Julia Willie Hamburg
Wie will die Kultusministerin die Zukunft der Tagesbildungsstätten sichern?
Bitteschön, Frau Ministerin! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Oktober-Plenum habe ich hier im Hause gesagt, dass es mein Ziel ist, die bestehenden Tagesbildungsstätten weiterzuentwickeln. Heute kann ich feststellen, dass wir mit allen Beteiligten einen Weg gefunden haben, den schulischen Teil der Tagesbildungsstätten in Schulen umzuwandeln. Nahezu 40 Jahre ist dieser Prozess immer wieder angeschoben, aber, wie Sie wissen, nie zu Ende gebracht worden. Jetzt sind wir an einem Punkt, wo man festhalten kann, dass wir das endlich geschafft haben. Ich möchte allen, die daran beteiligt waren, ganz herzlich danken: den Verbänden, den Kommunen, aber insbesondere auch Ihnen als Abgeordnete dieses Hauses von der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und auch der CDU, die Sie diesen Prozess unterstützen und auch einen gemeinsamen Antrag zu diesem Thema eingebracht haben. Ich glaube, es ist vollkommen klar, dass solche Veränderungsprozesse nie einfach sind - insbesondere dann nicht, wenn es um Kinder geht, die besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung brauchen, denn dann ist besondere Sorgfalt gefragt. Aber ich will auch sagen: Gemeinsam haben wir hier in Niedersachsen einen echten Meilenstein für gute Bildung gesetzt, bei dem man nicht davon ausgehen konnte, dass er so gelingen würde - und er ist ja in den letzten Jahren auch nicht gelungen. Mein Haus hat einen Rahmen erarbeitet, der es den Trägern ermöglicht, die anerkannten Tagesbildungsstätten zügig in Förderschulen in freier Trägerschaft im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung weiterzuentwickeln. Uns war dabei, wie Sie wissen, auch immer sehr wichtig, die Träger in alle Fragestellungen eng einzubeziehen und auf ihre Expertise zu hören. Im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens wird der Landtag über eine gesetzliche Möglichkeit in § 190 a Niedersächsisches Schulgesetz zur Umwandlung von bestehenden Tagesbildungsstätten in Schulen in freier Trägerschaft ohne Einhaltung einer dreijährigen Wartefrist bis zum 31. Juli 2029 entscheiden. Dies war, wie Sie wissen, oberster Wunsch aller Beteiligten. Und es ist uns gelungen, eine solche Umsetzung zu ermöglichen - im Prinzip, wie Sie wissen, überhaupt keine Selbstverständlichkeit, und ich bin dankbar, dass wir diesen Weg gehen können. Frau Ministerin, einen Moment bitte! Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass das Filmen von den Tribünen aus nicht erlaubt ist. Bitteschön! Fahren Sie fort. Vielen Dank. - Im Rahmen der bestehenden schulrechtlichen Möglichkeiten hat mein Haus ergänzend zur rechtlichen Anpassung einen Erlass erarbeitet, in dem für einen Übergangszeitraum von acht Jahren das bislang beschäftigte Personal unter bestimmten Voraussetzungen in die anerkannte Ersatzschule übernommen werden kann. Die Tagesbildungsstätten und alle ihre Mitarbeitenden leisten eine wertvolle und wichtige Arbeit. Diese Wertschätzung wird sich nicht nur in warmen Worten niederschlagen, sondern vielmehr in Regelungen, die Möglichkeiten für den weiteren Einsatz des Personals schaffen. So bleibt besonders für die Schülerinnen und Schüler eine Kontinuität bezüglich der Bezugspersonen bestehen - ich weiß, dass das uns beiden besonders wichtig ist. Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Der Änderungsvorschlag der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU im Niedersächsischen Landtag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sieht vor, dass das Land für eine bis zum 31. Juli 2029 aus einer anerkannten Tagesbildungsstätte hervorgegangenen anerkannten Ersatzschule die Finanzhilfe vom Zeitpunkt der Genehmigung und Aufnahme des Schulbetriebs an gewährt, abweichend von § 149 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz. Der Träger einer aus einer anerkannten Tagesbildungsstätte hervorgehenden anerkannten Ersatzschule wird somit vom ersten Tag des Schulbetriebs an Finanzhilfe erhalten. Zu Frage 2: Die Tagesbildungsstätten als Einrichtungen der Eingliederungshilfe können weiterhin das vorhandene Personal beschäftigen und auch auf bestehende Leitungskompetenzen zurückgreifen. In dem schulischen Teil der Tagesbildungsstätten, der in eine Schule umgewandelt wird, müssen Lehrkräfte tätig sein. Hierfür haben wir umfassende Übergangsregelungen geschaffen, in denen großzügig die Anforderungen an als gleichwertig anzuerkennende Lehrkräfte sowie an die Genehmigungsfähigkeit einer Schulleitung geregelt werden - und zwar vor dem Hintergrund, dass diese schon jetzt erfolgreich in diesen Einrichtungen wirken und insofern Berufserfahrung aufweisen. Hierbei sind Qualifizierungsmaßnahmen allerdings auch von besonderer Bedeutung. Zu Frage 3: Die Landesregierung hält die vorgesehenen Fristen für angemessen. Es ist auch das Ziel der Träger, die fachlichen Anforderungen an Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft kurzfristig zu erreichen. Daher soll der Erlass erst zum 1. August 2034, also in acht Jahren, außer Kraft treten und die Frist für die Erteilung von Auflagen in der Genehmigung für das Personal auf fünf Jahre erweitert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind auf Kurs und auf einem guten Weg, endlich eine nachhaltige Lösung zu gestalten. Wir sind mit allen Trägern und auch den Kommunen weiterhin eng im Gespräch, um den Prozess gut zu organisieren. Ich möchte noch einmal allen danken, die sich so konstruktiv in diesen Prozess einbringen und ihn so aktiv gestalten. Vielen Dank, Frau Ministerin. -
