Kirsikka Lansmann
Unterstützung durch Klassenassistenzen im niedersächsischen Schulwesen verstärken - für einen inklusiven und effizienten Unterricht
Frau Lansmann: Wir hatten hier Probleme mit der Uhr. Ich habe Ihre Redezeit aber voll im Griff. - Bitteschön, Frau Lansmann! Okay, super. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Fühner, für die Frage. Das sind ja unterschiedliche Varianten. Ganz oft unterstützen ja die Kommunen noch zusätzlich ‑ doch, teilweise schon!, indem sie auch noch zusätzliche Gelder geben. Dann gibt es aber was Frau Nzume ja auch gesagt hat die Poollösung. Dann können es die Eltern, die eine Schulbegleitung für ihr Kind haben, natürlich genehmigen, dass man diese Schulbegleitung bündelt bzw. poolt, um sie dann anders einzusetzen, sodass sie allen zugutekommt. Aber das geht in der Regel nur mit der Zustimmung der Eltern. Wir als Land können das aber nicht umändern. Darum geht es. Darauf werde ich gleich noch einmal eingehen. Sie haben auch den Individualanspruch auf Bundesebene angesprochen. Herr Kollege Grosch hat ja gerade schon erklärt, warum das nicht so einfach ist: weil es natürlich darum geht, dass wir auch weiterhin immer einen Individualanspruch brauchen. Es ist natürlich eine ganz schwierige Sache, zu differenzieren: Wo ist sie nicht nötig, und wo ist sie doch wieder nötig? Ich möchte aber weiter fortfahren. Pooling-Modelle sind rechtlich nur mit Zustimmung der Eltern und unter engen Voraussetzungen möglich,
