Thorsten Paul Moriße
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Liebe Zuschauer und Pressevertreter! Dieser Gesetzentwurf wirkt auf den ersten Blick als gut gemeint. Auf den zweiten Blick aber entpuppt sich dieser Gesetzentwurf als Büchse der Pandora. Hier geht es doch nicht um Wahlfreiheit für Beamte, liebe Kollegen und Kolleginnen, sondern darum, die private Krankenversicherung zu schwächen. Warum schaffen Sie die Beihilfe nicht direkt ab, sehr geehrte Damen und Herren der SPD und Grünen? Das machen Sie natürlich nicht, um es sich nicht mit der Klientel zu verscherzen, welches sich mit dem Beihilfeprinzip sehr gut eingerichtet hat. Eine solche Möglichkeit der Wahlfreiheit ist dem Bürger ohne Beamtenstatus aber nur schwer zu vermitteln. Der Familienvater mit mehreren Kindern wählt den gesetzlichen Status. Der gut verdienende Single wählt den privaten Status. Dabei haben Sie sich anscheinend bei den Betroffene noch gar nicht richtig erkundigt. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, Ulrich Silberbach, den Vorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes, aus einer Pressemitteilung vom 15. Juni 2023: „Die pauschale Beihilfe ‚führt zu Rechtsunsicherheit, Irritation und einem höheren Verwaltungsaufwand, statt zu mehr Gerechtigkeit.‘ Gerade bei jungen Menschen sorge das Modell für Verunsicherung. ‚Ihnen wird mit der einmaligen Wahlmöglichkeit eine unumkehrbare Entscheidung abverlangt, deren Auswirkung sie noch gar nicht abschätzen können.‘“ Es ist auch wieder bezeichnend und entspricht ganz den rot-grünen Prinzipien, dass Sie hier Gesetze verabschieden wollen, ohne die entstehenden Kosten, wie der Kollege von der CDU bereits erwähnt hat, zu kennen. In Ihrem Entwurf ist lediglich von Modellrechnungen die Rede. Auf dieser Basis lässt sich, meine Damen und Herren, kein Gesetzentwurf entwerfen. Die Finanzierung dieses Gesetzentwurfs basiert auf Ihrem Prinzip: Geldprobleme haben wir nur dann, wenn uns das Geld anderer Leute ausgeht. In Sachen Kosten kann ich Ihnen ein Beispiel aus Hamburg geben. Dort wurden die Zusatzkosten für die Einführung der pauschalen Beihilfe mit ca. 7 Millionen Euro kalkuliert. Wovon Sie die Zusatzkosten für dieses Modell für Niedersachsen aufbringen wollen, haben Sie in Ihrem Entwurf mit keinem Wort erwähnt, sehr geehrte Kollegen der SPD und Grünen. Und wenn Sie sich die Streichliste Ihrer Ampel-Kollegen in Berlin anschauen, dürfte die Beantwortung noch schwieriger werden. Fakt: Meine Fraktion schätzt die Zusatzkosten ‑ das hat auch die CDU bereits erwähnt ‑ auf 100 Millionen Euro pro Jahr. Die AfD stimmt dennoch der Überweisung für die Beratung in die entsprechenden Ausschüsse zu, insbesondere an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, weil ich persönlich das Vorhaben für verfassungsrechtlich bedenklich halte. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
