landtag-niedersachsen.de ↗

Sophie Ramdor

CDU 23.03.2023 2:09 min Tagungsabschnitte 19/6

Ist die Ganztagsbetreuung für Kinder in Niedersachsen in Gefahr?

Sophie Ramdor (CDU): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Ist die Ganztagsbetreuung für Kinder in Niedersachsen in Gefahr?“ Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter vom 2. Oktober 2021 wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt und der hierfür erforderliche Infrastrukturausbau unterstützt. Das Ganztagsfinanzhilfegesetz als Bestandteil des Ganztagsförderungsgesetzes ist am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten. Ende 2020 haben die Länder und der Bund mit der Unterzeichnung einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung das erste Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gestartet, mit dem der Bund den Ländern 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat. Am 15. Dezember 2020 ist außerdem das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ in Kraft getreten. Zusammen mit den Mitteln aus dem ersten Investitionsprogramm werden den Ländern und Kommunen über dieses Sondervermögen Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Aktuell befindet sich die Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter im Ratifizierungsprozess. Dies vorausgeschickt, fragen wir die Landesregierung: 1. Wie stellt die Landesregierung konkret sicher, dass hinsichtlich der Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter die seitens des Bundes für Niedersachsen zur Verfügung stehenden Mittel für alle Kommunen möglichst unkompliziert in vollem Umfang zugänglich sind? 2. Welche konkrete Gesamtlösung wird hinsichtlich der Übernahme der für die Umsetzung des Rechtsanspruchs notwendigen Investitions- und Betriebskosten, der Verwendung der dafür vom Bund bereitgestellten Mittel und der Frage nach der Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen seitens der Landesregierung angestrebt? 3. Welches konkrete pädagogische Konzept für die Ausgestaltung des Ganztagsbetriebs verfolgt die Landesregierung? Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Vizepräsident Marcus Bosse: Vielen Dank, Frau Kollegin Ramdor.

Alle Reden von Sophie Ramdor Rede ansehen ↗