Christian Meyer
Wie gut ist das Land auf einen Katastrophenfall im neuen LNG-Terminal vorbereitet?
für die Landesregierung gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort. Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ist die Frage der Versorgungssicherheit und des erforderlichen Weges in eine diversifizierte und unabhängige deutsche Gasversorgung in den Blickpunkt gerückt. So hat Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner Regierungserklärung vom 27. Februar 2022 den Bau von LNG-Terminals u. a. in Wilhelmshaven angekündigt, dies als Beitrag zur Vermeidung einer Gasmangellage in diesem Winter sowie den Folgewintern. So war die niedersächsische Landesregierung bzw. Landesverwaltung fest entschlossen, zu zeigen, dass sie in der Lage ist, diese Herausforderung von nationalem Belang gemeinsam mit dem Bund zu stemmen. Ein LNG-Terminal als logistischer Knotenpunkt für die Entladung von LNG-Schiffen, der Regasifizierung und Einspeisung in das Gastransportnetz musste innerhalb von acht Monaten erstellt werden. Ich bin froh, Ihnen mitteilen zu können, dass Niedersachsen mit seinen Unternehmen und Behörden dies in Rekordzeit geschafft hat. Gestern konnten wir die emissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche Genehmigung mit hohen Umwelt- und Sicherheitsstandards veröffentlichen. Das erste deutsche LNG-Terminal in Wilhelmshaven wird damit einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in diesem Winter leisten. Wie Sie sicher mitbekommen haben, erfolgt am kommenden Samstag gemeinsam mit der Bundesregierung die Einweihung des Projekts. Ich betone: Trotz des Tempos gibt es keinen Umweltrabatt. Die gewässerökologischen Auswirkungen wurden genauso wie alle anderen relevanten Umweltbelange intensiv geprüft, ebenso wie die über 300 Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung. Das LNG-Beschleunigungsgesetz hat zwar das Verfahren beschleunigt, aber bei den Umweltanforderungen selbst gibt es absolut keine Abstriche. Wir haben gezeigt, wie Niedersachsen-Geschwindigkeit geht, und ich füge hinzu: Dieses Tempo brauchen wir auch ganz dringend beim Klimaschutz und beim Ausbau der erneuerbaren Energien. (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD) Mein herzlicher Dank geht an alle Beteiligten, an unsere Genehmigungsbehörden, die am Sonntag diese Bescheide fertiggestellt haben, die Behörden der Kommunalverwaltung, die Vorhabenträger sowie die zahlreichen Kolleginnen und Kollegen auf den Baustellen. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit der verschiedenen staatlichen Stellen erstreckt sich selbstverständlich auch auf die wichtigen Themen der Sicherheit sowie des Brand- und Katstrophenschutzes. Seit Aufnahme der Bauarbeiten besteht mit Blick auf den geplanten Betrieb der FSRU ein intensiver Austausch der zuständigen Genehmigungs-, Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden. Neben der Stadt Wilhelmshaven als zuständiger Behörde für den Katastrophenschutz, der städtischen Feuerwehr, dem Gewerbeaufsichtsamt, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), verschiedenen Stellen der Polizei, dem örtlich zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) und der Hafensicherheitsbehörde wurden sowohl die baustellenverantwortlichen Firmen, die gegenwärtigen und zukünftigen Betreiber als auch der Eigentümer der Land- und Wasserflächen beteiligt. Diese Zusammenarbeit dient nicht nur dem gegenseitigen Informationsaustausch, sondern auch der Abstimmung der notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Schadensfällen sowie zur Bekämpfung möglicher Schadensereignisse. Durch die Beteiligung der benannten zuständigen Behörden und privaten Unternehmen wurden und werden die erforderlichen Sicherheitsaspekte angemessen gewürdigt. Zu den zwischen den Behörden abgestimmten Sicherheitskonzepten zählen u. a. der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Wilhelmshaven sowie die Bekanntgabe von Sicherheitsinformationen an die Öffentlichkeit nach der Störfallverordnung sowie weitere einschlägige Katastrophenabwehrpläne. (Vizepräsident Marcus Bosse übernimmt den Vorsitz) Ein weiteres gutes Beispiel für die enge Zusammenarbeit der niedersächsischen Sicherheitsbehörden ist beispielsweise die Stärkung der Hafensicherheitsbehörde. Seit Ende November bzw. Anfang Dezember dieses Jahres sind dort zwei Beschäftigte des Polizeivollzugsdienstes tätig, die vom Innen- an das Wirtschaftsministerium abgeordnet wurden. Damit wird sichergestellt, dass die Fachkenntnisse der Polizei unmittelbar in die Tätigkeit der Hafensicherheitsbehörde einfließen können. Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle dem ehemaligen Staatssekretär Dr. Lindner, der diese Zusammenarbeit noch mit Staatssekretär Manke ermöglicht hat. Aktuell baut das Havariekommando, die gemeinsame Einrichtung von Bund und Küstenländern, entsprechende Fachkompetenz auf. In diesem Zusammenhang wurden bundesseitig dem Havariekommando kurzfristig zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. Auch hier mein herzlicher Dank für die gute Zusammenarbeit. Sie sehen: Das Projekt hat gezeigt, wie professionelles Projektmanagement geht. Damit leistet Niedersachsen einen wesentlichen Beitrag zur nationalen Versorgungssicherheit. Sowohl bei der Umwelt als auch bei der Sicherheit gibt es keinen Rabatt. Weitere Projekte sind nächstes Jahr zu realisieren. Wir haben viel vor für Versorgungssicherheit und bezahlbare Energie für die Menschen in diesem Land. Nutzen wir diesen Schwung auch zur klimaneutralen Transformation von Gesellschaft und Industrie! Zu Ihren Fragen: Zu Frage 1: Die gesamte Anlage - FSRU und Nebeneinrichtungen auf dem Anleger und am Land - unterliegt den geltenden rechtlichen Anforderungen, u. a. dem BImSchG und im Besonderen dem Störfallrecht. Der Anlagenbetrieb wird durch den Betreiber selbst und staatlich überwacht. Eine Schädigung Dritter oder eine Umweltverschmutzung lassen sich naturgemäß nie gänzlich ausschließen. Der Betreiber ist nach dem BImSchG u. a. verpflichtet, für ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gefahren zu sorgen und Vorsorge gegen Gefahren nach dem Stand der Technik zu treffen. Nach dem Störfallrecht hat der Betreiber darüber hinaus die nach Art und Ausmaß der möglichen Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Störfälle zu verhindern, und vorbeugende Maßnahmen zu treffen, um die Auswirkungen von Störfällen so gering wie möglich zu halten. Diese Betrachtungen zu den Betreiberpflichten wurden in dem emissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durchgeführt. Die Anlage unterliegt zudem dem Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG). Danach hat der Betreiber für Schäden gegenüber Dritten oder Umweltschäden eine entsprechende Deckungsvorsorge z. B. in Form einer Haftpflichtversicherung vorzuhalten. Zu Frage 2: In dem BImSchG-Genehmigungsentwurf sind zahlreiche Nebenbestimmungen mit Anforderungen an Ausrüstung und Personal, Übungen sowie Schulungen der gemeinsamen Werkfeuerwehr Uniper-Vynova, der Feuerwehr Wilhelmshaven und der Feuerwehreinsatzkräfte der maritimen Gefahrenabwehr vorgesehen. Diese Anforderungen sind Teil der geplanten Genehmigung und vom Antragsteller zu gewährleisten. Die örtlich zuständigen Gefahrenabwehrbehörden und das Wirtschaftsunternehmen als Betreiber der LNG-Anlagen stellen ihre Gefahrenabwehrstrukturen und Gefahrenabwehrkräfte entsprechend den durch die Inbetriebnahme des LNG-Terminals entstehenden Gegebenheiten auf, rüsten sie aus, setzen sie ein und bilden sie aus. Das Havarie-Kommando wurde bereits früh in die Thematik eingebunden und baut aktuell entsprechende Fachkompetenz auf. Zu Frage 3. Welche Schäden für den Naturpark Wattenmeer erwartet die Landesregierung für den Fall einer Katastrophe wie in Texas? Zum einen meint die antragstellende Fraktion anscheinend den Nationalpark Wattenmeer und das geschützte Weltnaturerbe. Denn einen Naturpark Wattenmeer gibt es nicht.
