Olaf Lies
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum
Bitte schön! Sie haben das Wort. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich heute die Gelegenheit habe, den bereits im Vorfeld viel diskutierten Gesetzentwurf mit vielen Erleichterungen für den Umbau und den Neubau hier vorlegen zu können ‑ einen Baustein auf unserem Weg, den wir, glaube ich, gemeinsam gehen wollen, Dinge wieder einfacher, schneller und günstiger zu machen. Die Krise der Bauwirtschaft und des Wohnungsmarktes veranlasst uns zu konsequentem Handeln. Es sind zwei Themen. Wir versuchen, eine Lösung dafür zu finden, die an beiden Stellen greift. Es ist Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen so zu verändern, dass Hemmnisse besonders für den Bau neuer Wohnungen abgebaut werden und somit Krisen überwunden werden können. Die Menschen in unserem Land brauchen bezahlbaren Wohnraum. Außerdem brauchen wir für die Bauwirtschaft volle Auftragsbücher. Wir brauchen sichere Arbeitsplätze. Gerade merken wir aber in allen Bereichen, dass dort Stagnation stattfindet. Auch da müssen wir dringend Impulse setzen. Mit der vorgelegten Änderung der Niedersächsischen Bauordnung setzen wir genau diese Impulse für bezahlbares Wohnen und Impulse dafür, dass damit dann auch neue Aufträge für die Bauwirtschaft generiert werden können. Wir setzen den Bau-Turbo-Pakt um, den Bund und Länder gemeinsam vereinbart haben. Das ist eine gemeinsame Initiative, die auch an vielen Stellen ansetzt, an denen in den vergangenen Jahren eher Zurückhaltung herrschte. Wir haben in den letzten Jahren viel über die Frage von Vereinfachungen geredet. Aber wir kommen jetzt dazu, konkrete Maßnahmen umzusetzen, um tatsächlich Hürden bei Umbaumaßnahmen und Neubaumaßnahmen zu reduzieren. Wir erhöhen damit ‑ das ist etwas, glaube ich, was wir viel stärker denken müssen ‑ die unternehmerische Freiheit und die Verantwortung der Unternehmerinnen und Unternehmer und minimieren staatliche Vorgaben sowie präventive Kontrollen. Es wäre ein wichtiger Schritt, wenn uns dies gemeinsam gelingen könnte. Dieser Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, enthält große Chancen. Diese Chancen können wir aber nur ergreifen und nutzen, wenn wir neu denken, wenn wir, wie wir so schön sagen, nicht kleckern, sondern klotzen und wenn wir bereit sind, neue Wege einzuschlagen. Wir brauchen diese Perspektive, damit wir die Herausforderungen angehen und die Zukunft auch entsprechend gestalten können. Ja, wir machen einen großen Schritt, einen ziemlich großen Schritt. Ich weiß, dass oft die Diskussion ist: Gehen wir nicht zu weit? Müsste man nicht mit einzelnen kleineren Maßnahmen arbeiten? - Ich habe vorhin gesagt, dass die Krise immens ist. Die Krise für diejenigen, die Wohnungen suchen, ist immens, aber auch die Krise für diejenigen, die Wohnraum bauen, ist immens. Deswegen bin ich davon überzeugt, dass wir lieber jetzt einen großen Schritt machen sollten. Natürlich sehen wir uns immer wieder an, welche Auswirkungen wir haben, um dann vielleicht ‑ das will ich gar nicht ausschließen ‑ an der einen oder anderen Stelle einen Schritt zurückzugehen. Aber wir sollten jetzt mutig sein und mit einem großen Schritt nach vorne gehen, weil die kleinen Schritte, die wir machen würden, den Herausforderungen, vor denen wir stehen, nicht gerecht werden würden. Was macht diesen Gesetzentwurf jetzt so besonders in Deutschland? - Wir integrieren die Umbauordnung in die Bauordnung und vereinfachen die Regelungen dafür ganz erheblich. Die Kernregelung in § 85a der Niedersächsischen Bauordnung basiert auf dem Leitgedanken, dass ein Gebäude nach dem Umbau nicht mehr können muss als vorher. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu dem, was wir heute kennen, weil wir die Anforderungen an ein Gebäude bei einem Umbau ganz wesentlich erhöht haben. Im Fall einer baulichen Änderung oder Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes werden an die vorhandenen und neuen Bauteile, insbesondere Wände, Stützen, Decken, Böden, Dächer und Treppen, künftig keine höheren Anforderungen gestellt, als sie im Bestand vorhanden waren. Das ist ein völlig neues Herangehen an diese Herausforderung, vor der wir stehen. Das bedeutet: Der vorhandene alte Teil des Gebäudes muss beim Umbau nicht mehr zwingend ertüchtigt werden. Der Bestand kann also erhalten bleiben. Darin steckt im Übrigen auch unser Ziel, dass die graue Energie viel stärker genutzt wird. Was ist heute das Problem? Wenn man nachrechnet, was der Umbau kosten würde, stellt sich manchmal schon heraus, dass wirtschaftlich der Abriss und Neubau günstiger sind. Das würde dann genau den Gegensatz zum Ziel, graue Energie zu sichern, bewirken. Auch das ist ein Riesenschritt: Die neuen Teile des Gebäudes brauchen nicht zwingend den neuen Standards zu entsprechen. Auch das ist ein völlig anderes Herangehen, als wir es bisher kennen. Die Regelung ermöglicht demnach, dass auch für bestimmte neue Bauteile ein geringeres Niveau hinsichtlich der Anforderungen einzuhalten ist, als es nach dem heutigen Anforderungsstandard eigentlich erforderlich wäre. Das hängt übrigens mit der Schnittstellenproblematik zwischen alten und neuen Bauteilen zusammen, die es ja so aufwendig gemacht hat, wenn man dort etwas verändern will. Die Standardreduzierung, gemessen an den heutigen Standards, wird demnach vom Gesetz wirklich vorgesehen. Aber klar ist ‑ das will ich auch einmal sagen ‑: Das Ganze gilt nur, wenn die vorhandenen und neuen tragenden Bauteile geeignet sind, zusätzlich entstehende Lasten aufzunehmen, und auch der Brandschutz muss entsprechend gewährleistet sein. Aber nur diese Grundanforderungen müssen eingehalten werden. Detailregelungen in technischen Baubestimmungen mit aktuellen Standards sind damit nicht mehr zwingend notwendig. Diese Abkopplung ist neu. Wir lösen uns damit von den bisherigen Strukturen gesetzlicher und untergesetzlicher Vorgaben. Loslassen ist der Leitgedanke. Das ist ungewöhnlich; denn der Staat löst sich tatsächlich von Anforderungen materieller Art, aber auch hinsichtlich des Verfahrens. Für die Umbaumaßnahmen braucht es keine Baugenehmigung mehr. Das ist anders, als es bisher der Fall ist. Das Mitteilungsverfahren ohne vertiefte Prüfung reicht aus und wird hierfür um den unbeplanten Innenbereich ‑ § 34 Baugesetzbuch ‑ und den Außenbereich ‑ § 35 Baugesetzbuch ‑ erweitert. Dadurch wird den Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfassern eine hohe Verantwortung für eine Materie übertragen, die von den Bauaufsichtsbehörden im Detail nur schwer zu prüfen wäre, was übrigens zu langwierigen Verfahren in den Genehmigungen führt. Ich will es einmal in Verbindung bringen: Gerade die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser haben diese hohe Kompetenz, und wir können uns darauf verlassen, dass sie diese Kompetenz auch nutzen. Genau aus diesem Grund trägt der Gesetzentwurf meines Erachtens zu Recht die Überschrift: Der Staat muss auch loslassen können. Damit schaffen wir ein erhebliches Stück Deregulierung. Niedersachsen würde damit beispielgebend sein und einen Niedersachsen-Standard mit Vorbildfunktion für den Umbau festlegen. Vielleicht gelingt es uns sogar ‑ wir haben es beim Tempo mit dem neuen Deutschland-Tempo einmal bewiesen ‑, auch hier einen Deutschland-Standard festzulegen, weil es natürlich für Unternehmerinnen und Unternehmer einfacher wäre, wenn Standards, wie wir sie hier entwickeln, auch übertragbar wären und in anderen Bundesländern angewendet würden. Ich betone es noch einmal: Auch aufgrund der hohen Kompetenz der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser sind wir davon überzeugt, dass die verantwortlichen Personen die Sicherheit und die Langlebigkeit des Gebäudes gut im Blick haben. Denn mit dem Loslassen des Staates bei Vorgaben und präventiver Kontrolle übernehmen die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser die alleinige Verantwortung, weil es im Mitteilungsverfahren ‑ ich habe es gerade gesagt ‑ keine entsprechenden behördlichen Prüfungen mehr gibt. Daher sollte ‑ das will ich als Ausnahme nennen ‑ diese Vereinfachung nicht für alle Gebäude gelten. Die Ausnahme, die wir machen, ist übrigens bescheiden. Bei Baumaßnahmen von Sonderbauten ‑ das sind Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten und Versammlungsstätten ‑ wollen wir das Vier-Augen-Prinzip erhalten. Die Sicherheitsanforderungen sind bei Sonderbauten deutlich höher. Deswegen macht es Sinn, an dieser Stelle auf das bewährte Verfahren zurückzugreifen. Dieses Kernstück der Regelungen des Gesetzentwurfs in § 85 a wird durch weitere Regelungen ergänzt: Nutzungsänderungen aller Art sowie Baumaßnahmen zur Modernisierung und zum Erhalt von Gebäuden werden deutlich vereinfacht, und Genehmigungsfreiheit bei Dachgeschossausbauten wird ebenfalls erweitert. Alles, was wir versucht haben einzugrenzen, versuchen wir freizugeben. Aber der Umbau ist nur ein Aspekt, der uns umtreibt. Uns treibt genauso um, den Neubau in unserem Land voranzubringen, weil es auch dort dringenden Handlungsbedarf gibt. Impulse soll es also auch für den Neubau geben. Hierbei haben wir auch die eigenen Ziele, die wir entwickelt haben ‑ übrigens mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen, also unter breiter Beteiligung vieler gesellschaftlicher Gruppen und Verbände ‑, zusammen mit dem Bau-Turbo-Pakt umgesetzt: Das ist die generelle Reduzierung der Grenzabstände ‑ eine lange bestehende Forderung ‑ von 0,5 H auf 0,4 H und die Vereinfachung für den zweiten Rettungsweg. Genehmigungsfreie Baumaßnahmen bleiben genehmigungsfrei. Es gibt keine Wahlmöglichkeit für Genehmigungsverfahren. Wir erleben es oft, dass es zwar Genehmigungsfreiheit gibt, aber in unserem Land, in dem wir leben, ist es nicht nur der Staat, der Auflagen macht, es sind auch Gesellschaft und Bürger, die sich daran gewöhnt haben, die also sagen: Es ist denn überhaupt sicher, wenn ich gar keine Genehmigung bekomme? - Wir müssen uns selbst davon lösen, zu glauben, dass es, obwohl etwas genehmigungsfrei ist, Genehmigungen geben muss, nur um noch sicherer zu sein. Das ist zukünftig nicht mehr möglich. Wir führen die Genehmigungsfiktion ein, mit der zeitlich relativ begrenzt klar ist, wann man beginnen kann. Die Typengenehmigungen werden bundesweite Anerkennung haben. Das heißt, die Typengenehmigungen für Bauten, die in anderen Bundesländern Deutschlands genehmigt sind, werden auch hier gelten. Auch darüber werden wir in einigen Fällen noch diskutieren. Ich kann mir das für die weitere Arbeit gut vorstellen. Wir erweitern die verfahrensfreien Baumaßnahmen. Dabei geht es vor allem um höhere Mobilfunkantennen. Das sind typische Dinge, die das Leben erschweren. Wir machen auch Dinge, die von Beginn an kontrovers sind. Auch die Punkte, die ich genannt habe, werden in Teilen kontrovers diskutiert. Es gibt einen Entfall der Pflicht von Kfz-Einstellplätzen. Das ist ein spannender Weg. Ich kann mir vorstellen, dass es dazu nicht nur hier im Parlament eine Diskussion geben wird ‑ Sie alle kennen das schon, weil der Gesetzentwurf ja bekannt ist ‑, sondern es löst auch eine Debatte außerhalb des Parlaments aus. Der Entfall der Pflicht hat nicht zum Ergebnis, dass es keine Kfz-Einstellplätze mehr gibt, weil wir relativ sicher sein können, dass es in vielen Bereichen, wo Wohnraum entsteht, allein schon von der Investorenseite her ein großes Interesse gibt, am Ende eine Wohnung zu vermarkten, die einen Stellplatz oder möglicherweise sogar einen Tiefgaragenplatz hat. Das verbieten wir nicht. Es gibt kein Verbot, Stellplätze zu schaffen. Aber das, was heute an vielen Stellen dazu führt, dass es nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist, Wohnraum zu schaffen, weil es eine Tiefgarage geben muss, wird nicht mehr Pflicht sein. Ich finde, das ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft. Ich weiß, dass das diskutiert wird. Deswegen muss man diesen praktischen, realen Sachverhalt in den Mittelpunkt stellen und darf nicht den Eindruck erwecken, es würde in Zukunft an keiner Stelle mehr entsprechende Plätze geben. Voraussetzung für die Baumaßnahmen ‑ das ist unser Ziel ‑ ist das Definieren von neuen Standards, die erheblich von den aktuellen abweichen. Das Thema hier ‑ Sie kennen das aus vielen Diskussionen ‑ ist der Gebäudetyp E. Wie erreiche ich es, Wohnraum zu schaffen, der mit Sicherheit einen Stand hat, der Mieterinnen und Mietern und der Gesellschaft gerecht wird, aber ihn trotzdem günstiger zu bauen? Das schaffe ich entweder dadurch, dass ich überfördere - was der Staat nicht mehr leisten kann. Oder ich muss dafür sorgen, dass das, was ich baue, günstiger ist, preiswerter ist ‑ nicht billig, aber preiswerter ‑, mit einer erheblichen Reduzierung der Kosten versehen ist. Der Gebäudetyp E hat all diese Standards, die heute noch normiert vorgegeben sind - und die übrigens nicht der Staat vorgibt. Standardisierung und Normung sind nicht Aufgabe des Staates. Das macht die Wirtschaft. Weil sie etwas kluges Neues entdeckt hat, entwickelt sie es zu einem Standard, und jeder, der ein Haus baut, muss diesen Standard, der dann aktuell ist, erfüllen. Davon müssen wir uns lösen! Wir müssen uns davon befreien! Wir können es uns nicht mehr leisten, immer noch einen obendrauf zu setzen und das Schaffen von Wohnraum noch teurer zu machen. Es muss günstiger werden! Das ist die Anforderung, die wir haben. Ich jedenfalls bin überzeugt, dass es eine Vielzahl dieser vorgeschlagenen Maßnahmen bedarf. Die Herausforderung ist groß. Es ist nicht mit einer Maßnahme getan nach dem Motto: Plötzlich gibt es für die große Problematik, die wir alle verspüren, eine ganz einfache Lösung. Aber wir zeigen damit einen Weg auf. Die Kombination wird für spürbare Effekte sorgen können, um den Bau von Wohnungen, die Schaffung von Wohnraum ‑ das gilt ja nicht nur für Geschosswohnungsbau ‑ wieder voranzubringen. Mir ist bewusst, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass diese Punkte, die ich genannt habe, Debatten auslösen werden. Aber ich finde, wir als Politik müssen diese Diskussion für die Gesellschaft führen und uns auch in die Auseinandersetzung begeben. Das halte ich für die entscheidende Aufgabe. Ich habe es am Anfang gesagt: Die Zeit der kleinen Schritte muss vorbei sein. Wir werden sonst immer wieder in Novellen einsteigen und kommen nicht voran. Also lassen Sie uns in Niedersachsen gemeinsam einen mutigen, einen großen Schritt machen! Lassen Sie uns mutig sein und dann in einem, zwei, drei Jahren, je nach Erfolg, eine Bestandsaufnahme machen! Sollte es bei einzelnen der Punkte der Fall sein, dass wir einen zu großen Schritt gemacht haben, dann gehen wir vielleicht einen kleinen Schritt wieder zurück. Aber wir brauchen jetzt diese großen Impulse. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wichtig ist dabei, dass wir hier zu einer gemeinsamen Lösung kommen, dass wir geschlossen dahinterstehen und damit ein klares Signal an die Gesellschaft, an die Bauwirtschaft, an die Investoren senden: Es ist jetzt Zeit zu bauen. Es ist jetzt Zeit, Wohnraum zu schaffen. - Ich hoffe, dass es uns gemeinsam gelingt, mit der Novelle der Bauordnung einen Beitrag dazu zu leisten. Herzlichen Dank.
