Colette Thiemann
Umfassende Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung weiter konsequent vorantreiben - IT-Strukturen konsolidieren und Cybersicherheit stärken!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab: Wenn ich in die Reihen der den Antrag einbringenden Fraktionen gucke, bin ich schon sehr erstaunt, dass dort bei einem so wichtigen Thema doch eine gewisse „Lichte“ zu sehen ist. - Das mag intern zu klären sein. Die Älteren unter uns werden es verstehen, wenn ich jetzt sage: Als ich die Überschrift Ihres Antrages gelesen habe, habe ich mir überlegt, heute hier mal die „versteckte Kamera“ zu suchen. Für Ihren Antrag eine Überschrift zu wählen, in der Sie von „weiter … vorantreiben“ in Bezug auf die Digitalisierung sprechen, während Niedersachsen mit derzeit 181 von 575 umzusetzenden digitalen Verwaltungsleistungen auf Platz 11 von 16 Bundesländern liegt, dann ‑ wie eben geschehen ‑ zu loben, dass man seitens des dafür zuständigen niedersächsischen Innenministeriums das Themenfeld Gesundheit aus dem Bereich der EfA-Leistungen nun umgesetzt hat ‑ kleine Spoiler: das hätte schon Ende 2022 erfolgt sein müssen ‑, und dies im Lichte der Tatsache, dass bis heute die in der letzten Legislatur ebenfalls für das durch die Verwaltungsdigitalisierung zuständige Innenministerium betriebenen Projekte zur notwendigen digitalen Identifikation und der digitalen Signatur nicht vollständig umgesetzt wurden und die Frist der dem OZG zugrunde liegenden Single-Digital-Gateway-Verordnung der EU komfortabel gerissen wurde, grenzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, schon fast an Satire. Und das im Übrigen auch nur, wenn man, wie ich, versucht, höflich zu sein. Sonst würde man hier wahrscheinlich von „Dreistigkeit“ sprechen. Vermutlich, meine liebe Kolleginnen und Kollegen, haben Sie sich ganz bewusst entschieden, als regierungstragende Fraktionen besser mal nicht Bezug darauf zu nehmen, dass Sie hier von EU-seitig rechtsverbindlichen Voraussetzungen sprechen. Das könnte ja sonst auch zu Irritationen führen, wo doch gerade Ihre Parteikolleginnen und Parteikollegen auf Bundesebene sicherheitshalber mal fix einen Entwurf der Novelle des OZG auf den Weg gebracht haben, in der sie ‑ man glaubt es kaum ‑ ein Jahr nach Ablauf der dort verankerten Frist dann gar keine Umsetzungsfrist mehr aufnehmen wollen. Wahrscheinlich der Freibrief, der nun zur beschwingt geführten und von Ihnen übernommen Losung des Innenministeriums „Digitale Verwaltung 2030“ geführt hat! Leider haben damit nicht nur Ihre Parteikolleginnen und Parteikollegen auf Bundesebene, sondern auch Sie die rechtliche Realität völlig ausgeblendet, ähnlich eines Kleinkindes, das sich beim Versteckenspielen die Augen zuhält in der irrigen Annahme, wenn es selbst nichts sieht, wird es selber auch nicht gesehen. Gemäß der SDG-VO der EU müssen alle dort gelisteten 575 Verwaltungsdienstleistungen zum 1. Januar 2023 von Bund, Land und Kommunen digital über ein zentrales Online-Portal abrufbar sein. Die Verfehlung dieser Vorgaben eröffnet nunmehr die Möglichkeit eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens - und zwar auch gegen Niedersachsen direkt, meine liebe Kolleginnen und Kollegen. Ein „Weiter so“ ‑ und nichts anderes ist Ihr Antrag ‑ wird die schon aufgrund des drohenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens dringend notwendige umgehende Umsetzung der OZG-Verpflichtungen für das Land Niedersachsen nicht voranbringen. Und: In Ihrem Antrag am Handlungsplan DVN festzuhalten, der am 18. September 2018 ‑ sprich: vor fast sechs Jahren ‑ beschlossen wurde und der sich bisher, mit Verlaub, lediglich durch diverse Personalwechsel und unkoordinierte Nachsteuerung auszeichnet, zeigt, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, sich recht wenig differenziert mit der Ist-Situation auseinandergesetzt haben. Um hier die Verwaltungsdigitalisierung zeitnah und strukturiert umzusetzen, braucht es eine zentrale Umsetzung unter Analyse und Optimierung des bisherigen analogen Prozesses durch das Land. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn mir das jetzt vielleicht einen Ordnungsruf einbringt: Ein beschissener analoger Prozess ist dies im Übrigen auch digital. Frau Kollegin Thiemann, also mit Ankündigung! Dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. Es gilt zudem, den Kommunen umfassend zentrale Nachnutzungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, verbindliche Zusagen für das Architekturmanagement zu treffen, eine verlässliche Finanzierung sicherzustellen und ein klares Zielbild für die digitale Verwaltung zu formulieren. Darüber hinaus ist es unabdingbar, Digitalisierungspotenziale wie KI- und Cloud-Lösungen auszuschöpfen und Register nach dem Once-Only-Prinzip zu digitalisieren und zu verbinden - und das mit Tempo! Um das OZG zeitnah realisieren zu können braucht es vordringlich zudem einer Grundvoraussetzung: Die Landesregierung und insbesondere das Innenministerium muss der Verwaltungsdigitalisierung eine höhere Priorität zuschreiben, als sie es bisher getan hat, und die notwendigen Ressourcen mobilisieren. Ich fordere nochmals auf, den handelnden Personen ressortübergreifende Befugnisse zu geben und die Digitalisierung endlich mal zur Chefsache zu machen. Und wir gucken einfach mal nach links: Der zuständige Chef ist physisch nicht anwesend. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die letzten Jahre hat sich das verantwortliche Innenministerium ‑ im Übrigen durchgehend unter Ihrer Führung ‑ auf Einzelfälle und Insellösungen konzentriert. Fakt ist: Die OZG-Umsetzung in Niedersachsen durch das SPD-geführte Innenministerium ist gescheitert, und zwar unter Verstoß gegen geltendes Recht. Aber anstatt dies zum Anlass zu nehmen, wie vom Landesrechnungshof gefordert ‑ ich zitiere ‑, eine strategische Grundsatzentscheidung zu treffen und radikal umzusteuern ‑ also beispielsweise einheitliche IT-Standards für Hard- und Software festzulegen, die Steuerungskompetenz der Verwaltungsdigitalisierung zu zentralisieren oder einfach mal Querschnittsaufgaben zentral zu steuern ‑, finden sich in Ihrem wunderbaren Antrag Worte wie „möglichst zu prüfen, zu evaluieren“. Ein Feuerwerk ‑ da nehme ich mal Bezug auf den Kollegen Henning ‑ der Konjunktive! Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, Sie haben gestern unter TOP 10 unsere Entschließung zum OZG, die die von mir genannten Notwendigkeiten enthält, abgelehnt. Es ist mehr als bezeichnend und passt hier ins Bild, dass in der Regierungserklärung zur aktuellen Legislaturperiode Ihr Ministerpräsident genau einen einzigen Satz zur Digitalisierung verloren hat. Papier mag geduldig sein - die EU, die Niedersächsinnen und Niedersachsen und wir sind es zu diesem Zukunftsthema nicht. Eine bessere Verwaltungsdigitalisierung ist machbar! Vielen Dank.
