Nadja Weippert
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Ich freue mich, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun Klarheit und Rechtssicherheit erhalten. Eine Verstetigung der während der Pandemie geschaffenen Möglichkeit für kommunale Mandatsträger*innen, an Sitzungen der Kreistage, kommunalen Räte und Ausschüsse auch per Videokonferenztechnik teilzunehmen, ist der richtige und vor allem zeitgemäße Weg, um politisch engagierte Menschen auch zukünftig für dieses unentbehrliche Ehrenamt zu gewinnen. Schließlich haben sich Videokonferenzen in den letzten Jahren als „business as usual“ etabliert. Dabei wird nicht nur die Vereinbarkeit von Mandat und Familie erleichtert, sondern zudem so mancher Fahrtweg und damit wertvolle Zeit gespart. Klar ist aber auch, dass der persönliche Kontakt durch nichts 100-prozentig zu ersetzen ist. Deshalb handelt es sich hier lediglich um eine Kann- und keine Musslösung. Mit dem vorliegenden Entwurf möchten wir den niedersächsischen Kommunen dauerhaft diese Wahlmöglichkeit geben. Darüber hinaus nehmen wir Änderungen am Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz vor, die die guten Erfahrungen mit Sitzungen der Personalvertretungen als Video- oder Telefonkonferenzen während der Pandemie in allgemeine Regelungen umsetzen. Die Arbeits- und Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen stärken wir zusätzlich, indem wir für unstreitige Angelegenheiten ohne Erörterungsbedarf die Möglichkeit der Beschlussfassung im Umlaufverfahren schaffen. Einigungsstellen hingegen haben als Schlichtungsstellen eine besondere Funktion. Deshalb soll die Durchführung von Video- oder Telefonkonferenzen durch Einigungsstellen nur dann zugelassen werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Liebe Kolleg*innen, ich danke allen Beteiligten für die vorangegangene konstruktive Beratung und bitte um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank.
