André Hüttemeyer
Arbeitsstättenverordnung in den niedersächsischen Strafvollzugsanstalten umsetzen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja nicht bekannt dafür, dass ich bei Tagesordnungspunkten der AfD etwas Positives sage. Aber ich wollte eigentlich mal mit etwas Versöhnlichem anfangen. Das muss ich ein bisschen kürzer fassen. Der hier zu diskutierende Antrag greift nämlich zunächst einmal ein wichtiges Thema auf, das in der Tat unsere volle Aufmerksamkeit erfordert, nämlich die Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im niedersächsischen Justizvollzug und die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen. Dieses Ziel eint, so glaube ich, uns alle hier im Hause über alle Parteigrenzen hinweg. Der AfD-Antrag unterstellt allerdings schon im Titel relativ pauschal, dass es in den niedersächsischen Strafvollzugsanstalten keine Arbeitsplätze nach Arbeitsstättenverordnung gibt. Diese Auffassung teilen wir ausdrücklich nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auf den Bereisungen des Unterausschusses zu den einzelnen Justizvollzugsanstalten und auch auf vielen anderen Besuchen, die wir mittlerweile getätigt haben, ist uns in den letzten acht Monaten einiges klargeworden. Es gibt keine eklatanten oder flächendeckenden Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung. Deswegen teilen wir auch die Ansicht der AfD nicht. Garantieren können wir hier aus dem Landtag die 100-prozentige Einhaltung aller Aspekte der Arbeitsstättenverordnung zu jedem Zeitpunkt natürlich nicht. Auch der Arbeitgeber kann dies sicherlich nicht zu jeder Zeit tun. Daher ist es auch richtig, dass wir die Arbeitsbedingungen und das Umfeld für unsere Bediensteten im niedersächsischen Strafvollzug hier im Hohen Hause diskutieren. Es steht außer Zweifel, dass die Arbeitsstättenverordnung in Niedersachsen verbindlich ist und auch umgesetzt werden muss. Es kommt in der Praxis aber auch entscheidend darauf an, dass Vorgesetzte da, wo sie feststellen, dass es hiervon Abweichungen gibt, diese unverzüglich abstellen. Aber ehrlicherweise erwarten wir als CDU-Landtagsfraktion, dass das Abstellen von offenkundigen Mängeln im Rahmen der exekutiven Verantwortung des Justizministeriums sichergestellt wird. Denn unsere Bediensteten im niedersächsischen Strafvollzug leisten Tag für Tag einen herausragenden Dienst für unser aller Sicherheit. Ihr Dienst für die Gesellschaft mit einem starken Rechtsstaat ist unerlässlich und verdient allerhöchste Anerkennung. Aus diesem Grund begleiten wir auch den bereits zum letzten Plenum im Mai eingebrachten Eintrag von Rot-Grün zur intensiven Untersuchung des niedersächsischen Justizvollzuges im Rahmen einer Organisationsuntersuchung grundsätzlich positiv. Sie wissen: Jeder Grundsatz kennt aber auch eine Ausnahme. Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen greift aus unserer Sicht nämlich nicht alle Punkte auf, sodass wir am 13. Juni dieses Jahres bereits einen Änderungsvorschlag bei der Landtagsverwaltung eingereicht haben. Wir wollen den Antrag der Regierungsfraktionen inhaltlich sinnvoll ergänzen. Elemente, die uns fehlen, sind beispielsweise folgende: bauliche Maßnahmen in die externe Organisationsuntersuchung miteinbeziehen, welche die Sicherheit erhöhen und den Personaleinsatz minimieren; intelligente Systeme prüfen ‑ beispielsweise KI bei Videoüberwachung ‑, welche das Vollzugspersonal entlasten; die Versorgung mit dem medizinischen Personal zu prüfen und gegebenenfalls zu verbessern; den Vergleich unter den Bundesländern hinsichtlich der Personalbemessung und der Rückfallquote herzustellen. Unserer Auffassung nach beinhalten eine umfassende Personalbedarfsanalyse in der Form und eine externe Organisationsuntersuchung ebenfalls Aspekte einer rechtmäßigen Arbeitsumgebung nach Arbeitsstättenverordnung. Unser Vorschlag zum Antrag von Rot-Grün beinhaltet dies jedenfalls ausdrücklich. Denn der Schutz der Gefangenen, aber auch die Arbeitsplatzsicherheit nach Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der baulichen und organisationstechnischen Struktur im niedersächsischen Justizvollzug sind wesentliche Bestandteile unseres Änderungsvorschlags. Der hier vorliegende Entschließungsantrag der AfD, der umfassenden Organisationsuntersuchung vorzugreifen, ist nur ein Versuch, sich hier mit einzuklinken. Sollten im Rahmen der externen Organisationsuntersuchung mit den Ergänzungen aus unserem Änderungsvorschlag Verstöße gegen diese Arbeitsstättenverordnung auffallen, sind diese natürlich ausdrücklich zu benennen und auch abzustellen. Und, meine Damen und Herren von der AfD, lassen Sie mich an dieser Stelle kurz und ausdrücklich sagen: Ich bin eigentlich fassungslos. Ich habe Ihre Hannoversche Erklärung gelesen, die Sie wirklich unterschwellig ‑ am Parlament vorbei ‑ an die Bediensteten des Justizvollzugs geschickt haben. Sie inszenieren sich regelrecht so, als würden Sie als einzige politische Kraft die Interessen der Bediensteten des niedersächsischen Justizvollzuges vertreten. Das finde ich ein Unding! Es reicht aus unserer Sicht nämlich nicht aus, Frau Klages, nur mit populistischen Parolen und lautem Geschrei auf sich aufmerksam zu machen und hiermit versuchen, Stimmen zu fangen. Wahre und echte Unterstützung für echte Lösungen erfordert gute Anträge und nicht bloße Rhetorik und schaumige Versprechen. Die Beschäftigten in unseren Justizvollzugsanstalten verdienen es, dass die Politik sich für sie einsetzt - dass sie sich ehrlich für sie einsetzt und wirklich Maßnahmen für bessere Arbeitsbedingungen ergriffen werden. Das erfordert Engagement, Dialog und vieles mehr. Aus diesem Grund bitten wir schon jetzt um eine positive Begleitung unseres Änderungsvorschlags. Den Antrag der AfD-Fraktion halten wir in diesem Zuge für absolut nicht notwendig. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank, Herr Hüttemeyer. - Der nächste Redner ist Herr Bajus
