Daniela Behrens
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ja, wir leben in finanziell angespannten Zeiten. Das gilt für den Bund, das gilt für die Länder, und das gilt auch für die Kommunen, und zwar in Niedersachsen und in allen anderen Bundesländern auch. Eines der Instrumente zur Finanzierung der niedersächsischen Kommunen ist der kommunale Finanzausgleich. Den müssen wir aus verfassungsrechtlichen Gründen anpassen, denn es muss regelmäßig überprüft werden, ob er die Lasten in der kommunalen Familie noch fair verteilt. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf kommen wir also einer verfassungsrechtlichen Verpflichtung nach, wir passen die Verteilung der vorhandenen Mittel an die tatsächlichen Entwicklungen an, und wir schaffen damit eine faire Grundlage für alle Kommunen in Niedersachsen. Es geht eben nicht um Kürzungen, es geht auch nicht um weniger Geld für unsere Kommunen, sondern es geht allein darum, die vorhandenen Mittel gerecht und fair zu verteilen. Auch weiterhin fließt jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt an die Kommunen in Niedersachsen, und das bleibt auch so, meine Damen und Herren. Wir müssen den kommunalen Finanzausgleich also regelmäßig anpassen. Das haben wir auch dieses Mal gemacht, und zwar ohne dass wir einen Systemwechsel vorgenommen haben, ohne dass wir ein neues Modell vorgelegt haben. Wir haben die kommunalen Spitzenverbände eng eingebunden, und wir haben auf der Grundlage eines einvernehmlich abgestimmten Gutachtenauftrags gehandelt. Das Landesamt für Statistik Niedersachsen hat diese Aufgabe mit großer Sorgfalt erfüllt. Die Datenbasis ist einheitlich und qualitätsvoll. Und so kommt der kommunale Finanzausgleich zustande. Frau Ministerin Behrens, Entschuldigung! Ich muss Sie kurz unterbrechen, weil es den Wunsch nach einer Zwischenfrage gibt: des Kollegen Marzischewski-Drewes. Nein, danke schön. Bitteschön! Fahren Sie bitte fort! Meine Damen und Herren, wir passen diesen Finanzausgleich wieder an, wie wir ihn auch in früheren Jahren angepasst haben. Leider sind wir deswegen sind die Auswirkungen so schwierig etwas spät dran. Normalerweise hätte man den kommunalen Finanzausgleich schon 2021 überprüfen müssen. Aber wegen der Corona-Pandemie haben wir uns damals mit den kommunalen Spitzenverbänden verständigt, das nicht zu tun - weil wir andere Herausforderungen zu bewältigen hatten. Deswegen kommen wir erst jetzt zu dieser Anpassung, die dringend notwendig ist, und deswegen fällt die Verschiebung zwischen Städten und Gemeinden auf der einen und Landkreisen auf der anderen Seite etwas heftiger aus, als es vielleicht sonst der Fall gewesen wäre. Das kommt natürlich zur Unzeit, weil die finanzielle Lage schwierig ist. Daher ist eine Umverteilung im bestehenden System schwierig, vor allen Dingen für diejenigen, die mit weniger Geld auskommen müssen, und das sind in diesem Fall die Landkreise. Aber ich betone, dass die erforderliche Gesetzesänderung bei keinem Landkreis der alleinige Grund für die aktuell angespannte Haushaltslage ist. Gründe für die aktuell angespannte Haushaltslage sind die Preisentwicklung, die Tarifsteigerungen, die Sozialausgaben und die vielfältigen Aufgaben, die unsere Kommunen zu schultern haben. Deswegen wird man mit dem kommunalen Finanzausgleich auch nicht alle Probleme der Kommunen lösen können. Das sagen wir auch nicht, sondern wir gehen davon aus, dass wir die Mittel, die wir haben, auf einer vernünftigen Basis ordentlich und fair verteilen. Für etwas Entspannung hat bei vielen Landkreisen gesorgt, dass wir bereits den vorläufigen kommunalen Finanzausgleich 2026 berechnet haben und sich ein deutlicher Anstieg der Zuweisungsmasse des FAG auf rund 6,2 Milliarden Euro ergeben hat. Das heißt: Bei deutlich weniger Landkreisen kommt es zu erheblichen Mindereinnahmen. Das ist, glaube ich, eine gute Botschaft. Aber trotzdem bleibt die Finanzlage natürlich angespannt. Ich finde es sehr gut, sehr geehrte Mitglieder der Regierungsfraktionen, dass Sie für einen begrenzten Zeitraum die Bedarfszuweisungen im kommunalen Finanzausgleich erhöhen. So können wir auf besonders betroffene Landkreise nämlich die finanzschwächsten besonders eingehen. Das ist, glaube ich, wichtig. Im Großen und Ganzen, meine Damen und Herren, hat sich der kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen bewährt. Er ist weiterhin eine stabile Einnahmequelle für unsere Kommunen. Er sorgt dafür, dass die wesentlichen Einnahmen weiterhin bei den Kommunen ankommen. Ich bitte darum, dass dieser Gesetzentwurf in geänderter Fassung beschlossen wird. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
