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Evrim Camuz

GRÜNE 25.09.2024 5:55 min Tagungsabschnitte 19/19

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Niedersächsische Landesbeauftragte oder den Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der 19. Dezember 2016 war ein schlimmer Tag für unsere Bundeshauptstadt, für uns alle. Damals tötete ein islamistischer Attentäter 12 Menschen, verletzte fast 170 weitere Menschen, und das teils schwer. Ein weiteres Opfer starb im Oktober 2021 an den Langzeitfolgen seiner Verletzung. Das Attentat vom Breitscheidplatz traumatisierte darüber hinaus hunderte von Angehörigen. Und nein, Frau Klages, wir ignorieren das nicht, sondern ich spreche es hier bewusst an. Sehr geehrte Abgeordnete, wir reden heute über sogenannte straftatbezogene Großschadensereignisse, Ereignisse mit einer Vielzahl von Toten oder Verletzten, bei denen eine Straftat als Ursache nicht von vornherein auszuschließen ist - und nach unserem vorliegenden Gesetzentwurf nun auch über politisch oder extremistisch motivierte Taten, bei denen lediglich einzelne Menschen verletzt oder getötet wurden, Ereignisse, von denen wir hoffen, dass wir sie niemals in unserem Land erleben werden. Damals waren Opfer und ihre Angehörigen auf sich gestellt. Die Hilfe, die sie so dringend in diesem Ausnahmezustand benötigt haben, konnte in dem Moment nicht automatisiert zur Verfügung gestellt werden. Infolgedessen forderte der Bundesbeauftragte für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz in seinem Abschlussbericht eine aufsuchende Opferberatung und Opferunterstützung. Genau aus diesem Grund wurde unter anderem auch hier in Niedersachsen eine zentrale Anlaufstelle für alle Opfer von Straftaten und ihnen nahestehenden Personen geschaffen. In unserem vorliegenden Gesetzentwurf gehört es unter anderem zur Aufgabe des Opferschutzbeauftragten, Informationen über Opferunterstützung sowie Kontakte zu geeigneten Unterstützungssystemen auf Anfrage von Betroffenen jedweder Straftaten zu vermitteln. Aber wie erreicht der Landesbeauftragte die Betroffenen eines Großschadensereignisses im konkreten Fall? Wie unterbreitet er sein Hilfs- und Unterstützungsangebot? Manche ahnen es vielleicht und Herr Plett hat es auch schon angesprochen, wir befinden uns inmitten eines Spannungsverhältnisses zwischen Opferschutz einerseits und informationeller Selbstbestimmung andererseits. Die Große Koalition in der letzten Wahlperiode konnte diesen Konflikt nicht auflösen. Für uns Grüne war das Austarieren dieser zwei Interessen freilich nicht einfach. Viele Gespräche wurden intern geführt. Unsere Antwort gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Opferschutz und unserer Koalitionspartnerin fällt zugunsten eines schnellen und unbürokratischen Opferschutzes aus. Das bestehende Einwilligungserfordernis zur Nutzung von Daten betroffener Opfer nach einem solchen Ereignis stand der Arbeit des Opferschutzbeauftragten bisher entgegen. Wir aber wollen den Landesbeauftragten dabei unterstützen, die Betroffenen proaktiv und unbürokratisch zu kontaktieren. Er soll in Sachen Opferschutz der erste Ansprechpartner sein und Hilfsangebote vermitteln. Er soll schlussendlich in die Lage versetzt werden, seine Aufgaben richtig wahrnehmen zu können, und nicht durch unsichtbare Hürden gebremst werden. Eigentlich sollte es die CDU-Fraktion doch freuen, redet sie doch immer vom Bürokratieabbau. Genau das ist Bürokratieabbau. Das große Ziel dieser Änderung ist, so opfersensibel wie möglich zu verfahren. Unterstützen wir also die Betroffenen frühzeitig, damit sie die notwendige Hilfe erhalten, um das Erlebte zu verarbeiten und langfristige psychische Schäden zu minimieren. Der Opferschutz darf nicht an Bürokratie und Zögern scheitern! Nebenbei entlasten wir auch die Einsatzkräfte. Statt Zettelwirtschaft beim Einholen der Einwilligung betreiben zu müssen, können unsere Einsatzkräfte ihren Aufgaben der Ermittlung und taktischen Lagesicherung nachgehen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass Opfer eines Attentats nach solchen Katastrophen nicht einfach aufzuspüren sind. Verletzte sind verteilt in Krankenhäusern, Unverletzte werden und sollten den Ort des Geschehens so schnell wie möglich verlassen. Diese Koordinierung ist eine massive Aufgabe, die enorme Ressourcen bei den Ermittlungsbehörden bindet. Dabei könnte der Opferschutzbeauftragte sie perfekt wahrnehmen und sich dabei direkt und von Anfang an als Ansprechpartner präsentieren. Er kann ihnen direkt seine Anteilnahme zum Ausdruck bringen und darüber hinaus ihnen bedarfsgerechte Unterstützungsangebote unterbreiten. Wer diese Angebote nicht wahrnehmen möchte so wie Sie es gesagt haben, wird natürlich auch nicht gestört. Nach der initialen Kontaktaufnahme erfolgt die weitere Kommunikation nur auf Wunsch des Betroffenen. Die Autonomie der Betroffenen ist uns ein hohes Gut. Sie sollen selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Dies können sie aber nur, wenn sie über ihre Möglichkeiten informiert werden und ihnen nichts vorenthalten wird. Diese Gesetzesänderung stärkt also die Autonomie somit in einem erheblichen Maße. Die Daten zur erstmaligen Kontaktaufnahme stammen dabei auch nur aus Datenbeständen, die der Polizei bereits bekannt sind. Dadurch ist die Datenübertragung auch angemessen. Die Daten werden erst im seltensten Fall eines Großschadensereignisses übermittelt und dann von dem Opferschutzbeauftragten nur für die Aufgabenerfüllung in genau diesem konkreten Fall verarbeitet. Der Schutz und die Unterstützung unserer BürgerInnen ist grünes Interesse. Dabei ist unser Gesetzentwurf nichts anderes als Ausfluss des Sozialstaatsprinzips, indem der Staat mit der proaktiven Opferunterstützung seiner Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nachkommt. Priorität ist und bleibt aber die Verhinderung von Straftaten. Sollte es aber dennoch zu einem Attentat kommen, unterbreitet der Landesbeauftragte für Opferschutz unaufgefordert und direkt Hilfsangebote, um das Erlebte zu bewältigen. Denn für uns Grüne ist klar: Wir lassen Betroffene nicht alleine. Danke.

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