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Carina Hermann

CDU 21.05.2025 6:05 min Tagungsabschnitte 19/25

Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Demokratie lebt von der offenen Debatte, vom engagierten, manchmal auch harten Streit um den besten Weg. Aber es braucht eben auch verlässliche Regeln, einen klaren Rahmen, in dem sich dieser Streit entfalten kann. Wer diesen Rahmen mit Kalkül verlässt, beschädigt nicht nur die Debatte, sondern auch das Vertrauen in die parlamentarische Arbeit insgesamt. Leider erleben wir das hat der Kollege Siebels gesagt bundesweit, dass der Ton rauer wird, auch in diesem Haus. Die Zahl bewusster Störungen, beleidigender Zwischenrufe oder strategischer Grenzüberschreitungen hat zugenommen. Deshalb ziehen wir heute mit dieser Regelung eine klare Linie. Mit der Einführung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 1 000 Euro schaffen wir ein neues, wirksames Mittel gegenüber ungebührlichem Verhalten im Landtag. Wir schützen mit dem Ordnungsgeld nicht die Mitglieder des Landtags vor Kritik, sondern wir schützen die Debatte vor Missachtung durch klare, rechtsstaatliche Regeln, die für alle in diesem Haus gelten ausdrücklich für alle. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Ordnungsgeld ergänzt die bestehenden Maßnahmen. Das ist gerade schon gesagt worden. Es ist spürbarer als der Ordnungsruf, es ist aber nicht so drastisch wie der Sitzungsausschluss. Es steht in der Mitte. Damit setzen wir auf Verhältnismäßigkeit und auf Differenzierung. Wir geben der Sitzungsleitung ein Mittel an die Hand, das gezielt und angemessen eingesetzt werden kann, wenn ein Ordnungsruf nicht mehr reicht, aber ein Sitzungsausschluss noch nicht angemessen ist. Bei der Regelung haben wir großen Wert auf Rechtsstaatlichkeit und Rechtsklarheit gelegt. Das Ordnungsgeld kann so soll es in der Geschäftsordnung stehen „bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung" verhängt werden. Es wird dann direkt mit dem Entschädigungsanspruch verrechnet. Ich weiß nicht, Herr Brockmann, warum Sie das kritisieren. Das entbindet von bürokratischem Aufwand und ist eine einfache Methode, das zu vollziehen. Wer Teil dieses Parlaments ist, muss sich an die hier geltenden Regeln halten und nicht allein an die selbstgesetzten Maßstäbe. Mit der heutigen Entscheidung erhält der Niedersächsische Landtag kein Alleinstellungsmerkmal. Ganz im Gegenteil, wir orientieren uns mit der Regelung am Deutschen Bundestag. Auch in vielen anderen Landesparlamenten ist das schon geübte Praxis; da gibt es solche Regelungen schon. Wir übernehmen also nicht nur Verantwortung für die parlamentarische Kultur in Niedersachsen, sondern orientieren uns an einer etablierten Praxis anderer Parlamente in unserem Land. Diese Regelung ist eben nicht wie Sie uns vorwerfen eine parteipolitische Maßnahme, weder bei uns in Niedersachsen noch in anderen Parlamenten. Sie beruht auf einer parteiübergreifenden Initiative von CDU, SPD und Grünen. Gerade in diesen Zeiten, in denen unsere Demokratie unter Druck steht, ist das ein wichtiges gemeinsames Bekenntnis. Wir stehen für den Respekt in der Debatte, für klare Regeln im Miteinander und für ein Parlament, das auch bei allen Unterschieden zwischen den Fraktionen und manch hitziger Debatte seinen Auftrag mit Würde und mit Disziplin erfüllt. Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss dann doch noch etwas zu den Einlassungen der AfD sowohl eben als auch in den Pressemitteilungen und im Rechtsausschuss sagen. Natürlich würde da jetzt sofort wieder behauptet schon letzte Woche, diese Regelung richte sich allein gegen Sie. Wir kennen das Muster Herr Brockmann hat es hier eben wieder lebhaft vorgeführt: Die AfD ist das Opfer. Das ist bei dieser Regelung schlichtweg falsch, und es ist bezeichnend. Meine sehr geehrten Damen und Herren von rechts außen, nur getroffene Hunde bellen; das kann ich nur wiederholen. Lesen Sie die Regelung! Sie gilt für alle Abgeordneten dieses Hauses. Herr Brockmann, die Regelung gilt eben unabhängig von der Parteizugehörigkeit. Niemand in diesem Haus steht außerhalb der Ordnung, auch nicht die Mitglieder einer einzelnen Fraktion. Diese neue Regelung richtet sich gegen das bewusste Stören der Arbeit eines frei gewählten Parlaments. Jeder und jede Abgeordnete muss sich selbst fragen, welches Verhalten er oder sie in diesem Haus an den Tag legt, gleich welcher Fraktion man angehört oder ob man fraktionslos ist. Wir stehen hier als gewählte Repräsentantinnen und Repräsentanten der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen. Sie erwarten von uns nicht nur klare politische Positionen, sondern auch eine Debattenkultur, die auf gegenseitigem Respekt beruht. Wer das untergräbt und beschädigt, der verletzt auch das Vertrauen in die Institution insgesamt. Während in den USA ein gewählter Präsident die Diffamierung zum Stilmittel erklärt hat, zeigen wir, dass wir eben keine Abwanderung der politischen Kultur wollen. Deshalb ist es gut, dass das Ordnungsgeld jetzt eingeführt wird. Gleichzeitig hoffen wir, dass es selten verhängt werden muss. Es soll in der Tat einen präventiven Charakter haben. Jeder weiß in Zukunft: Wenn man eine Grenzüberschreitung begeht, dann hat das eine Konsequenz in Höhe von 1 000 Euro. Dabei geht es nicht um eine Strafe, sondern um Verantwortung. Wer sie trägt, der hat auch Pflichten, und wer sie ignoriert, der muss mit den Konsequenzen rechnen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir entscheiden heute über ein Instrument, das der Demokratie dient nicht über ein Symbol, sondern eine konkrete Maßnahme. Denn die Würde des Parlaments schützt sich nicht von selbst. Sie braucht klare Regelungen, die für alle gelten, und den Willen, sie im Ernstfall anzuwenden. Vielen Dank.

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