Gerald Heere
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023
Gerald Heere, Finanzminister: Ein paar Tage durfte ich schon. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Situation in Niedersachsen bleibt bestimmt von der weltpolitischen Lage und dem völkerrechtswidrigen Angriff der russischen Föderation auf die Ukraine mit all seinen Folgen im Hinblick auf Energieversorgung, Inflation oder Fluchtbewegungen auch hier bei uns. Der zweite Nachtragshaushalt 2023, dessen Entwurf ich heute für die Regierung einbringen darf, setzt unmittelbar dort an. Während der erste Nachtrag, den Sie am 30. November des letzten Jahres beschlossen haben, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Krisenbewältigung geschaffen hat, antworten wir mit diesem zweiten Nachtragshaushalt auf weitere drängende aktuelle Herausforderungen. Mit dem Entwurf zu diesem Nachtrag bewegen wir ein zusätzliches Volumen von 776 Millionen Euro. Zusammen mit den Bundesmitteln, die zum Teil durchlaufen, z. B. wegen der Wohngeldreform, oder als zusätzliche Kofinanzierungsanteile des Bundes, die wir eingeworben haben, zur Verfügung stehen, beläuft sich das zusätzliche Ausgabevolumen auf rund 1,5 Milliarden Euro. Ein Großteil der zusätzlichen Landesmittel, nämlich 472 der 776 Millionen Euro, wird in insgesamt vier Bausteinen für die Bewältigung des Fluchtgeschehens und die Entlastung der Kommunen eingesetzt. Erstens. Für 110 Millionen Euro stocken wir die Aufnahmekapazitäten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen auf 20 000 Plätze auf. Dazu dienen auch zusätzliche 60 Vollzeiteinheiten Personal. Dadurch schaffen wir auch in angespannten Zeiten auf der einen Seite die Voraussetzungen für geordnete Aufnahmeverfahren und geben den Kommunen auf der anderen Seite Planungssicherheit - und die ist dringend notwendig. (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD) Zweitens. Wir stellen aufgrund des Aufnahmegesetzes 135 Millionen Euro zusätzlich für die Kostenabgeltungspauschale zur Verfügung. Drittens. Wir leiten von 143 Millionen Euro Bundesmitteln für die Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine insgesamt 78 % - das sind 112 Millionen Euro - unmittelbar an die Kommunen weiter, und zwar in zwei Blöcken: auf der einen Seite 62 Millionen Euro für die Übernahme des kommunalen Anteils der Kosten der Unterkunft und auf der anderen Seite 50 Millionen Euro für die Kosten bei der Bereitstellung von Unterkünften, die sogenannten Vorhaltekosten. Hierüber konnte unter Beteiligung des Innenministeriums, des Sozialministeriums und der Staatskanzlei mit den kommunalen Spitzenverbänden Einigkeit erzielt werden. Ich möchte allen Beteiligten auch an dieser Stelle für die konstruktiven Diskussionen danken. (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD) Viertens. Weitere 115 Millionen Euro aus der Steuerverbundabrechnung kommen auch unmittelbar den Kommunen zugute. Sie sehen an all diesen Punkten: Die Niedersächsische Landesregierung ist und bleibt auch in schwierigen Zeiten verlässliche Partnerin unserer Kommunen, und das ist auch gut so. Auch über das Thema der aktuellen Fluchtbewegungen hinaus konzentrieren wir uns in diesem Entwurf auf vordringliche aktuelle Herausforderungen und Investitionen. Neben den Rechtsverpflichtungen oder der technischen Abbildung der Regierungsbildung will ich drei zentrale Kategorien nennen. Erstens: Bereitstellung von Mitteln für prioritäre Maßnahmen und Projekte, die noch nicht ausfinanziert waren. Es gibt Lücken, die wir mit dem Nachtrag dringend schließen müssen. Dazu gehört u. a. die Fortsetzung der „Sprach-Kitas“, aus deren Förderung der Bund ausgestiegen ist. Wir finanzieren 12 Millionen Euro noch in 2023, und weitere Verpflichtungsermächtigungen über 38 Millionen Euro sind in den beiden nachfolgenden Maßnahmen enthalten. Weiter geht es um die Fortsetzung der Richtlinie Qualität in Kitas und die Dynamisierung der Jahreswochenstundenpauschale - 68 Millionen Euro -, um Investitionen in große Krankenhausstrukturprojekte hier bringen wir Verpflichtungsermächtigungen über 210 Millionen Euro für die folgenden drei Jahre aus und um die Schaffung von 44 zusätzlichen Plätze beim Maßregelvollzug, wo wir Verpflichtungsermächtigungen über 23 Millionen Euro ausbringen. Sie sehen, dass die Landesregierung in diesem Bereich, in dem es Lücken gab, eine Priorität auf Maßnahmen u. a. der frühkindlichen Bildung und der Gesundheitsversorgung legt. Lücken oder weitere Verzögerungen können wir uns in diesen Punkten nicht leisten. Sie werden durch diesen Nachtrag vermieden, und auch dafür ist es gut, dass wir diesen Nachtrag gemacht haben. (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Anne Kura [GRÜNE]: Richtig gut!) Ein zweiter Bereich: Bereitstellung von Kofinanzierungsmitteln, um aus 1 Euro Landesgeld mehr zu machen. Dazu gehören z. B. eine Kofinanzierung des erhöhten Bundesanteils bei Wohnungsbauprogrammen - 22 Millionen Euro -, die Kofinanzierung zusätzlicher Bundesmittel beim GAK-Hochwasserschutz - 3,5 Millionen Euro -, zusätzliches Landesgeld bei der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung oder den überbetrieblichen Berufsbildungsstätten 12 Millionen Euro und Verpflichtungsermächtigungen über 31 Millionen Euro bei der GAK ländlicher Raum, um Bundesmittel der Folgejahre zu binden. Auch hier gilt: Mit diesem Nachtrag sorgt die Landesregierung dafür, dass Landesmittel gehebelt und mehr Investitionsmittel daraus gewonnen werden können. Ohne diesen Nachtrag würden Bundesmittel liegen bleiben. Das wollten wir auf jeden Fall verhindern, und das können wir auch mit diesem Nachtrag. (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD) Ein dritter Bereich: Einstieg in prioritäre politische Maßnahmen dieser Landesregierung. Ich nenne ein paar Beispiele: Mittel zur Konzeptentwicklung der Investitionsgesellschaften wie der Landeswohnungsgesellschaft und der Photovoltaikausbau auf landeseigenen Dächern. Sie haben vorhin in der Aktuellen Stunde schon über diese Fragen diskutiert. Da gibt es ein Programm. Viele Dächer müssen wir aber überhaupt erst ertüchtigen, um dort PV-Anlagen aufbringen zu können. Auch dafür stellen wir zusätzliches Geld zur Verfügung. Zudem werden wir jetzt einen Sanierungsfahrplan unserer Gebäude nach dem vereinbarten Prinzip „worst first“, also die schlechtesten Gebäude zuerst, starten. Dazu gehören 48,6 Millionen Euro für das LAVES in Lüneburg, 31 Millionen Euro für die Zentrale Polizeidirektion hier in Hannover und 10 Millionen Euro für das Polizeikommissariat Peine. Auch diese Liste wird kontinuierlich länger werden. 100 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsförderfonds haben wir für den Landesanteil am Ausbau der Liegeplätze 5 bis 7 in Cuxhaven festgelegt, womit wir auch den Offshore-Windenergie-Ausbau entsprechend vorantreiben können. Zudem starten wir mit u. a. acht Vollzeiteinheiten Personal in die Taskforce Energiewende. Sie sehen auch an dieser Stelle und für den Baustein 3: Mehr Investitionen in unsere Infrastruktur und mehr Klimaschutz sind zentrale Prioritäten dieser Landesregierung. Hier müssen wir so schnell wie möglich anfangen und setzen mit diesem Nachtragshaushalt erste wichtige Schritte um. Auch dafür ist es gut, diesen Nachtragshaushalt gemacht zu haben. (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD) Schlussbemerkung: Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat erhebliche Auswirkungen auf Niedersachsen. Darauf haben wir schnell und massiv mit einem ersten Nachtrag reagiert. Die inflationsbedingt hohen Steuermehreinnahmen haben wir damals zur Finanzierung dieser dringend erforderlichen zusätzlichen Ausgabenbedarfe mit dem ersten Nachtrag im November verplant. Der Spielraum in diesem zweiten Nachtrag ist daher begrenzt. Wir finanzieren den zweiten Nachtrag insbesondere aus Bundesmitteln für Geflüchtete und Kita-Qualitätsmittel, die auch wieder in diese Bereiche fließen - das habe ich gerade ausgeführt -, sowie aus der Abrechnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs 2022. Hinzu kommt, dass der Haushalt 2023 noch von der alten Landesregierung aufgestellt wurde, und alles dies zusammen macht deutlich, dass ein grundlegender Einstieg in die Umsetzung des Koalitionsvertrages erst mit dem Haushalt 2024 möglich sein wird. Nichtsdestotrotz kann sich auch dieser Nachtrag für 2023 wirklich sehen lassen. Mit diesem Nachtrag schreiben wir Planungen fort, bearbeiten drängende Herausforderungen und setzen vor allem in Richtung der Kommunen ein wichtiges Zeichen der Unterstützung. Wir schaffen es, trotz schwieriger Rahmenbedingungen mit pragmatischer Prioritätensetzung Lücken zu schließen und dringend notwendige Investitionen in Bildung, Gesundheitswesen, Infrastruktur und Klimaschutz auf den Weg zu bringen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)
