Evrim Camuz
Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes stärken - Verfassungsschutzgesetz grundlegend reformieren
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! In ihrem Antrag behauptet die CDU, dass das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz im Kreise der Verfassungsschützer als „schlechtestes Ländergesetz" bezeichnet würde, und verweist dabei auf ein Statement von Herrn Professor Ronellenfitsch. Nicht nur, dass Herr Ronellenfitsch ein ehemaliger Datenschutzbeauftragter ist und damit eben nicht zu diesem Kreis der Verfassungsschützer gehört, aber inhaltlich muss ich der Behauptung klar widersprechen. Herr Plett, als Jurist müssten Sie mir doch zustimmen, dass die schlechtesten Verfassungsschutzgesetze diejenigen sind, die von unseren Gerichten gekippt werden. So beispielsweise das Bayerische Verfassungsschutzgesetz, das von Ihren Kollegen der CSU verantwortet wurde und das von unserem Bundesverfassungsgericht als teilweise verfassungswidrig erklärt wurde. Insbesondere die Vorschriften zur Wohnraumüberwachung sowie zur Online-Durchsuchung wurden für verfassungswidrig erklärt. Verfassungswidrige Gesetze sind nicht in Ihrem Interesse, sind nicht in unserem Interesse und sind auch nicht im Interesse der Beschäftigten in der Verfassungsschutzbehörde. Wir sagen: Ein gutes Gesetz ist ein Gesetz, das gerichtsfest ist und vor unserem Gericht standhält. Daher beraten wir gerade unter den Koalitionären intensivst, um die Fehler der bayerischen Gesetzgeberin, insbesondere die der CSU, nicht zu wiederholen. Denn dass sich neue Befugnisse im Rahmen unserer verfassungsmäßigen Ordnung bewegen müssen, ist für uns eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Und wir beraten gerade alle Befugnisse, stellen sie auf den Prüfstand und schauen nüchtern, welche sich als ineffektiv oder gar kontraproduktiv erwiesen haben. Sehr geehrte Abgeordnete, wir bewegen uns auf einem sehr sensiblen Terrain. Ich gebe Ihnen recht, dass unser Gesetz gerade nicht zeitgemäß ist. Es ist Menschen nur schwer zu erklären, dass die Polizei Drohnen verwenden darf, ja sogar Private Drohnen fliegen dürfen, aber unser Verfassungsschutz als Frühwarnsystem eben nicht. Leider hat es die CDU versäumt, solche wichtigen Änderungen in der Zeit, in der sie in Verantwortung war, durchzubringen. Als grüne Rechtspolitikerin freue ich mich ungemein, Ihnen mitteilen zu können, dass es eine grün getragene Landesregierung sein wird, die ein Verfassungsschutzgesetz auf Höhe der Zeit vorlegen wird. Wir Grüne fordern eine evidenzbasierte Sicherheitspolitik. In der anstehenden Debatte wünsche ich mir daher Ehrlichkeit und Evidenz. Einer Rede der CDU gestern, aber auch der Presse ist zu entnehmen, dass wir wegen der terroristischen Tat in Solingen nun dringend unser Verfassungsschutzgesetz nachjustieren müssten. Solingen liegt in Nordrhein-Westfalen, und Nordrhein-Westfalen hat ein schärferes Verfassungsschutzgesetz als wir. Trotzdem ist es dem Land und seinem CDU-geführten Innenministerium nicht gelungen, die Tat zu verhindern. Das rot-grüne Gesetz, das wir beraten werden, wird keine Folge der Geschehnisse in Solingen sein, sondern das Ergebnis intensivster Beratungen darüber, wie wir unsere Verfassungsschutzbehörde mit zeitgemäßen Mitteln ausstatten können. Ein letzter Punkt: Zum Ende schreiben Sie, dass es keine weitere über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinausgehende Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes geben soll. Dass Sie als Parlamentarier das sagen, hat mich erschrocken. Die parlamentarische Kontrolle ist wesentlich für die Überwachung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, und zwar umso mehr, je weniger individuelle Klagerechte im Einzelfall bestehen. Da die Betroffenen regelmäßig von der Tätigkeit der Geheimdienste nichts erfahren, weil diese eben geheim ist, ist es umso wichtiger, eine starke parlamentarische Kontrolle zu haben und diese sogar auszubauen. Eine Anpassung der Befugnisse wird es mit uns Grünen daher nur mit einer zusätzlichen parlamentarischen Kontrolle geben. Das ist mir ein sehr wichtiger Punkt. Das vermisse ich bei Ihnen, das fehlt bei Ihnen leider. Der Kollege Zinke hat ja gesagt, Sie hätten da nicht so gut abgeschrieben. Letzter Satz! Aber auch deswegen werden wir im Ausschuss darüber beraten. Ich freue mich auf die anstehenden Beratungen. Danke.
