Björn Meyer
Nach der Grundsteuerreform passiert genau das, was nicht passieren sollte
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Von der AfD wird die Grundsteuer immer wieder gerne als Thema nach oben gezogen, und gerne, Herr Lilienthal, wird auch die Abschaffung der Grundsteuer gefordert. Sie nicken und bestätigen das. Das haben Sie auch hier im Plenum schon getan. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Grundgesetz in Artikel 106 Abs. 6 den Kommunen die Grundsteuer als Steuerquelle zuweist und damit die Grundsteuer auch ein Stück weit Verfassungsrang hat. Das heißt, es ist nicht ganz so einfach, diese Grundsteuer abzuschaffen. Aber ja, wenn da ein Wille wäre, wäre da auch ein Weg. Aber stellen wir uns mal vor, wir würden das tun, wir würden also sagen: Wir schaffen die Grundsteuer ab. Was würde das denn faktisch heißen? Ich habe das einfach mal für meinen Heimatwahlkreis nachgeschaut. Was bedeutet das? - Übrigens der schönste Wahlkreis in Niedersachsen! Das wären für das Ammerland 2023 insgesamt knapp 16 Millionen Euro gewesen, alleine für die Grundsteuer B. Für ganz Niedersachsen sind das laut deutschem Steuerzahlerbund über 1,5 Milliarden Euro. Das ist richtig viel Geld, das wir in irgendeiner Form dann den Kommunen wieder zur Verfügung stellen müssten. Denn die Kommunen würden natürlich berechtigterweise sagen: Wenn ihr uns die Grundsteuer wegnehmt, dann gebt uns das Geld wieder. - Ich bin gespannt, ob Sie diese Forderungen in Ihren Vorschlägen zum Haushalt 2026 darstellen werden. 1,5 Milliarden! Ich persönlich glaube aber, dass die Grundsteuer eine der sinnvollsten Steuerarten ist, die wir haben. Denn die Grundsteuer hat viel mit Kommunalpolitik zu tun. Die Grundsteuer ist dafür da, die Infrastruktur vor Ort in Schuss zu halten. Die Kommunen kümmern sich darum, dass die Infrastruktur Schwimmbäder, Feuerwehren, Straßen, Busverkehr etc. instandgehalten wird. Dafür wird unter anderem die Grundsteuer verwendet. Die Menschen wissen das, und deswegen glaube ich auch, dass die Grundsteuer eine relativ hohe Akzeptanz hat. Ja, über die Höhe wird regelmäßig gestritten. Das Sie haben es gerade erwähnt hat uns das Bundesverfassungsgericht ins Gesetzbuch, wenn man so will, geschrieben und hat gesagt: „Das müsst ihr ändern", denn die Grundsteuer war 2018 eben nicht verfassungsgemäß. Das, sehr geehrter Herr Hilbers das zu sagen, fällt mir jetzt nicht ganz leicht, ist uns in Niedersachsen und auch Ihnen als Finanzminister damals doch relativ gut gelungen. Wir waren ja als Koalitionspartner dabei. Insofern kann ich das sagen. Wir haben ein relativ bürokratiearmes Verfahren gewählt: das Flächen-Lage-Modell. Ja, das Personal in den Finanzämtern musste aufgestockt werden. Das hat aber einfach etwas damit zu tun, dass wir, wenn wir ein neues Modell aufsetzen müssen, das natürlich verwalten müssen. Das Personal wird jetzt in diesen Bereichen wieder runtergefahren, weil wir damit fertig sind. Ab jetzt ist es relativ bürokratiearm, auch im Verhältnis zum Vormodell und auch im Verhältnis zum Bundesmodell. Ich glaube, das haben wir damals ganz gut gemacht. Zu den aktuellen Entwicklungen. Ja, die Kommunen haben zum Teil die Grundsteuern erhöht. Man muss aber auch sagen, wenn man Kommunalpolitik macht, dann macht man das nicht leichtfertig. Ich selbst sitze in meiner Gemeinde Apen im Kommunalparlament. Unser Gemeindekämmerer hat mir den entsprechenden Hebesteuersatz vorgestellt und gesagt: Das ist der einkommensneutrale Hebesatz. - Wir haben es in der Gemeinde Apen geschafft, diesen Hebesatz so durchzuschreiben. Das haben wir übrigens im ganzen Ammerland. Es ist aber nicht allen Gemeinden gelungen, weil die kommunalen Haushalte den aktuellen Entwicklungen folgen müssen, weil wir eben eine hohe Inflation haben. Die Kosten laufen den Kommunen zum Teil davon. Das ist ein Punkt, warum manche Gemeinderäte schweren Herzens, manche Stadträte schweren Herzens die Grundsteuer erhöht haben. Das hat aber nichts mit diesem Gesetz zu tun, sondern mit einer ganz normalen Entwicklung. Ich möchte auch noch auf folgenden Punkt hinweisen. Die Grundsteuer hat eine spezielle Eigenschaft, die fast keine andere Steuer hat. Sie bleibt, wenn wir kein neues Grundvermögen in der Gemeinde bekommen, sprich keine neuen Häuser gebaut werden, grundsätzlich linear gleich. Das ist bei der Einkommensteuer anders. Sie folgt quasi dem Anstieg des Einkommens. Das ist bei der Umsatzsteuer anders. Sie folgt dem Anstieg der Inflation. Das heißt, wenn die Kosten steigen, kommt eine Kommune nicht mit der Grundsteuer hinterher und muss von Zeit zu Zeit eine Anpassung vornehmen. Aber es gehört auch zur Wahrheit, dass wir als Land ein Stück weit die Kommunen dabei unterstützen müssen, damit sie nicht in den Zwang kommen, Steuern nach und nach zu erhöhen. Dazu gehört zum Beispiel, dass wir den Überschuss 2024 zum Teil an die Kommunen ausgeschüttet haben. 640 Millionen Euro sind an die Kommunen gegangen. Auch zum Haushalt 2026 werden wir in dieser Woche noch einiges hören, was den Kommunen finanziell zugutekommt, damit sie ein Stück weit entlastet werden. Das ist wichtig. Das müssen wir als Land Niedersachsen tun, und dafür machen wir Politik. Danke schön.
