Julia Retzlaff
24. Eingabenübersicht
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden bei dieser Petition mit „Sach- und Rechtslage" votieren. Die Petition richtet sich gegen die Praxis der Samtgemeinde Hesel, für bestimmte Hunderassen und deren Mischlinge hier betrifft es einen American-Bulldog-Mix einen erhöhten Hundesteuersatz festzusetzen, da diese von der Kommune als gefährlich eingestuft werden. Der Petent hält dies für willkürlich und rechtlich bedenklich. Die persönliche Betroffenheit des Petenten ist aufgrund der Höhe der Hundesteuer wirklich nachvollziehbar, doch kann der Landtag der Petition aus rechtlichen Gründen nicht entsprechen. Die Praxis der Samtgemeinde wurde bereits gerichtlich überprüft und als verhältnismäßig bestätigt. Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes spricht den Kommunen ausdrücklich das Recht zu, ihre örtlichen Abgaben eigenverantwortlich auszugestalten und dabei auf lokale Gegebenheiten zu reagieren. Die Hundesteuer ist eine solche kommunale Aufwandssteuer, die unter die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung und Finanzhoheit fällt. Deshalb sind wir verfassungsrechtlich nicht in der Lage, diese Gestaltungsfreiheit weiter zu beschneiden. Daher bleiben wir beim Votum „Sach- und Rechtslage". Danke schön.
