantinen, in Modellregionen zu stärken. Dies erfolgt durch die niedersächsischen Öko-Modellregionen, durch die Förderung von Öko-Versuchsanstellungen und durch die Förderung eines hohen Anteils ökologischer Produkte im bewährten EU-Schulobstprogramm, das wir ja ausgebaut und, ich glaube, mit Mitteln des Landtags aufgestockt haben, damit noch mehr Schülerinnen und Schüler ökologisches Obst bekommen. Der Flächenzuwachs des Ökolandbaus in Niedersachsen von 2022 zu 2023 lag bei rund 6 000 ha. 2023 haben in Niedersachsen 2 646 landwirtschaftliche Betriebe nach den Kriterien des Ökolandbaus gewirtschaftet. Das Agrarministerium hat es geschafft, die „Öko-Feldtage 2027" nach Niedersachsen, auf den Bauckhof Amelinghausen, zu holen. Sie sehen: Auch der Ökolandbau wächst und gedeiht. Zu Punkt 12 - klimaschonende Bewirtschaftung auf den Äckern sowie Wiesen und Weiden -: Da gibt es schon viele Maßnahmen, zum Beispiel: „Moorschonender Einstau auf Grünlandflächen in Nieder- und Hochmoorgebiete". Das Landvolk hat das begrüße ich sehr gestern eine Klimaschutzstrategie mit, ich glaube, 90 Seiten vorgestellt. Ich habe sie noch nicht ganz gelesen, aber auch darin sind viele Vorschläge enthalten. Das zeigt: Die Landwirtschaft möchte mitarbeiten, sie möchte am Klimarat teilnehmen, und sie möchte unsere Klimaziele auch umsetzen bzw. erreichen. Denn die Landwirtschaft weiß, dass sie das größte Opfer der Klimakrise ist - aufgrund von Hitze, Dürre und Wassermangel. Zu Punkt 13 - Pflanzenschutzmittelreduzierung -: Wir haben 2023 eine realistische Pflanzenschutzmittelreduktionsstrategie geeint - zwischen den Umweltverbänden, dem Landvolk und der Kammer. Das ist bundesweit einzigartig. Es wurde zwar nur eine Reduktion um 25 % bis 2030 vereinbart, aber diese Vereinbarung wurde mit konkreten Maßnahmen, konkreten Förderungen und konkreten gesetzlichen Schritten hinterlegt. Ich sage das vor folgendem Hintergrund: Bayern hat eine Pestizidreduktion um 50 % angekündigt. Ich gehe aber schon jetzt die Wette ein, dass die es nicht hinbekommen werden. Wir hingegen schon. Unser Ziel ist realistisch, weil wir es gemeinsam und im Einvernehmen angehen. Zu Punkt 14 - Neuversiegelung -: Das ist ein ganz wichtiges Thema. Wir haben hier im Landtag ja beschlossen, die Neuversiegelung von Flächen bis zum Jahr 2030 auf unter drei Hektar pro Tag und bis 2050 auf netto null zu reduzieren. Die Partner des „Niedersächsischen Weges" sprechen uns immer wieder auf Themen wie zusätzliche Gewerbegebiete oder Schottergärten an, die ja eine nicht rechtmäßige Versiegelung von Flächen darstellen. Wir haben neben einer Broschüre über die Vorzüge einer flächensparenden Siedlungsentwicklung eine „Argumentationshilfe" für Gespräche von kommunalen Entscheidern mit Bürgerinnen und Bürgern und eine Sammlung von Fördermöglichkeiten zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung, dem Flächenrecycling sowie von Best-Practice-Beispielen herausgegeben. Wir haben als Umweltministerium zudem entschieden, 25 Millionen Euro zusätzlich in die Maßnahme „Brachflächenrecycling" umzuschichten, um zusätzliche Anreize zu schaffen. Außerdem planen wir gerade eine Maßnahme „Photovoltaik auf Altlastenflächen", um auch da die Landwirtschaft zu entlasten und die Kommunen dabei zu unterstützen. Zu Punkt 15 - Dialog zum Wert unserer Lebensmittel und faire Preise für die Landwirtschaft -: Das ist etwas, was uns alle betrifft. Wir müssen lernen, nicht mehr so viel wegzuwerfen, „das ist zu schade für die Tonne." Das ist aber eher ein gesellschaftlicher Dialog. Es geht darum, den Landwirten für ihre anständige Arbeit und eben auch für den Naturschutz faire, anständige Preise zu zahlen. Da ist etwas zur Kommunikation erarbeitet worden. Die Veröffentlichung dieses Papiers ist Anfang 2025 erfolgt. Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung das Bündnis? - Man sieht, der „Niedersächsische Weg" ist eine sehr erfolgreiche Kooperation. Er trägt dazu bei, den Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft gemeinsam kooperativ anzugehen. Ich glaube, ohne diese Kooperation wären wir im Natur- und Umweltschutz nicht da, wo wir jetzt sind. Was sind die Herausforderungen? - Wir haben immer wieder eine ganze Reihe von Problemen mit Bundes- und EU-Recht das können meine Vorgänger bestätigen, zum Beispiel, wenn es darum geht, zu klären, ob das jetzt eine Doppelförderung ist. Ich habe vorhin beschrieben, dass die Erschwernisausgleiche teilweise als De-Minimis und teilweise als Beihilfe bewertet werden. Und das Ganze dauert auch sehr lange: Wir können jetzt erst die Maßnahmen und Anträge von 2021 auszahlen. Es wäre schön, wenn die EU und der Bund uns dort etwas mehr Freiheiten geben würden. Wenn sich Landwirte und Umweltverbände einigen, dann sollte das auch besser unterstützt werden. Außerdem wünschen wir uns, dass man davon wegkommt, nur eine „Entschädigung" zu zahlen. Beispiel: Man macht einen Gewässerrandstreifen, auf dem man nicht düngen und spritzen darf. Wir würden gerne das fordern auch die Landwirte und die Umweltverbände einen Bonus zahlen, wenn man diesen Streifen nicht nur liegen lässt, sondern ihn richtig gut ökologisch aufbaut. Die Naturschutz- und Umweltleistungen von Landwirten müssen besser honoriert werden. Daher wäre es gut, wenn wir dazu die Wege auf Bundes- und EU-Ebene freimachen würden. Das war auch das Thema der dritten Frage: Was kann man lernen? - Der Vorschlag der Verbände auf Bundesebene war, das im Rahmen der Koalitionsverhandlungen, die ja gerade laufen, zu klären. Von Landvolk, Landwirtschaftskammer, NABU und BUND wurde ein Papier mit dem Titel „Nachahmen erwünscht" veröffentlicht und überreicht, das drei konkrete Forderungen an die Koalitionspartner im Bund enthält. Erstens: „Kooperation statt Konfrontation: Der konsensuale Prozess der Abstimmung im Niedersächsischen Weg hat sich bewährt. Er entspricht auch dem Geist der ZKL 'Zukunftskommission Landwirtschaft'". Auf der Bundesebene gab es schon eine ganze Reihe von Kommissionen, zum Beispiel die Borchert-Kommission oder die Zukunftskommission Landwirtschaft. Aber das Fehlende war: Die Politik war nicht dabei, und die Politik hat es vor allem nicht umgesetzt. Das löste bei Umweltverbänden und Landwirtschaft einen großen Frust aus. Deshalb ist der Wunsch, es so zu machen, wie wir es in Niedersachsen machen. Es ist für Abgeordnete nicht immer einfach, wenn die sich auf eine Formulierung einigen und wir das dann dem Landtag vorlegen. Aber nach dem Vertrag machen wir das, wenn beide Seiten einverstanden sind, das zu machen. Also, es geht darum, frühzeitig die Verbände zu beteiligen. Der zweite Punkt betrifft die Langfristigkeit: „Verbindlichkeit schafft Vertrauen". Es hält sich immer so ein bisschen die Waage. Einmal gab es die großen Volksbegehren in Bayern und in Niedersachsen, mit denen die Umweltseite Druck machte. Dann gab es die Bauernproteste, die auch wir in Niedersachsen hatten, bei denen man gegen Auflagen war. Dieses Pendel schwingt immer wieder in Richtung beider Seiten. Am Ende führt das nach allen Erfahrungen immer zu Frust, weil es dann doch nicht so ist, wie sich die jeweilige Seite das wünscht. Der Weg ist: Wenn man sagt, die Leistungen der Landwirte für den Naturschutz müssen finanziell honoriert werden, wir müssen das gemeinsam erarbeiten, dann ist das ganz Wichtige, was sie fordern, dass es langfristige, beständige Regelungen, Förderprogramme und Gesetzesvorhaben gibt, die eine Planungssicherheit über ein paar Jahre geben. Das ist das Tolle, finde ich. Daher habe ich auch die Vorgängerregierung, die Große Koalition, gelobt. Jetzt setzt eine rot-grüne Regierung das um. Ich wünsche mir für weitere Perioden, dass man dabei bleibt, weil natürlich nicht nach jedem Regierungswechsel die Maßnahmen wieder umgeschmissen werden sollten. Der letzte Punkt, den Sie gefordert haben, ist die „Finanzierung von Gemeinwohlleistungen: Landwirtinnen und Landwirte benötigen eine verlässliche Finanzierung für die von ihnen erbrachten ökologischen Leistungen. Neben einem finanziellen Ausgleich für besondere Bewirtschaftungsauflagen bedarf es einer einkommenswirksame Honorierung zusätzlicher Leistungen mit Anreizcharakter." Man muss also eine Belohnung bekommen, wenn man eine Hecke pflanzt, wenn man Bäume pflanzt, wenn man Landschaftspflege macht, wenn man was für das Klima tut, wenn man was für den Gewässerschutz tut, für die Umwelt tut. Das wäre ein guter Weg. Die GAP ist entsprechend auszurichten, fordern beide Seiten. Darüber hinaus kann das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz damit werden zum Beispiel Wälder, Moore, Auen unterstützt einen wichtigen Finanzierungsbeitrag leisten. Der letzte Punkt das wird auch immer gern gefordert, danach wird immer gefragt, ich hoffe, das kommt auch beim Bund an: Es gibt ja Ausgleichszahlungen für den Turbo beim Windenergieausbau. Die sackt momentan das Bundesumweltministerium ein, und man kann dann Artenhilfsprogramme beantragen. Die Partner das Landvolk, BUND Niedersachsen und NABU sagen, die Gelder für die Ausgleichszahlungen für Artenhilfsprogramme sollten auch in die Bundesländer fließen, in denen die Windenergieanlagen gebaut werden. Das wäre nur fair und gerecht. Wir wollen also, dass auch das umgesetzt wird: dass mehr Geld für Artenschutz vom Bund nach Niedersachsen kommt. Danke schön fürs Zuhören.
