Julia Willie Hamburg
Einsatz des "Adenauerbus SRP+" an niedersächsischen Schulen - Vereinbarkeit mit Menschenwürde, Neutralitätsgebot und Beutelsbacher Konsens
Hamburg. Bitteschön! Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin immer wieder erfreut, wenn sich Abgeordnete für die Arbeit an unseren Schulen interessieren. Manchmal habe ich jedoch den Eindruck, dass es nicht um inhaltliches Interesse geht, sondern darum, Misstrauen in unsere Schulen zu schüren. Dabei finde ich, dass das vollkommen fehl am Platz ist - das möchte ich hier in aller Deutlichkeit sagen. Denn unsere Lehrkräfte sind die wichtigsten Demokratie-InfluencerInnen, die wir in diesem Land haben. Insofern ist es mir das möchte ich ganz grundsätzlich sagen ein Anliegen, ihnen hierbei den Rücken zu stärken, denn sie sind Beamte und haben die Verpflichtung, sich offensiv und immer wieder für unser Grundgesetz einzusetzen. Eine der Schulen, die Sie mit Ihrem Vorstoß adressieren, ist die KGS Leeste. Diese trägt allerdings seit 2023 den Namen der Holocaustüberlebenden und Gründerin des Auschwitz-Komitees in der Bundesrepublik Deutschland „Esther Bejarano Schule" - eine Schule, die sich in ganz besonderem Maße für Demokratie und gegen Hass einsetzt und das auch mit ihrem neuen Namen zum Ausdruck bringt. Als Kultusministerin bin ich dankbar, dass sich die Schulen so stark für Demokratie, für unser Grundgesetz, für die darin verankerten Werte und gegen Diskriminierung und Ausgrenzung einsetzen. Ich denke, die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten in diesem Haus sehen das ganz genauso. Unsere Schulen fördern hierbei eine kritische Reflexion, den Meinungsaustausch, der auch kontrovers sein darf und soll darauf hatten Sie Bezug genommen und tragen so zu einer differenzierten Urteilsbildung bei den Schülerinnen und Schülern bei. Sie vermitteln eine Vielfalt an politischen Positionen, ohne einseitig Partei zu ergreifen, ohne zu überwältigen. Wenn es um den Kern unserer Demokratie, unserer Freiheit und unseres Zusammenlebens geht, sind Schulen verpflichtet, für demokratische Werte einzutreten und Angriffe auf diese klar und deutlich zurückzuweisen. Hier sind Schulen als Orte der klaren demokratischen Haltung gefragt. Die Abgrenzung gegenüber verfassungsfeindlichen Positionen stellt insofern nie eine politische Einseitigkeit dar - ganz im Gegenteil: Das gehört zum Bildungsauftrag der Schulen. Und auch der von Ihnen häufig gerne falsch zitierte Beutelsbacher Konsens fordert keine Wertneutralität darüber haben wir schon häufiger gesprochen hinsichtlich der demokratischen Grundrechte, denn diese sind unantastbar. Und Schulen sind verpflichtet, die Werte zu vermitteln, die der Verfassung zugrunde liegen. Selbstverständlich haben Schulen allgemein wie auch die Esther Bejarano Schule das Recht, auch Angebote externer Träger zu nutzen - das liegt in ihrem eigenen Ermessen. Dies hat die Schule im Rahmen der kommunal und parteiübergreifend koordinierten „Woche der Demokratie" in der Trägerschaft des „Runden Tischs gegen Rechts - für Integration" auch getan. Der Runde Tisch hat den Busbesuch angefragt und den Schulen angeboten, woraufhin die Schulleitungen dieses Angebot auf Basis des schulischen Bildungsauftrags und des Erlasses zur Stärkung der Demokratiebildung geprüft und für sich positiv bewertet haben. Bei dem Angebot des „Adenauerbus SRP+" handelt es sich unter anderem um Vorträge und Gesprächsrunden, die laut Anbieter das Ziel haben, „Reflexion und Diskussionsfähigkeit zu fördern". Das Projekt soll „Neugier wecken und zu Diskussionen anregen, um Schülerinnen und Schüler zu befähigen, eigene Positionen zu Demokratie und Menschenrechten zu entwickeln". Alles Dinge also, die im Rahmen schulischer Demokratiebildung durchaus eine Rolle spielen. Soweit der Rahmen. Dieses vom Zentrum für Politische Schönheit ein Künstlerkollektiv, das wir sicherlich kennen, weil es immer wieder provozierende Aufmerksamkeit erzeugt initiierte Bildungsangebot bedient sich bewusst künstlerischer Mittel, um auf bestimmte gesellschaftliche Entwicklungen und politische Sachverhalte hinzuweisen. Wenn Parteien Themen in der Öffentlichkeit diskutieren und sich zu ihnen positionieren, müssen sie eine entsprechende künstlerische Auseinandersetzung mit ihrem Wirken erst einmal hinnehmen. Das gilt für alle Parteien. Selbstverständlich kann man über die jeweilige künstlerische Ausdrucksform jedoch kontrovers streiten. Das Zentrum für Politische Schönheit legt es genau auf diesen Streit und diese Aufmerksamkeit auch immer wieder an. Auch das gehört nun einmal zu einer Demokratie dazu. Konkret stehen hier die Darstellung der AfD sowie ein mögliches Verbotsverfahren im Raum, das im Rahmen des Angebots des sogenannten Adenauerbusses thematisiert wird. Es geht also im Kern um ein aktuelles, gesellschaftlich und politisch diskutiertes Thema, das kontrovers diskutiert wird, aber somit natürlich auch schulisch ein relevantes Thema ist. Laut der Homepage der Initiatoren des sogenannten Adenauerbusses können sich Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Angebots im Übrigen mit dem Pro und mit dem Contra des Verbotsverfahrens auseinandersetzen. Ganz grundsätzlich und dies ist in einem anderen Rahmen auch gerichtlich bestätigt worden muss sich eine Partei Aussagen ihrer Funktionärinnen und Mitglieder zurechnen lassen. Ich habe großes Vertrauen, dass die Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung und auch die einzelnen Lehrkräfte in ihrer gesamten Professionalität über die Geeignetheit und auch die Inanspruchnahme solcher Angebote für ihre jeweilige Schule kompetent entscheiden. Ich vertraue darauf, dass unsere Schulen bei der Begleitung sowie bei der Vor- und Nachbereitung für die notwendige Differenzierung, Kontroversität und Ausgewogenheit sorgen und vor allem ihren Schülerinnen und Schülern Raum geben, sich ein eigenes, unabhängiges und freies Urteil zu bilden. Hierbei wissen die Lehrkräfte um ihre Pflichten, dass sie die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler nicht zugunsten einer bestimmten Anschauung oder Meinung innerhalb der pluralistisch-demokratischen Gesellschaft einnehmen dürfen und die parteipolitische Neutralität zu achten haben. Das ist eine Selbstverständlichkeit! Wenn wir uns den Einzelfall anschauen, dann sehen wir genau dies auch bestätigt. Nehmen wir die Esther Bejarano Schule in Leeste: Die Schulöffentlichkeit wurde hier im Vorfeld schriftlich über den Besuch des Busses informiert. Dieser wurde im Vorfeld fachlich geprüft und positiv bewertet. Eine parteipolitische Beeinflussung hat die Schule für sich nicht wahrgenommen. In den beteiligten Lerngruppen wurde der Besuch im Unterricht ausreichend und intensiv nachbereitet. Belastende Erfahrungen wurden seitens der Schülerinnen und Schüler nicht geäußert. Die schulinterne Reflexion, die es im Nachgang gab und die im Übrigen zur Professionalität dazugehört, hat ergeben, dass man solche Angebote künftig allerdings mit älteren Schülerinnen und Schülern besuchen werde, wenngleich nicht unbedingt das Alter, sondern vielmehr die „geistige Reife" der jeweiligen Lerngruppe entscheidend ist. Wir sehen an diesem Beispiel: Unsere Schulen handeln bewusst, sie handeln umsichtig, pädagogisch angemessen und fachlich kompetent. Sie setzen sich intensiv mit außerunterrichtlichen Angeboten auseinander, analysieren einen möglichen Mehrwert, begleiten dies, sorgen für angemessene Vor- und Nachbereitung und reflektieren mögliche Anpassungen im Nachhinein. Vor diesem Hintergrund, Herr Rykena, beantworte ich die gestellten Fragen wie folgt: Erstens. Teile der Inszenierung sind sicherlich und offenkundig streitbar. Es handelt sich aber um eine thematische Auseinandersetzung, die sich als künstlerische Ausdrucksform versteht, die besonderen grundgesetzlichen Schutz beansprucht. Hierbei ist auch zu beachten, dass Politikerinnen und Politiker aufgrund ihrer öffentlichen Funktion mehr kritische Auseinandersetzungen hinnehmen müssen als Privatpersonen. Ich glaube, das erleben wir alle immer mal wieder. Schön ist es nicht, aber wir müssen es eben aushalten. Die Grenzen zulässiger Kritik an Politikerinnen und Politikern sind hier im Rahmen der künstlerischen Freiheit weiter zu ziehen, als es bei Privatpersonen der Fall ist. Mit Blick auf die Schule lässt sich sagen: Eine entsprechende Rahmung, Einordnung und Reflexion sind unabdingbar und sicherlich auch gerade bei einem so kontroversen Angebot absolut anspruchsvoll. Ich habe aber, wie geschildert, Vertrauen in unsere Schulen und Lehrkräfte, dass ebendies auch geschieht und sie diese Entscheidung bewusst treffen und dann entsprechend einordnen. Zweitens. Auch den Schülerinnen und Schülern dürfte bewusst sein, dass es sich um eine zuspitzende künstlerische Darstellung handelt. Diese kann vielfältige didaktische Anlässe bieten, die über die im Rahmen des sogenannten Adenauerbusses hinausweisen, etwa die Frage nach der Kunstfreiheit: Was ist eigentlich legitim? Was gefällt mir? Was finde ich warum vielleicht auch nicht legitim und entspricht nicht meinem Geschmack? Der Beutelsbacher Konsens ist eine maßgebliche didaktische Leitlinie der politischen Bildung. Diese zu beachten, ist Aufgabe der Lehrkräfte in den Schulen, der sie kompetent nachkommen, wie das bereits benannte Beispiel zeigt. Somit ist die Vor- und Nachbereitung solcher kontroversen Angebote der politischen Bildung an Schule entscheidend, um dem Beutelsbacher Konsens an dieser Stelle Rechnung zu tragen. Das heißt: Nicht jedes Angebot muss für sich dieses Grundprinzip der politischen Bildung bereits in sich berücksichtigen. Vielmehr darf es kontrovers sein und kann auch provozieren, um Diskussionen darüber überhaupt erst zu entfachen, anhand derer Schülerinnen und Schüler eine politische Urteilsfähigkeit entwickeln. Die Lehrkräfte sind aber verpflichtet, genau diese Kontroverse in Form von Vor- und Nachbereitung zu ermöglichen und ein tieferes Verständnis hierfür zu fördern. Drittens. Grundsätzlich gilt: Bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, besteht die Pflicht, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Das machen die Regionalen Landesämter mit hoher Eigenverantwortung und auch mit großer Sorgfalt. Bei tarifbeschäftigten Lehrkräften werden bei Vorliegen entsprechender Sachverhalte arbeitsrechtliche Maßnahmen geprüft. Ob ein dienstliches Verhalten gegen beamten- oder arbeitsrechtliche Pflichten verstößt, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Bei dem hier diskutierten Vorgang besteht hierzu nach den uns vorliegenden Informationen bislang noch kein Anlass. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage:
